Eintragungsmöglichkeiten in Altenheimen und Krankenhäusern bei Volksbegehren
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider und Tobias Ruff (ÖDP) vom 18.12.2018
Antwort Kreisverwaltungsreferentin Dr. Hanna Sammüller-Gradl:
Mit Schreiben vom 18.12.2018 haben Sie nach Eintragungsmöglichkeiten in Altenheimen und Krankenhäusern bei Volksbegehren in Zusammenhang mit dem Volksbegehren „Artenvielfalt & Naturschönheit in Bayern – Rettet die Bienen!“ gefragt. Insbesondere wollten Sie dabei wissen, wie die Umsetzung des Eintragungsverfahrens in Altenheimen, Krankenhäusern und den weiteren im Gesetz genannten ähnlichen Einrichtungen in München ausgestaltet wird.
Mit Beschluss vom 22.1.2019, Sitzungsvorlage Nr. 14-20/13775 wurde im Kreisverwaltungsausschuss umfassend zur Vorbereitung und Durchführung des Volksbegehrens in München informiert. Dabei wurde auch aufgrund der gleichen Thematik, Ihre vorgenannte Anfrage beantwortet. Wir haben dazu ausgeführt:
„Bei dieser Gelegenheit möchten wir auch die zeitgleich gestellte schriftliche Anfrage gemäß § 68 GeschO, Anfrage Nr. 14-20/F 01361 der ÖDP vom 18.12.2018 bzgl. der Eintragungsmöglichkeiten in Altenheimen und Krankenhäusern bei Volksbegehren beantworten.
Es wurde darin, nach einer umfangreichen Darstellung der rechtlichen Vorgaben durch die Anfragenden, gefragt, wie die Landeshauptstadt München die Umsetzung des Eintragungsverfahrens in Altenheimen, Krankenhäusern und den weiteren im Gesetz genannten ähnlichen Einrichtungen ausgestaltet.
Nach der Zulassung des Volksbegehrens am 13.11.2018 und den dazu am 19.11.2018 veröffentlichten Vollzugshinweisen des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration, wurden am 28.11.2018, wie vor jedem Volksbegehren und vor jeder Wahl bzw. Abstimmung, die Krankenhäuser, Anstalten und Einrichtungen sowie die Justizvollzugsanstalt angeschrieben und informiert. Die jeweilige Einrichtung muss nach Bedarf ihrer Bewohnerinnen und Bewohner und den örtlichen Gegebenheiten den Wunsch nach Einrichtung einer Sondereintragungsstelle dem Wahlamt zurückmelden. Dabei wird ein entsprechender Terminvorschlag durch die Einrichtung gemacht. Der Termin wird geprüft und konkret mit der für die Sondereintragungsstelle örtlich zuständigen Bezirksinspektion festgelegt. Da jede Sondereintragungsstelle nur für die Stimmberechtigten zugänglich ist, die in dieser Einrichtung ihren Hauptwohnsitz haben, erfolgt eine Veröffentlichung der Sondereintragungsstellen im aktuellen Verfahren erst mit der Eintragungsbekanntmachung am 20.1.2019.
Neben der Justizvollzugsanstalt, die zwingend eine Sondereintragungsstelle erhält, haben sich bisher vier Einrichtungen gemeldet, die eine entsprechende Eintragungsstelle erhalten werden. Beim letzten Volksbegehren 2013 wurden neben der Justizvollzugsanstalt lediglich drei Sonder-
eintragungsstellen in Einrichtungen beantragt. Am vereinbarten Termin werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der jeweils zuständigen Bezirksinspektion vor Ort die Eintragung ermöglichen.“
Leider wurde im Nachgang zum Beschluss, der Durchführung des Volksbegehrens und der Folgeanfragen, von Seiten des Wahlamtes übersehen, Ihnen diese Antwort auch nach § 68 GeschO korrekt zu übermitteln, was wir hiermit nachholen. Wir bedauern dieses Versehen und entschuldigen uns dafür.
Da das Volksbegehren „Rettet die Bienen!“ in München mit über 187.000 Unterschriften und damit von mehr als 20% der Stimmberechtigten Münchner*innen unterstützt werden konnte, zeigt die Nachbetrachtung, dass die zur Verfügung gestellten Eintragungsmöglichkeiten in München, sowohl was die Öffnungszeiten als auch die Örtlichkeiten angeht, ausreichend angeboten wurden.