Einsamkeit kennt keine Fristverlängerung
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Andreas Babor, Michael Dzeba, Alexandra Gaßmann, Rudolf Schabl und Matthias Stadler (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 17.2.2023
AntwortSozialreferentin Dorothee Schiwy:
In Ihrer Anfrage vom 17.2.2023 führen Sie Folgendes aus:
„In der Sitzung des Sozialausschusses am 16.2.2023 wurde mehrheitlich beschlossen, dass die Frist für die Bearbeitung und Behandlung des Antrages vom 9.12.2020 (!) ‚Fachstelle gegen Einsamkeit‘ erneut bis 31.12.2023 verlängert wird. Dies halten wir aufgrund der Wichtigkeit für falsch. Auch die Bundesfamilienministerin Lisa Paus sieht die Brisanz des Themas und hat eine Kampagne ins Leben gerufen. Sie sieht gerade die Kommunen als wichtige Ansprechpartner vor Ort.“
Zu Ihrer Anfrage vom 17.2.2023 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Wie ist eine Bearbeitungszeit von drei Jahren zu erklären?
Antwort:
Sie beziehen sich auf die Bearbeitung und Beantwortung Ihres Antrages „Fachstelle gegen Einsamkeit“, den Sie am 9.12.2020 erneut gestellt haben. Auf die Beantwortung Ihres ursprünglich gestellten Antrags vom 12.4.2018 in der Sitzungsvorlage des Sozialausschusses Nr. 14-20/V 13879 vom 14.3.2019 wird verwiesen.
Frage 2:
Welche Maßnahmen ergreift die LHST München für an Einsamkeit leidenden jungen Menschen und wie werden diese erreicht?
Frage 3:
Welche Kooperationen gibt es mit freien Trägern, ehrenamtlichen Vereinen, Sportvereinen und welche städtischen Einrichtungen sind in diese Arbeit eingebunden?
Frage 4:
Wird Ursachenforschung betrieben?
Frage 5:
Welche Gesamtstrategie wird von der LHST München verfolgt?
Frage 6:
Wie sind die Referate übergreifend eingebunden?
Frage 7:
Sind Mittel aus dem Europäische Sozialfonds (ESF) „Wege aus der Einsamkeit und sozialen Isolation“ beantragt worden? Wenn ja, wann und wie werden sie eingesetzt? Wenn nein, warum nicht?
Frage 8:
Wie wird Einsamkeit sichtbar gemacht und wie erreicht man die unterschiedlichen Personengruppen?
Antwort zu den Fragen 2 bis 8:
Das Sozialreferat hat sich der Thematik neuerlich nach Antragstellung vom 9.12.2020 angenommen und eine Beschlussvorlage in Zusammenhang
mit dem Antrag der SPD „Einsamkeit während der Weihnachtsfeiertage – München kümmert sich!“ vorbereitet.
Aufgrund der unvorhersehbaren Belastungen und Herausforderungen
für die Landeshauptstadt München aus der Corona-Pandemie und den Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine wurde innerhalb der Vorberatung vereinbart, die Beschlussvorlage zum aktuellen Zeitpunkt von der Tagesordnung zurückzuziehen.
Die Fachabteilung im Amt für Soziale Sicherung wird nun den ursprünglichen Entwurf der Beschlussvorlage überarbeiten und im Herbst 2023 dem Stadtrat vorlegen.
Wie in der Sozialausschusssitzung vom 16.2.2023 angesprochen, finanziert und organisiert das Sozialreferat seit vielen Jahren zahlreiche Maßnahmen für die Münchner Bevölkerung, die vor allem auch auf die Prävention von Einsamkeit abzielen. Insbesondere während der Corona-Pandemie wurden – auch im Auftrag des Sozialausschusses – viele Anstrengungen unternommen, um dem Thema effektiv zu begegnen.
In der Ausschusssitzung am 16.2.2023 wurde auch angesprochen, dass – im Rahmen des vom Stadtrat beschlossenen Haushaltsprozederes – das Thema erst im Herbst 2023 eingebracht werden könnte, sollten hier zusätzliche Finanzmittel von Nöten sein.Nachdem Sie in dieser Sitzung auch die Bitte geäußert haben, eine stadtweite, referatsübergreifende Strategie oder Fachstelle einzurichten, hatte ich darauf hingewiesen, dass dem Sozialreferat hierzu die Kompetenzen und Möglichkeiten fehlen und daher gegebenenfalls für ein solches Projekt die Federführung des Direktoriums notwendig werden würde.
Ich hoffe, Ihrem Anliegen damit erst einmal zu entsprechen. Eine Bearbeitung Ihrer weiteren Fragen braucht eine gewisse Zeit und ist – schon aufgrund der erforderlichen Beteiligung anderer Referate – in der Kürze der Zeit nicht zu schaffen. Diese wird dann im Rahmen der betreffenden Beschlussvorlage erfolgen.