Kurzstreckenflüge nicht mehr genehmigen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Marie Burneleit, Stefan Jagel, Thomas Lechner und Brigitte Wolf (DIE LINKE. / Die PARTEI Stadtratsfraktion) vom 31.10.2022
Antwort Personal- und Organisationsreferat:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Sie beantragen, dass das das Direktorium keine Genehmigungen mehr für Kurzstreckenflüge erteilen soll, wenn die gleiche Reiseroute mittels Bahnverbindungen in fünf Stunden oder weniger zurückgelegt werden kann. Dies soll für die Reisebuchung der gesamten Stadtverwaltung und der berufsmäßigen und ehrenamtlichen Stadträtinnen gelten. Der Inhalt des Antrags betrifft eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 31.10.2022 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Der Klimaschutz ist als wichtige Aufgabe der Stadt München verankert. Das Personal- und Organisationsreferat hat im Auftrag des Oberbürgermeisters bereits im Dezember 2020 Regularien zur Reduzierung von Inlandsflügen erarbeitet und in den städtischen Reisekostenbestimmungen verankert. Diese wurden im Herbst 2022 noch einmal zusammen mit dem Referat für Klima- und Umweltschutz präzisiert. Nunmehr ist bei allen Dienstreisegesuchen, insbesondere aber bei Fernreisen, vor Genehmigung sehr kritisch zu prüfen, ob die Reise unvermeidbar ist oder durch digitale Kommunikationsmethoden ersetzt werden kann.
Wenn die Dienst- oder Fortbildungsreise nicht vermeidbar ist, muss darauf geachtet werden, ob mehrere Dienst- oder Fortbildungsgeschäfte zu einer Reise verknüpft und die Beteiligung auf möglichst wenig Personen beschränkt werden kann.
Die Unterscheidung zwischen Inlands- und Auslandsreisen wurde aufgehoben.
Flüge sollen unter der Einhaltung rechtlicher Vorgaben grundsätzlich nicht genehmigt werden, bei der Verkehrsmittelwahl sollen möglichst umweltverträgliche öffentliche Verkehrsmittel herangezogen werden. Es könnenjedoch im Einzelfall begründete Ausnahmen zugelassen werden. In Abstimmung mit dem RKU orientiert sich hier die Stadtverwaltung an den Leitlinien des Bundesumweltamtes für umweltverträgliche Dienstreisen. Danach kann nach einzelfallbezogener Prüfung ein Flug ausnahmsweise genehmigt werden, wenn bei eintägigen Dienstreisen die einfache Reisezeit in öffentlichen Verkehrsmitteln im Fernverkehr mehr als 4 Stunden oder bei mehrtägigen Dienstreisen die einfache Reisezeit in öffentlichen Verkehrsmitteln im Fernverkehr mehr als 8 Stunden beträgt. Außerdem können bei außergewöhnlichen Umständen, wie Streik oder gesundheitlichen Einschränkungen ebenfalls Ausnahmen gewährt werden. Bei unvermeidbaren Fernreisen mit dem Flugzeug sollten Direktflüge ohne zusätzliche Starts und Landungen gebucht werden. Auch für Anschlussverbindungen bei der Fernreise sollten Zug- oder Busverbindungen vor Flügen geprüft und priorisiert werden.
Im Übrigen leistet die LHM schon seit 2011 für alle dienstlich veranlassten Flüge der Stadtratsmitglieder und Verwaltungsmitarbeiter*innen zur CO2-Kompensation eine freiwillige Abgabe an die gemeinnützige GmbH „atmosfair“. Die atmosfair gGmbH fördert mit diesen Geldern Klimaschutzprojekte, hauptsächlich in Entwicklungsländern. Das Personal- und Organisationsreferat prüft im Moment zusammen mit dem Referat für Klima- und Umweltschutz die Umstellung auf ein alternatives Kompensationsprodukt mit zusätzlicher regionaler Komponente.
Das POR wird alle Dienststellen, die für die Genehmigung und Buchung von Reisen der Stadtverwaltung beauftragt sind sowie das Direktorium bezüglich der Buchung von Reisen der ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder über die notwendige Einhaltung der Richtlinien informieren, damit bei allen Dienstreisegesuchen auch Alternativen geprüft werden.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.