Vereinen und Veranstaltern das Leben erleichtern: Gleiche Bedingungen für Veranstaltungen wie vor Corona!
Antrag Stadträte Leo Agerer, Fabian Ewald und Jens Luther (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 5.7.2022
Antwort Kreisverwaltungreferentin Dr. Hanna Sammüller-Gradl:
Mit Schreiben vom 5.7.2022 haben Sie Folgendes beantragt:
„Die städtischen Referate stellen sicher, dass privat oder ehrenamtlich organisierte Veranstaltungen auf städtischem Grund abgesehen von mög- licherweise infektiologisch nötigen Vorkehrungen wieder zu den Bedingungen genehmigt werden und durchgeführt werden können, zu denen es vor der Corona-Pandemie der Fall war“.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Der Inhalt Ihres Antrages betrifft mit der Forderung zur Genehmigungspraxis bei Veranstaltungen jedoch eine laufende Angelegenheit im Sinne von Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt.
Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihren konkreten Antragspunkten möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Für die Genehmigung aller, und damit auch von privat oder ehrenamtlich organisierten Veranstaltungen auf städtischem Grund ist das Veranstaltungs- und Versammlungsbüro des Kreisverwaltungsreferates zuständig. Dessen Genehmigungspraxis hat sich seit der Pandemie nicht geändert und ist somit nicht strenger als vor der Pandemie. Insofern kann ich Ihnen gerne versichern, dass solche Veranstaltungen grundsätzlich zu den gleichen Bedingungen genehmigt und durchgeführt werden können, wie vor der Corona-Pandemie.
Ich stimme Ihnen zu, dass München auch von diesen dezentralen, ehrenamtlich organisierten Veranstaltungen lebt. Und das Kreisverwaltungsreferat ist immer bestrebt, solche Veranstaltungen zu ermöglichen und die Organisatoren bei ihrer Arbeit zu unterstützen.In Ihrem Antrag nehmen Sie Bezug auf das Johannisfeuer und das Kinderfest in der Grünanlage an der St.-Veit-Straße in Berg am Laim, bei denen die Umstände 2022 schwieriger waren als in den Jahren davor. Als Genehmigungs- und Sicherheitsbehörde hat das Veranstaltungsbüro die Stellungnahmen der beteiligten Fachdienststellen hier wie üblich als Auflagen für die Veranstaltung verfügt. Ich biete den Veranstaltern der beiden o.g. Feste gerne an, dass das Veranstaltungsbüro zusammen mit den Fachdienststellen die Auflagen insbesondere für das diesjährige Johannisfeuer und die Stromversorgung für das Kinderfest überprüft.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.