Fragen zu Erfahrungen mit dem geändertem Punktekatalog II
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Daniel Stanke, Markus Walbrunn und Iris Wassill (AfD) vom 17.3.2023
AntwortSozialreferentin Dorothee Schiwy:
In Ihrer Anfrage vom 17.3.2023 führen Sie Folgendes aus:
„Zur Antwort der berufsmäßigen Stadträtin Dorothee Schiwy auf die Schriftliche Anfrage Nr. 20-26/F 00644 der AfD Gruppe im Münchner Stadtrat ergeben sich einige Nachfragen. So gab Frau Schiwy keine Auskunft zum Ausländeranteil unter den Empfängern von gefördertem Wohnraum mit dem Hinweis, dass eine Unterscheidung nach Staatsbürgerschaft bei Wohnungsvergaben, ‚ohne weitere Differenzierung‘ keine Aussagekraft habe. Eine Auswertung finde daher nicht statt.
In ihrer Anfrage erkundigte sich die AfD-Stadtratsgruppe jedoch nicht bezüglich der Bewertung der Aussagekraft einzelner Datensätze, sondern lediglich nach den entsprechenden Informationen selbst. Die Ausführungen der berufsmäßigen Stadträtin lassen aufgrund ihrer vagen Formulierung indes offen, ob man nicht in der Lage oder nicht Willens war die Frage zu beantworten.“
Zu Ihrer Anfrage vom 17.3.2023 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage 1.1:
Wie viele Wohnungsvergaben erfolgten seit dem 31.7.2020 auf Basis des geänderten Punktesystems an deutsche und ausländische Staatsbürger? (Bitte jew. getrennt ausweisen aufgeschlüsselt nach Personen mit einer ausschließlich deutschen, ausschließlich ausländischen Staatsangehörigkeit sowie für Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft und Staatenlose.)
Antwort:
Eine entsprechende Aufschlüsselung der Wohnungsvergaben ist nicht möglich.
Frage: 1.2:
Welche ausländischen Staatsangehörigen hatten die Empfänger? (Bitte jew. getrennt nach Häufigkeit der einzelnen Nationalitäten auflisten.)
Antwort:
Siehe Antwort zur Frage 1.1.
Frage 2.1:
Falls eine Auskunft zu 1.1) weiterhin nicht erfolgen kann, ist eine solche Auswertung aus technischen Gründen nicht möglich?
Antwort:
Die Auswertungen zum Thema Registrierung und Vergabe von geförderten Wohnungen erfolgt auf der Basis von Datenbankabzügen. Eine manuelle Auswertung mehrerer Tausend Datensätze ist nicht leistbar.
In den Datenbankabzügen sind keine Informationen zur Staatsbürgerschaft der Angehörigen der registrierten Haushalte gespeichert, da eine solche Bewertung auch im Rahmen der Registrierung nicht vorgenommen wird.
Frage 2.2:
Wenn 2.1 zu bejahen ist, woran liegt dies?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 2.1.
Frage 3.1:
Falls eine Auskunft zu 1.1) weiterhin nicht erfolgen kann, ist dies aus politischen Gründen nicht gewollt?
Antwort:
Eine Auskunftserteilung ist nicht möglich, da die angefragten Informationen nicht ausgewertet werden können (siehe Antwort zu Frage 2.1).
Frage. 3.2:
Wenn 3.1 zu bejahen ist, worin werden die Hinderungsgründe gesehen diese Informationen nicht zu veröffentlichen?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 3.1.
Frage 3.3:
Wenn 3.1 zu bejahen ist, auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Auskunftsverweigerung?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 3.1.