Bearbeitungszeit von Anträgen und Anfragen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Beatrix Burkhardt und Hans-Peter Mehling (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 6.12.2022
Antwort Oberbürgermeister Dieter Reiter:
In Ihrem Antrag führen Sie aus:
„1.Die veränderten Bearbeitungszeiten bei Anträgen (von sechs auf neun Monate verlängert) und Anfragen (von sechs auf zwölf Wochen verlängert) enden am 31.12.2022 und werden nicht verlängert. 2.Im ersten Halbjahr 2023 werden vorrangig die Anfragen und Anträge der Opposition bearbeitet, da hier sehr häufig nur Fristverlängerungen angefragt wurden.“
Ihr Einverständnis vorausgesetzt beantworte ich Ihren Antrag auf diesem Weg.
Punkt 1:
Die veränderten Bearbeitungszeiten bei Anträgen (von sechs auf neun Monate verlängert) und Anfragen (von sechs auf zwölf Wochen verlängert) enden am 31.12.2022 und werden nicht verlängert.
Antwort:
Mit Sitzungsvorlage 20-26/V 06338 vom 27.4.22 wurde für den Zeitraum 1.1. bis 31.12.2022 die Geschäftsordnung in § 60 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 geändert. Die Bearbeitungsfristen für die Stadtratsanträge wurden in diesem Zeitraum auf 9 Monate hoch gesetzt, die für die Stadtratsanfragen auf 12 Wochen (von jeweils 6 Monaten und 6 Wochen).
Grund war die außerordentlich hohe Belastung der Referate durch die Krisen der letzten beiden Jahre, zunächst Corona und später der Ukrainekrieg. In diesem Zeitraum hat das Direktorium auch auf Monierungen verzichtet, wenn ein Antrag oder eine Anfrage nicht in der geschäftsordnungsgemäßen Frist erledigt und auch keine Fristverlängerung beantragt wurde. Nachdem diese Regelung bis einschließlich 31.12.2022 befristet ist, hat das Direktorium bereits am 4.11.2022 die Referate darauf hingewiesen, dass zum 1.1.2023 die Monierungen wieder aufgenommen werden.
Punkt 2:
Im ersten Halbjahr 2023 werden vorrangig die Anfragen und Anträge der Opposition bearbeitet, da hier sehr häufig nur Fristverlängerungen angefragt wurden.
Antwort:
Die Referate bearbeiten die ihnen zugewiesenen Anträge und Anfragen in eigener Zuständigkeit und im Rahmen ihrer personellen Ressourcen. Das Direktorium überwacht hier lediglich die Anträge und Anfragen, bei denen die Frist bereits abgelaufen ist und auch keine Fristverlängerung vorliegt. Ich möchte betonen, dass es seitens der Stadtspitze weder jetzt noch künftig Aufträge an die Verwaltung geben wird, Anträge oder Anfragen einzelner Fraktionen vorrangig zu bearbeiten. Ihrem Wunsch nach vorrangiger Bearbeitung von Anträgen und Anfragen der Opposition werde ich daher nicht nachkommen.
Das Direktorium hat sich dennoch die im Jahr 2022 bisher gestellten Anträge und Anfragen und den Bearbeitungsstand der drei großen Fraktionen zum Stand 16.12.22 näher angesehen und in den unteren Tabellen dargelegt. Bei den Anträgen ist zu beachten, dass die Bearbeitungsfrist beim überwiegenden Teil der Anträge noch nicht abgelaufen ist.
Aus den Tabellen ergibt sich, dass der Bearbeitungsstand für die Anträge bei der Fraktion CSU/FW derzeit um 5% über dem Stand der Fraktionen Die Grünen/RL und SPD/Volt liegt. Eine Bevorzugung bzw. Benachteiligung von Fraktionen ist nicht erkennbar.
Bei den Anfragen ist eine Auswertung nicht möglich, da die Fraktion CSU mit FREIE WÄHLER 111 Anfragen gestellt hat, die Fraktionen Die Grünen/ RL und SPD/Volt insgesamt nur 3.
Der Antrag Nr. 20-26/A 03415 ist damit geschäftsordnungsgemäß erledigt.