Ehrenamtlicher Katastrophenschutz bei der Landeshauptstadt München
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Rathaus Umschau 92 / 2023, veröffentlicht am 15.05.2023
Ehrenamtlicher Katastrophenschutz bei der Landeshauptstadt München
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Jens Luther, Dr. Evelyne Menges und Thomas Schmid (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 30.3.2023
Antwort Personal- und Organisationsreferent Andreas Mickisch:
Auf Ihre Anfrage vom 30.3.2023 nehme ich Bezug. Sie haben folgenden Sachverhalt vorausgeschickt:
Ehrenamtliches Engagement ist einer der großen Stützpfeiler unserer Gesellschaft. Dies bedingt aber die Unterstützung des jeweiligen Arbeitgebers.
Grundsätzlich darf ich vorweg erklären, dass die Arbeitgeberin Landeshauptstadt München ehrenamtliches Engagement ihrer Beschäftigten schätzt und dies auch durch größtmögliche Flexibilität im Arbeitsalltag fördert, beispielsweise durch gleitende Arbeitszeiten in vielen Bereichen und Gewährung von Freistellungen (bezahlt bzw. unbezahlt je nach Art des Ehrenamtes). Da eine Tätigkeit bei der Stadt stets das Gemeinwohl und den gesellschaftlichen Mehrwert im Fokus hat, begrüßen wir es ausdrücklich, wenn unsere Beschäftigten sich auch ehrenamtlich und in ihrer Freizeit für das Gemeinwesen einbringen.
Zu den im Einzelnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Wie viele Mitarbeiter der Stadt München engagieren sich ehrenamtlich im Katastrophenschutz bei den Hilfsorganisationen (wie z.B. Feuerwehr, Rettungsdienst oder THW) oder als Soldat der Reserve?
Antwort:
Entsprechende Daten zu ehrenamtlichen Tätigkeiten unserer Beschäftigten in ihrer Freizeit liegen der Stadtverwaltung nicht vollständig vor, da wir diese nur im Kontext von angemeldeten Nebentätigkeiten oder Abwesenheitsarten wie beispielsweise Wehrübungen erfassen können. Weitergehende Auswertungen zu ehrenamtlichen Tätigkeiten sind daher nicht möglich. Ein Merkmal „Mitglied der Reserve der Bundeswehr oder bei sonstigen Hilfsorganisationen“ wird bei Neueinstellungen nicht abgefragt.
Frage 2:
Wie viele Mitarbeiter haben sich für wie lange im Jahr 2022 für dieses Ehrenamt freistellen lassen oder um an einer Wehrübung teilzunehmen?
Antwort:
Die Auswertung der in paul@ hinterlegten Daten zu den Wehrübungen im Jahr 2022 liefert folgendes Ergebnis:
-Anzahl der Personen: 17
-Anzahl der Wehrübungen: 40
-Summe der Kalendertage: 686
Für die Zahlen der Vorjahre darf ich auf die Beantwortung Ihrer Stadtratsanfrage Nr. 20-26/F00438 vom 11.3.2022 verweisen.
Frage 3:
Werden Mitarbeiter bei einer Bewerbung bevorzugt, wenn diese sich ehrenamtlich im Katastrophenschutz engagieren oder Soldat der Reserve sind?
Antwort:
Die Personalauswahl ist gemäß Art. 33 Abs. 2 GG, Art. 94 Abs. 2 BV (bei Beamt*innen i.V.m. § 9 BeamtStG sowie den einschlägigen Bestimmungen des LlbG) nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu treffen. Im Rahmen des Leistungsvergleichs werden alle Bewerber*innen gemäß Ziffer 5.2.2.1 der Ausschreibungsrichtlinien kategorisiert. Rückstände bzw. Defizite gegenüber dem im Anforderungsprofil formulierten Erwartungshorizont können kompensiert werden. Dienstlich feststellbare soziale Erfahrungen und Fähigkeiten aus ehrenamtlicher Tätigkeit sind hier ein Prüfkriterium, auf das sich eine erfolgreiche Kompensation stützen kann (Ziffer 5.2.2). Insofern kann sich ehrenamtliches Engagement von Bewerber*innen positiv auf eine Entscheidung in der Personalvorauswahl auswirken.
Frage 4:
Werden die Befreiungen, um an Lehrgängen oder Wehrübungen teil zu nehmen, den Mitarbeitern als Fortbildung für ihre Beurteilungen anerkannt und angerechnet?
Antwort:
In der dienstlichen Beurteilung wird das Fortbildungsbestreben der Beschäftigten beurteilt. Dabei ist nicht die Quantität der besuchten Fortbildungen zu bewerten, sondern die Qualität der Umsetzung des Gelerntenin die Praxis sowie die Fähigkeit, sich durch die Fortbildungen weiter zu entwickeln. Dabei können nur Fortbildungen berücksichtigt werden, die im Zusammenhang mit der bei der Landeshauptstadt München ausgeübten Tätigkeit und den entsprechenden Aufgaben stehen. Dies ist bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit in der Regel nicht der Fall.
Daher können Teilnahmen an Lehrgängen zum Katastrophenschutz oder Wehrübungen nur in geeigneten Einzelfällen bei der dienstlichen Beurteilung berücksichtigt werden.
Frage 5:
Gibt es im Referat für Personal und Organisation eine Beratungsstelle für Mitarbeiter, die sich ehrenamtlich im Katastrophenschutz engagieren oder engagieren wollen bzw. als Soldat der Reserve einbringen wollen?
Antwort:
Nein, es gibt im POR dafür keine Beratungsstelle. Allerdings können alle Beschäftigten der Landeshauptstadt München den Service der Fachstelle bürgerschaftliches Engagement und Öffentlichkeitsbeteiligung im Direktorium in Anspruch nehmen. Die wichtigsten Informationen finden sich kompakt auf der offiziellen Internetseite (https://stadt.muenchen.de/buergerservice/freizeit-hobby/engagement.html). Zudem unterhalten die wichtigsten Akteure eigene Beratungsangebote. So zum Beispiel die Servicestelle Ehrenamt des Münchner Roten Kreuzes (http://www.bereitschaften.brk-muenchen.de/mach-mit/aktiv-im-roten-kreuz/servicestelle-ehrenamt), die Mitmachaktion des Technischen Hilfswerks („Deine Zeit ist jetzt“ – https://jetzt.thw.de/) sowie die zentrale Ansprechstelle für Reservistenangelegenheiten bzw. das Landeskommando Bayern der Bundeswehr.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.