Konzert von Frei.Wild in der Olympiahalle
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Marie Burneleit, Stefan Jagel,Thomas Lechner und Brigitte Wolf (DIE LINKE. / Die PARTEI Stadtratsfraktion) vom 29.11.2022
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
In Ihrer Anfrage vom 29.11.2022 führten Sie als Begründung aus: „Am 6.1.2023 tritt die Band Frei.Wild in der Olympiahalle auf. Die italienische Band steht schon lange in der Kritik, auch die Fachinformationsstelle Rechtsextremismus firm schrieb noch 2021: ‚Frei.Wild mag keine extrem rechte Band sein, sie ermöglicht aber mit ihrem reaktionären Heimatbegriff, der sich an den von Neuen Rechten wie der Identitären Bewegung propagierten Ethnopluralismus anlehnt, jungen Fans einen leichten Einstieg in rechte Ideologien. In den Texten ist, wenn auch nicht so explizit wie bei klassischem Nazirock, vieles davon enthalten: Nationalismus, Sexismus, Misogynie, Antisemitismus. Das ist gefährlich, gerade weil die Band im Mainstream so verankert ist und mit Liedern über Liebeskummer, gekränkten männlichen Stolz, Alkohol etc. insbesondere jungen Männern breite Identifikationsmöglichkeiten bietet.‘
Der Bayrische Rundfunk schreibt: ‚Bei allem Blut & Boden sind Frei.Wild keine Nazis im klassischen Sinne. Eher schon: die Pop-Variante der neu-rechten Ideologie des Ethnopluralismus. Wie die Identitären propagieren Ethnopluralisten das Gebot der ethnischen Reinheit, die es zu verteidigen gilt gegen das gefährlich Fremde. Ethnopluralismus ist also exakt das Gegenteil von kultureller Vielfalt und deswegen attraktiv: für Rechte und für Rechtsextreme.‘“
Die in Ihrer Anfrage gestellten Fragen können auf Grund der Stellungnahmen der Olympiapark München GmbH (OMG) und der Fachstelle für Demokratie (FgR) wie folgt beantwortet werden:
Frage 1:
Wurden im Aufsichtsrat der Olympiapark GmbH die geplanten Konzerte für 2023 thematisiert? Speziell auch das Konzert von Frei.Wild? a.Wenn ja: erfolgt eine Einordnung der gebuchten oder angefragten Artists seitens der Landeshauptstadt München, z.B. durch die Fachstelle Demokratie?
Antwort:
Die OMG hat hierzu Folgendes mitgeteilt:„Am 1.7.2021 kontaktierte die OMG die Fachstelle für Demokratie mit der Information, dass der OMG Anfragen seitens Frei.Wild und Roger Waters vorliegen. Gleichzeitig wurde angefragt, ob rechtlich belastbare Bedenken gegen eine Vermietung an diese Künstler sprechen. Eine Rückmeldung ist zu Roger Waters eingegangen. Der Aufsichtsrat wurde in der letzten Aufsichtsratssitzung am 16.12.2022 erneut mit der Angelegenheit Frei.Wild befasst. In der Vergangenheit wurden seitens der OMG bereits mehrere Beurteilungen der Gruppe Frei.Wild eingeholt. Deren Inhalte sind nach wie vor aktuell.
Der Aufsichtsrat wurde bereits 2014 mit Frei.Wild befasst:
„Die OMG hat die Olympiahalle an den Veranstalter Rookies&Kings GbR, München, zur Durchführung eines Konzertes mit der Südtiroler Gruppe Frei.Wild am 16.4.2015 vermietet. Diese Rockgruppe wird zum Teil ins rechtsradikale Umfeld gerückt. (…) (Es) bestand ein Anspruch des Veranstalters auf Vermietung der Olympiahalle sowohl aus Art. 21 Abs. 4 BayGO als auch aus §§ 19, 20 GWB (Kontrahierungszwang). Im Mietvertrag wurden die von der Landeshauptstadt München – Fachstelle gegen Rechtsextremismus – in der Checkliste ‚Anmietung durch Rechtsextreme‘ vorgeschlagenen Klauseln aufgenommen. Die Rechtsabteilung des Direktoriums der Landeshauptstadt München kommt in Prüfungen vom 18.6.2013 (damals zu ‚Milli Görüs‘) und vom 15.10.2014 zum gleichen Ergebnis. Es führt dabei auch aus, dass eine ‚generelle Festlegung, keine Konzerte rechtsextremer oder rechtspopulistischer Bands in der Olympiahalle zu gestatten, rechtlich nicht haltbar wäre.‘ Nachfragen bei anderen Hallen, in denen die Band bereits aufgetreten ist, hatten ergeben, dass die Konzerte störungsfrei abgelaufen sind.“
Auf Anfrage bei der Bayerischen Informationsstelle gegen Extremismus (BIGE) erhielt die OMG folgende Information:
„Ihre Anfrage in Sachen ‚Frei.Wild‘ wurde uns, der Bayerischen Informationsstelle gegen Extremismus (BIGE), weitergeleitet. Die BIGE ist die zentrale staatliche Informations- und Beratungsstelle für Fragen zum Thema Extremismus in Bayern.
Wie Sie in Ihrer Anfrage bereits angeführt haben, wird die Band in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert und teils mit ‚rechtem‘ Gedankengut in Verbindung gebracht. Aus Sicht der Verfassungsschutzbehörden bemisst sich die Einstufung einer Gruppierung als (rechts)extremistisch und damit die Eröffnung des gesetzlichen Beobachtungsauftrages am Vorliegen hinreichender tatsächlicher Anhaltspunkte über verfassungsfeindliche Bestrebungen. Derartige hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte liegen den Verfassungsschutzbehörden über Frei.Wild nicht vor.Folglich wird die Musikgruppe nicht als rechtsextremistisch eingestuft bzw. von den Verfassungsschutzbehörden beobachtet.
In der inländischen rechtsextremistischen Szene selbst gibt es unterschiedliche Einschätzungen zu der Band. Einerseits wird Frei.Wild aufgrund ihres kommerziellen Erfolges abgelehnt, andererseits kann der Besuch des betreffenden Konzerts durch einzelne Anhänger der Musikgruppe aus dem rechtsextremistischen Milieu nicht ausgeschlossen werden. Konkrete Hinweise auf Teilnahmeabsichten bzw. Aufrufe der rechtsextremistischen Szene zu einem Konzertbesuch liegen hier bisher nicht vor.“
Frage 2:
Wie schätzt die Fachstelle Demokratie die Band Frei.Wild ein, bezogen auf die oben genannten Bezüge zu Antisemitismus und Nationalismus?
Antwort:
Die Fachstelle Demokratie hat hierzu Folgendes mitgeteilt:
„Die Band wird für ihre rechtspopulistischen und antisemitischen Texte kritisiert.
Zentrale Person der Band ist Sänger und Texter Philipp Burger, der früher Teil der Südtiroler Skinhead-Szene und Mitglied der Rechtsrock-Band ‚Kaiserjäger‘ war. Für die ‚Kaiserjäger‘, deren Liedtexte zutiefst rassistisch sind, ließ er sich u.a. in einem CD-Booklet mit Hitlergruß ablichten.1
Eine spätere Distanzierung von seiner rechtsextremen Vergangenheit beurteilen Fachleute als unglaubwürdig, da Burger gleichzeitig den rechtsextremen Charakter der Band ‚Kaiserjäger‘ nicht anerkennen wollte.2
Ähnlich verhält es sich mit Frei.Wild: Zwar grenzt sich die Band formell vom Rechtsextremismus ab, bedient sich in ihren Liedtexten aber immer wieder rechter, geschichtsrevisionistischer, antisemitischer und nationalistischer Bilder.3
Der Spiegel urteilte entsprechend in einem Artikel aus dem Jahr 2018: ‚Die Band liefert gewissermaßen den Soundtrack zum Parteiprogramm (der AfD)‘4.
Auch schreckt Burger regelmäßig nicht vor kruden Vergleichen zwischen der kritischen Hinterfragung seiner Person oder Frei.Wilds und der Shoah zurück und relativiert und verharmlost damit immer wieder die Verbrechen, welche an der jüdischen Bevölkerung während der NS-Zeit begangen wurden (so auch in der oben zitierten Spiegel-Reportage von 2018)5.“
Frage 3:
Nach welchen Grundsätzen und Leitlinien werden seitens des Eigenbetriebs Olympiapark GmbH, einer 100% Tochter der Landeshauptstadt München, die Bookings und Vergaben der Flächen getroffen?
Antwort:
Die OMG hat hierzu Folgendes mitgeteilt:
„Die Grundsätze Weltoffenheit und Demokratie stehen für uns als Betreiberin des Olympiaparks immer an oberster Stelle, insofern positionieren wir uns dementsprechend. Dies lassen wir uns auch seitens des Veranstalters schon bei der Vertragsschließung im Rahmen unserer Veranstaltungsbedingungen zusichern:
„Der Veranstalter ist nicht berechtigt, die überlassenen Anlagen/Räume/ Flächen zur Durchführung von Veranstaltungen zu nutzen, auf denen verfassungs- oder gesetzeswidriges Gedankengut dargestellt und/oder verbreitet wird, sei es vom Veranstalter selbst, von seinen Künstlern/ darbietenden/Rednern usw. oder von Besuchern der Veranstaltung. Der Veranstalter bekennt mit seiner Unterschrift, dass die Veranstaltung keine rechtsextremen, rassistischen, antisemitischen oder antidemokratischen Inhalte hat. Das heißt, dass insbesondere weder in Wort noch in Schrift die Freiheit und Würde des Menschen verächtlich gemacht noch Symbole, die im Geist verfassungsfeindlicher oder verfassungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsentieren, verwendet oder verbreitet werden dürfen. Dies bedeutet auch, Personen den Zutritt zu den Anlagen des Olympiaparks zu verwehren, die entsprechende Kleidungsstücke oder sichtbare Körpersignaturen tragen. Sollte durch Teilnehmende der Veranstaltung gegen vorgenannte Bestimmungen verstoßen werden, hat der Veranstalter für die Unterbindung der Handlung unverzüglich Sorge zu tragen.“
Veranstaltungen mit rassistischen, verfassungsfeindlichen, antisemitischen oder antidemokratischen Inhalten werden von uns in keiner Weise unterstützt oder befürwortet. Dazu trägt auch unser nach außen kommuniziertes Leitbild bei. Wir stehen für eine nachhaltige Entwicklung und verpflichten uns, ökonomisch, ökologisch und sozial verantwortungsvoll zu agieren. Wir sehen uns als Unternehmen, das eine individuelle, soziale und kulturelle Vielfalt fördert und Menschen aus aller Welt willkommen heißt. Akzeptanz sowie gegenseitiger Respekt begründen die Basis unseres Schaffens. Dabei positionieren wir uns gegen Rassismus, Antisemitismus und jede andere Form der Diskriminierung und Gewalt.Die Olympiapark München GmbH (OMG) erreichen immer wieder und oftmals sehr hartnäckige Anfragen von Künstlern, die sich aufgrund ihrer öffentlich ausgesprochenen Meinung oder öffentlich vertretenen Ansichten kontrovers und polarisierend in der öffentlichen Diskussion befinden. Sobald die OMG eine Anfrage eines – nach erster summarischer Bewertung – kritischen Künstlers erreicht, wird die LHM miteinbezogen; über die Fachstelle für Demokratie der LHM und/oder das Betreuungsreferat der OMG, das Referat für Arbeit und Wirtschaft (RAW). Zudem wurde und wird der Aufsichtsrat regelmäßig hinzugezogen. Die OMG fällt als kommunal beherrschte Tochtergesellschaft der LHM unter die öffentlichen Einrichtungen und unterliegt damit der unmittelbaren Grundrechtsbindung. Wird eine öffentliche Einrichtung von einer juristischen Person des Privatrechts betrieben, die über die Nutzungsvergabe entscheidet, wandelt sich der kommunalrechtliche Zulassungsanspruch in einen sogenannten Verschaffungsanspruch, den die Kommune durch Einwirken auf den Träger zu erfüllen hat. Die im Zivilrecht grundsätzlich vorherrschende Vertragsfreiheit hat bei öffentlichen Einrichtungen, wozu auch die OMG zählt, dem Zulassungs-/Verschaffungsanspruch zu weichen. Die OMG unterliegt nur dann nicht dem Kontrahierungszwang, wenn die Veranstaltung dem Widmungszweck entspricht und Kapazitätsgrenzen vorliegen, mit strafbaren Handlungen zu rechnen ist oder der Künstler nachweislich unzuverlässig ist, z.B. Zahlungsrückstände vorliegen. Anhand dieser drei Kriterien wird eruiert, ob die OMG eine Veranstaltung ablehnen könnte.
Die Bewertung, ob eine Partei, ein Künstler oder eine Organisation als verfassungsfeindlich und damit von der Nutzung ausgeschlossen werden kann, steht indes allein dem Bundesverfassungsgericht zu. Der OMG obliegt keine Zuständigkeit zu beurteilen, welchen Künstler*innen der Auftritt verwehrt werden sollte.“
Frage 4:
Wie wurde in der Vergangenheit mit kritischen Artists in städtischen Eigen- betrieben umgegangen (z.B. Roger Waters)?
Antwort:
Nach den dem RAW vorliegenden Unterlagen werden die Veranstaltungsstätten entsprechend der jeweiligen Widmungen vergeben. Im Übrigen wird auf die Antwort auf Frage 1 verwiesen.
Frage 5:
Welche Pläne gibt es, solche Konzerte und Bookings in Zukunft zu vermeiden und mutmaßlich rassistischen oder antisemitischen Künstler*Innen keine Bühne mehr zu geben?
Antwort:
In der Vollversammlung vom 22.3.23, hat der Stadtrat zum TOP „Roger Waters Konzert –Gesellschafterweisung an die Olympiapark GmbH“ folgendes hierzu beschlossen:
„Die Geschäftsführung der Olympiapark München GmbH wird außerdem gebeten, in Abstimmung mit der Stadtverwaltung in einem Rechtsgutachten bzw. einer abgestimmten Stellungnahme zu klären, wie künftig Auftritte von Künstler*innen mit antisemitischen, verschwörungsmythischen oder Reichsbürger*innen*bezügen im Münchner Olympiapark zu verhindern sind. Dabei soll dem Stadtrat dargelegt werden, welche Möglichkeiten es gibt, Verträge mit dem Management dieser Künstler*innen erst gar nicht einzugehen. Zudem soll differenziert ausgeführt werden, welche Informationspflichten die OMG-Geschäftsführung gegenüber Aufsichtsrat und Stadtrat aktuell bereits hat und welche weitergehenden Informationspflichten künftig etabliert werden können.“
1 https://rechtsaussen.berlin/2015/04/frei-wild-die-band-die-wahrheit-der-hitlergruss/, zuletzt aufgerufen: 9.3.23
2 https://www.sueddeutsche.de/kultur/das-erbe-der-boehsen-onkelz-ich-dulde-keine-kritik-an-diesem-heiligen-land-1.1290307, zuletzt aufgerufen: 9.3.23
3 https://www.belltower.news/neonazi-netz-vorlieben-warum-finden-nazis-frei-wild-gut-34712/, zuletzt aufgerufen: 09.03.23; https://www.der-rechte-rand.de/archive/8499/identitaet-frei-wild/, zuletzt aufgerufen: 9.3.23; https://www.endstation-rechts.de/news/alles-nur-fassade-oder-wie-rechts-sind-freiwild-wirklich, zuletzt aufgerufen: 9.3.23; https://www.sueddeutsche.de/kultur/das-erbe-der-boehsen-onkelz-ich-dulde-keine-kritik-an-diesem-heiligen-land-1.1290307, zuletzt aufgerufen: 9.3.23 ; https://lbga-muenchen.org/2022/11/28/offener-brief-bzgl-des-auftritts-von-frei-wild-in-der-olympi-ahalle-am-6-januar-2023-an-die-drei-burgermeisterinnen-von-munchen/, zuletzt aufgerufen: 9.3.23 ; https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.interview-ueber-musikszene-freiwild-machen-eindeu-tig-rechtsrock.5d1ce6a2-4c57-41c8-8b9f-8a688c4155d8.html, zuletzt aufgerufen: 9.3.23; https:// www.zeit.de/2012/20/A-Onkelz?utm_referrer=https%3A%2F%2Fde.wikipedia.org%2F, zuletzt aufgerufen: 9.3.23
4 http://www.spiegel.de/kultur/frei-wild-ist-die-band-rechtsradikal-a-00000000-0002-0001-0000-000157424349, zuletzt aufgerufen: 9.3.23