OB Reiter: Umwandlungsverbot verspätet und zu eingeschränkt
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Rathaus Umschau 80 / 2023, veröffentlicht am 26.04.2023
Die Möglichkeit eines stadtweiten Umwandlungsverbots von Miet- in Eigentumswohnungen besteht seit der Einführung des § 250 BauGB (Baulandmobilisierungsgesetz) im Jahr 2021. Die Landeshauptstadt München fordert seitdem eine entsprechende Verordnung, um Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnraum auch außerhalb von Erhaltungssatzungsgebieten unter einen Genehmigungsvorbehalt zu stellen.
Oberbürgermeister Dieter Reiter: „Ich freue mich, dass die bundesrechtlichen Befugnisse aus dem Baugesetzbuch nun auch vom Freistaat Bayern angewendet werden – auch wenn der Erlass für den überhitzten Mietwohnungsmarkt in München sehr verspätet kommt – schließlich könnte eine entsprechende Verordnung schon seit zwei Jahren gelten. Leider ist die Staatsregierung dabei meinem Vorschlag nicht gefolgt, auch kleinere Anwesen bis zehn Wohneinheiten in die Verordnung mit aufzunehmen. Dies geht zu Lasten der betroffenen Mieter*innen. Die Verwaltung arbeitet nun mit hohem Einsatz daran, den Vollzug zu gestalten.“
Die Landeshauptstadt München hat stets ein Genehmigungserfordernis – wie gesetzlich möglich – mit dem Mindestmaß von drei Wohnungen gefordert. Die Folge des eingeschränkten Geltungsbereiches, den die Staatsregierung nun gewählt hat, schützt viele Mieter*innen, die in kleineren Anwesen wohnen, nicht.
Die Vollzugsbehörde für die neue Verordnung wird das Sozialreferat, Amt für Wohnen und Migration, Abteilung Wohnraumerhalt sein.