Beschleunigung der Stellenbesetzung zwecks Wohngeldbewilligungen
Antrag Stadträtinnen Sabine Bär und Alexandra Gaßmann (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 15.6.2022
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Sie beantragen die notwendigen Stellen, die sich mit der Bewilligung von Wohngeld befassen, in einem beschleunigten Verfahren zu besetzen. Zudem sollen Anträge künftig im End-to-End Verfahren digitalisiert werden. Ihre Antragspunkte werden im Rahmen des laufenden Vollzugs von Personalangelegenheiten innerhalb der Stadtverwaltung bearbeitet.
Der Inhalt des Antrages betrifft deshalb eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Wegen der hohen und immer noch anhaltenden krisenbedingten Arbeitsbelastung in allen betroffenen Bereichen konnte eine Beantwortung der Antragsgegenstände leider nicht eher erfolgen. Es wurde daher eine Terminverlängerungen bis einschließlich 17.4.2023 beantragt.
Zu Ihrem Antrag vom 15.6.2022 teile ich Ihnen aber Folgendes mit:
Bereits zum 1.1.2020 ist eine Wohngeldnovelle in Kraft getreten. Diese inhaltliche Änderung führte zur Steigerung der Antragszahlen im Sachgebiet Wohngeld, die sich bedingt durch die Corona-Pandemie nochmals in den nachfolgenden Jahren stetig erhöhten. In den vergangenen Jahren wurde deshalb durch interne und externe Ausschreibungsverfahren (zweimal jährlich) versucht, im Bereich Sachbearbeitung Wohngeld eine vollständige Stellenbesetzung zu erreichen.
Jedoch stand den Personaleinstellungen eine hohe Fluktuation im Personalbestand (Personalabgänge und langfristige Personalausfälle) gegenüber, so dass eine vollständige Personalbesetzung nicht möglich war.
Zusätzlich zu den unbesetzten Bestandsstellen wurden ab 1.1.2023 für die Wohngeldnovelle 2023 zunächst befristet bis 31.5.2023 insgesamt fünf VZÄ SB Wohngeldstelle (E9A) und ab 15.2.2023 weitere 20 VZÄ SB Wohn-geldstellen befristet bis 31.5.2023 eingerichtet. Ab 1.6.2023 verbleiben somit 20 VZÄ SB Wohngeldstelle unbefristet. Diese sind der Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V07959 zu entnehmen.
Bereits im Vorfeld zu o.g. Stellenzuschaltungen wurde neben der Personalgewinnung aus dem üblichen Stellenbesetzungsverfahren die Übernahme von befristet eingestellten CTT-Kräften geprüft, welche ab 1.1.2023 im Gesundheitsreferat (GSR) nicht mehr beschäftigt werden konnten. Gleichzeitig erfolgte ein vom Personal- und Organisationsreferat (POR) organisiertes Poolausschreibungsverfahren, aus welchem geeignete Bewerber*innen ausgewählt und der Wohngeldstelle für eine Stellenbesetzung vorgeschlagen bzw. zugeteilt wurden.
Auch wurde der Einsatz von zu disponierenden Dienstkräften geprüft, welche Vorrang vor anderweitigen Stellenbesetzungen haben, sofern diese Dienstkräfte für eine uneingeschränkte Tätigkeit im Wohngeld geeignet sind und kein zusätzlicher Betreuungsaufwand entsteht.
Insgesamt konnten für den Sachbearbeiter*innenbereich im Wohngeld (E9A) seit dem 1.1.2023 insgesamt elf neue Mitarbeiter*innen gewonnen werden.
Zudem wurde für die Unterstützung im Fachbereich Wohngeld ein Einsatz von Dienstkräften des zweckgebundenen Hilfskräftepools (E5) vorgeschlagen (Beschäftigung für fünf Monate, vgl. Beschluss der Vollversammlung vom 18.5.2022, Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 06433).
Die Zweckbindung des Hilfskräftepools, welcher ebenfalls CTT-Kräfte umfasst, wurde für Arbeiten im Zusammenhang mit dem Wohngeld-Plus Gesetz geöffnet, so dass von diesem Gebrauch gemacht werden konnte. Die befristete Stelleneinrichtung von fünf VZÄ (E5) erfolgte hier am 1.1.2023 befristet bis 31.5.2023. Die Besetzung dieser Stellen (aktuell fünf Mitarbeiter*innen) erfolgte ausschließlich durch CTT- und PEIMAN-Kräfte.
Weiterhin wurde in der Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 09136 beschlossen, ab dem 1.4.2023 ein Informations- und Unterstützungskonzept für Bürger*innen zum Wohngeld einzurichten.
Zu diesem Zweck wurden am 6.3.2023 weitere fünf VZÄ Berater*innenstellen (E7) und eine VZÄ Teamleitung (E9A) befristet bis 30.9.2023 eingerichtet.
Aktuell wird die Stellenbesetzung von drei VZÄ Berater*innenstellen (E7) vorbereitet. Weitere zwei Bewerber*innen stehen in Kontakt mit der Wohngeldstelle und werden bei Eignung für eine Stellenbesetzung herangezogen.Seit 2003 arbeitet der Fachbereich Wohngeld mit dem Fachverfahren DiWo. Hierbei handelt es sich um ein Fachverfahren, das mit anderen Kund*innen praxisnah und permanent weiterentwickelt wird. Die gesetzlichen Vorgaben können damit gut und soweit möglich auch automatisiert umgesetzt werden. Das im Einsatz befindliche Fachverfahren bietet die Möglichkeit, die Fälle mit den nötigen Anschreiben und Bescheiden in vollem Umfang mit Prüfungen etc. zu bearbeiten.
Seit November 2021 ist es möglich, einen Online-Wohngeldantrag zu stellen. Dieser Antrag ist vom Freistaat Bayern entwickelt worden und wird von IT@M auf den betroffenen Servern betrieben. Zur Antragstellung ist die Registrierung im Bayern-Portal mit einer E-Mail-Adresse und einem Kennwort nötig. Durch die Anbindung mittels einer Schnittstelle an das Fachverfahren ist seit dem 19.9.2022 auch die Übernahme der Daten in das Fachverfahren möglich. Durch diese Übernahme entfällt die Erfassung der Anträge. Für die Sachbearbeitung sind alle Angaben, wie beispielsweise Einkommen, Mietdaten etc. im Fachverfahren hinterlegt, müssen aber manuell mit den vorliegenden Unterlagen wie bisher geprüft bzw. berichtigt werden. Auch die Anforderung von fehlenden Unterlagen oder die Bescheiderteilung erfolgt wie bisher. Eine Schnittstelle zur Anbindung an eine elektronische Akte ist im Fachverfahren vorhanden. Die Umsetzung der Anbindung konnte derzeit noch nicht begonnen werden, da die entsprechende Schnittstelle der städtischen E-Akte noch nicht zur Verfügung steht. Die internen Vorbereitungen haben in Zusammenarbeit mit den Fachbereich S-GL-GPAM und IT@M im Rahmen von zwei Terminen stattgefunden. Anfang Mai ist ein Workshop mit dem Fachverfahrensanbieter zum weiteren Vorgehen geplant. Neben der Anbindung an die E-Akte soll in diesem Schritt auch eine Rückmeldeschnittstelle für Rückfragen, Nachforderungen von Unterlagen und die Übermittlung der Bescheide in das im Bayernportal vorhandene Postfach ermöglicht werden. Nach dieser Umsetzung wäre die Beantragung von Wohngeld ohne Sollbruchstelle möglich.
Im Zuge dieser Umsetzung werden auch die Prozesse betrachtet und mögliche Arbeitserleichterungen können entsprechend umgesetzt werden.
Ich hoffe, auf Ihr Anliegen hinreichend eingegangen zu sein. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.