Parkplatzangebot für Beschäftigte an der Hauptfeuerwehrwache während der Sanierung sicherstellen!
Antrag Stadträte Michael Dzeba, Jens Luther und Hans-Peter Mehling (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 6.7.2022
Antwort Kreisverwaltungsreferentin Dr. Hanna Sammüller-Gradl:
Mit Schreiben vom 6.7.2022 haben Sie Folgendes beantragt:
„Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt die KFZ-Parkmöglichkeiten für die Wachschichten an der Hauptfeuerwehrwache während der Sanierung des Gebäudes zu verbessern und sicherzustellen, dass die auswärti- gen Beschäftigten der jeweiligen Schichten in oder um die Wache herum ihre Fahrzeuge abstellen können“.
Zur Begründung haben Sie Folgendes angeführt:
„Die Sanierung der Hauptfeuerwehrwache in der Altstadt führt zu einem großen Wegfall von Parkplätzen für die auswärtig wohnenden Beschäftigten (ca. 80%), die im Schichtdienst größtenteils auf das KFZ angewiesen sind. Dieser Wegfall bedeutet für die Beschäftigten im 24 Stunden Schichtbetrieb eine erhebliche zusätzliche zeitliche wie finanzielle Belastung. Hier muss frühzeitig eine tragfähige Ausweichlösung gefunden werden“.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlaube ich mir, Ihren Antrag als Brief zu beantworten. Zu Ihren konkreten Antragspunkten möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen:
1. Bestehende Situation
Die Sanierung der Feuerwache 1 schreitet mit dem Bauabschnitt B, der offiziell am 9.1.2023 begonnen hat, in die nächste Phase, in der ein Neubau des Rückgebäudes und der Tiefgarage erfolgt. Mit Fertigstellung der Baustelleneinrichtung zum 20.3.2023 sind die bisher für die Wachdienstmitarbeiter*innen vorgesehenen Parkmöglichkeiten im Übungshof und in der Tiefgarage der Feuerwache weggefallen.
Auf der Feuerwache 1 sind jeden Tag mindestens 35 Dienstkräfte im 24-stündigen Wachdienst (rund um die Uhr an sieben Tagen der Woche) eingesetzt. Ein Großteil der Einsatzkräfte nutzt den ÖPNV bzw. die P+R-Angebote für den Weg zur Arbeit. Einige Einsatzkräfte wohnen jedoch weit außerhalb Münchens (zum Teil bis 100 km). Fast allen ist die Nutzung des ÖPNV bereits von Montag bis Freitag kaum möglich, da am Wohnort entweder keine oder nur eine sehr leistungsschwache ÖPNV-Verbindung vorliegt. Der rechtzeitige Dienstbeginn zum Schichtwechsel (zwischen 6.15 und 7.30 Uhr) ist daher schon an Werktagen nicht unter zumutbarenUmständen möglich. An Wochenenden und Feiertagen ist das ÖPNV-Angebot noch eingeschränkter. Somit bleibt den Kolleg*innen nur die Anfahrt mit privaten Kfz, um rechtzeitig den Dienst antreten zu können. Dabei organisieren sich die Betroffenen bereits heute in maximal möglichen Fahrgemeinschaften.
Hinzu kommt, dass bei Krankheitsausfällen im Wachdienst ggf. einzelne Feuerwehrkräfte sehr kurzfristig auf eine andere Wache verlegt werden, damit die Einsatzbereitschaft dort sichergestellt ist. Hierbei müssen die Mitarbeiter*innen ihre gesamte persönliche Schutzausrüstung (Einsatzkleidung, Helm, Stiefel, Überjacke, Überhose, etc.) mit einem Gewicht von zirka zwölf kg und einem Volumen in der Größenordnung eines Überseekoffers auf die Feuerwache mitnehmen, der sie kurzfristig zugewiesen sind. Betrifft der Personalbedarf die FW 1 müssen die aus anderen Wachen abgezogenen Dienstkräfte mit dem Privat-Pkw auf die FW 1 verlegen. Aufgrund der direkten Auswirkungen der Funktionsstärke auf die Einsatzbereitschaft müssen diese Verlegungen schnellstmöglich stattfinden. Der Standortwechsel kann unter diesen Umständen nur mit dem Privat-Pkw erfolgen, da hierfür Dienstfahrzeuge nicht im erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen.
Ein weiterer Aspekt ist, dass die Einsatzkräfte zwischen ihren Einsatzdienstschichten in der Freizeit auch regelmäßig Brandsicherheitswachen leisten. Hierzu rücken sie ebenfalls von der Feuerwache, der sie zugeteilt sind, zur jeweiligen Versammlungsstätte ab und benötigen dazu ebenfalls ihre gesamte Schutzausrüstung bzw. die für den Brandsicherheitswachdienst vorgeschriebene Theateruniform, die dann ebenfalls mit dem Privat-PKW transportiert werden muss.
2. Maßnahmen der Branddirektion
Die Branddirektion hat daher dringendes Interesse, dass im direkten Umgriff der Feuerwache 1 kalendertäglich Parkmöglichkeiten für 25 Fahrzeuge der Wachdienstbeschäftigten zur Verfügung stehen. Besonders zu beachten ist dabei, dass in der Zeit des Schichtwechsels kurzfristig mehr als 25 Plätze nötig sind, da sich die aufziehenden und die abziehenden Einsatzkräfte zeitlich um zirka 30 - 45 Minuten überschneiden.
Intensive Bemühungen der Branddirektion haben dazu geführt, dass folgende Angebote genutzt werden können:
2.1 Nutzung von Parkausweisen
Von KVR-I/43 wurden Parkausweise zur Verfügung gestellt. Diese ermöglichen das Parken innerhalb des mittleren Rings in Anwohnerparkzonen und sogar in Parkverbotsbereichen.Die Parkplatzsituation zur Zeit der Ablösung der Wachmannschaft im Umgriff der Feuerwache 1 ist allerdings prekär.
Freie, nutzbare Parkplätze sind sehr selten, da sich zu diesen Uhrzeiten nur wenige Anwohner*innen mit ihrem Fahrzeug auf den Weg zur Arbeit machen. Sie nutzen innerstädtisch vordringlich die MVG.
2.2 Parken in der TG Blumenstraße 31 – Referat für Stadtplanung und
Bauordnung
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung stellt sechs Stellplätze in der Tiefgarage Blumenstraße zur Verfügung. Diese sind fußläufig auch mit schwerem Gepäck von der Feuerwache 1 zu erreichen. Während des Personalwechsels werden alle zur Verfügung gestellten Stellplätze genutzt.
Das Kommunalreferat hatte ebenfalls eine Teil-Nutzung der Tiefgarage des Gebäudes am Rossmarkt angeboten. Aufgrund der dort ebenfalls erforderlichen Baustelleneinrichtung konnte das Angebot jedoch nicht aufrechterhalten werden.
3. Fazit
Die jetzt geschaffenen Parkmöglichkeiten decken den Bedarf nicht vollständig. Die Verteilung der Parkplatzmöglichkeiten auf die betroffenen Dienstkräfte, die Organisation von Fahrgemeinschaften sowie die Logistik des Wachwechsels erfordern einen hohen Organisationsaufwand, der den Dienstbetrieb in der Feuerwache 1 belastet. Weitere Parkmöglichkeiten wären nur noch in privat betriebenen Parkhäusern im Umgriff der Feuerwache 1 vorhanden. Diese würden jedoch Mietkosten in Höhe von monatlich 400 Euro pro Stellplatz verursachen.
Derzeit sind alle von den Koordinations- und Organisationsaufgaben betroffenen Beschäftigten hoch engagiert, um diese Kosten zu vermeiden und mit dem nun bestehenden Parkplatzangebot zurecht zu kommen. Deshalb wird evaluiert, ob das bestehende Angebot und die getroffenen organisatorischen Maßnahmen auf Dauer ausreichen oder ob weitere Bedarfe bestehen. Sofern eine Anmietung weiterer Parkplätze zwingend nötig wird, um den reibungslosen Dienstbetrieb sicherzustellen, muss die Branddirektion die entsprechenden Anmietkosten aufbringen.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.