Keine Strafzettel mehr für Fahrer von E-Fahrzeugen ohne Umweltplakette
Antrag Stadtrats-Mitglieder Ulrike Grimm, Hans-Peter Mehling, Dr. Evelyne Menges und Manuel Pretzl (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 7.2.2023
Antwort Kreisverwaltungsreferentin Dr. Hanna Sammüller-Gradl:
Mit Schreiben vom 7.2.2023 haben Sie Folgendes beantragt:
„Alle Fahrzeuge, die in Deutschland ein E-Kennzeichen haben, erfüllen faktisch die Voraussetzungen für die grüne Umweltplakette. Die Landeshauptstadt München (LHM) wird deshalb aufgefordert, bei E-Fahrzeugen mit entsprechendem Kennzeichen Verstöße wegen fehlender Umweltplakette künftig nicht mehr zu ahnden.“
Zur Begründung des Antrags führten Sie Folgendes aus:
„Die bayerische Staatsregierung hat die Bayerische Polizei und die bayerischen Kommunen gebeten, Verstöße wegen fehlender Umweltplakette bei Fahrzeugen mit E-Kennzeichen nicht mehr zu verfolgen, da diese die Voraussetzungen für die grüne Umweltplakette sowieso erfüllen. Dieses Vorgehen ist im Rahmen des Opportunitätsprinzips laut des Bayerischen Staatsministers des Innern, für Sport und Integration rechtlich möglich. Die LHM soll dieser Bitte, auch in Zusammenarbeit mit der Münchner Polizei, ab sofort nachkommen. Dadurch werden der bürokratische Aufwand für die Stadtverwaltung verringert und die Bürgerinnen und Bürger entlastet.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit im Sinne von Art. 37 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihren konkreten Antragspunkten möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Die Kommunale Verkehrsüberwachung (KVÜ) im Kreisverwaltungsreferat praktizierte bereits vor dem Hinweis der Bayerischen Staatsregierung diese Praxis. Erkennbare E-Fahrzeuge ohne grüne Umweltplakette wurden im Rahmen des Opportunitätsprinzips grundsätzlich nicht verwarnt. Diese Praxis wird selbstverständlich auch weiterhin beibehalten.Das Polizeipräsidium ist, wie dargestellt, eigenständig aufgefordert, diese Praxis ebenfalls anzuwenden.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.
Impressum:DiepresserechtlicheVerantwortungfrdienachfolgenden AntrgeundAnfragenliegtbeidenjeweiligenStadtratsmitgliedern.Alle:Rathaus,80313Mnchen;Druck:Stadtkanzlei