Das Erasmus+ Programm eröffnet mehr Mitarbeitenden der LHM Möglichkeiten auf einen Austausch!
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Rathaus Umschau 96 / 2023, veröffentlicht am 22.05.2023
Das Erasmus+ Programm eröffnet mehr Mitarbeitenden der LHM Möglichkeiten auf einen Austausch!
Antrag Stadtrats-Mitglieder Beppo Brem, Marion Lüttig, Gudrun Lux, Julia Post, Sibylle Stöhr, Sebastian Weisenburger (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) und Simone Burger, Barbara Likus, Cumali Naz, Klaus Peter Rupp, Dr. Julia Schmitt-Thiel, Felix Sproll, Christian Vorländer (SPD/Volt-Fraktion) vom 9.5.2022
Antwort Personal- und Organisationsreferent Andreas Mickisch:
Am 9.5.2022 haben die Stadtratsfraktionen Die Grünen – Rosa Liste sowie SPD/Volt-Fraktion Folgendes beantragt:
„Antrag
Der Oberbürgermeister geht auf bayrische Europaabgeordnete zu und setzt sich dafür ein, dass der förderwürdige Personenkreis des Erasmus+ Förderprogramms erweitert wird.
Begründung
Ziel ist es, allen städtischen Mitarbeitenden die Möglichkeit auf einen Aus- landsaufenthalt im Rahmen des Erasmus+-Förderprogrammes zu eröffnen. Aktuell können lediglich Mitarbeiter*innen der Landeshauptstadt München mit den Aufgaben- und Verantwortungsbereichen Aus- und Weiterbildung, Berufsberatung, Personalentwicklung und berufliche Orientierung sowie Lehr- und Erziehungskräfte und städtische Nachwuchskräfte vom Erasmus+-Programm gefördert werden. Wir möchten jedoch allen Mitarbeitenden gleichermaßen die Möglichkeit eröffnen, für eine gewisse Zeit in fremde Verwaltungen einzutauchen bzw. möchten wir auch Verwaltungspersonal aus anderen Städten bei uns empfangen. Dieser Austausch ist für beide Seiten fruchtbar.“
Beantwortung des Antrags
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, teilen wir Ihnen auf diesem Weg zu Ihrem Antrag Folgendes mit:
Für die gewährte Fristverlängerung bedanken wir uns.
1. Kurzer Rückblick
Die Landeshauptstadt München ermöglicht schon seit vielen Jahren einer großen Zahl von Mitarbeiter*innen eine Teilnahme am Erasmus+-Programm der Europäischen Union. Einen umfassenden Überblick über die bisherigen Aktivitäten enthält das Antwortschreiben des Referats für Bildung und Sport vom 26.01.2020 zum Antrag Nr. 14-20/A 05402 der Stadtratsfraktion Die Grünen/RL vom 22.5.2019 („Europa 3 – Europa erleben– Erasmus+ -Programm für mehr städtische Beschäftigte öffnen“). Hier nochmals die wesentlichen Inhalte in Kürze:
-Im Rahmen der Erasmus+ -Förderbereiche „Hochschulbildung“ und „Berufsbildung“ bieten das Personal- und Organisationsreferat und das Referat für Bildung und Sport Studierenden, Auszubildenden und Beamtenanwärter*innen die Chance, Auslandspraktika in europäischen Städten zu absolvieren, um die Vielfalt Europas kennen zu lernen, berufliche Kompetenzen zu erweitern und Schlüsselqualifikationen zu stärken. -Im Rahmen der Erasmus+ -Förderbereiche „Schulbildung“ und „Berufsbildung“ unterstützt das Referat für Bildung und Sport Bildungseinrichtungen der Landeshauptstadt München dabei, Austauschprogramme für Schüler*innen und Lern- bzw. Lehraufenthalte für Lehr- und Erziehungskräfte in allen Ländern der Europäischen Union zu organisieren und langfristig internationale Partnerschaften an den Einrichtungen zu etablieren. Seit 2021 ist das Referat für Bildung und Sport der LHM im Bereich Erasmus+ -Berufsbildung und seit 2022 im Bereich Erasmus+ Schulbildung (durchgeführt vom Fachbereich Internationale Bildungskooperationen des Pädagogischen Instituts – Zentrum für Kommunales Bildungsmanagement) akkreditiert, um so möglichst vielen Mitarbeitenden und Lernenden in der LHM Auslandserfahrungen zu ermöglichen. -Im Rahmen des vom Referat für Arbeit und Wirtschaft durchgeführten Projekts mit dem Titel „Europafit“ konnten städtische Arbeitnehmer*innen in anderen europäischen Stadtverwaltungen hospitieren. Im Gegenzug wurden Hospitant*innen aus europäischen Städten bei der Landeshauptstadt München empfangen. Das Projekt „Europafit“ wurde im Rahmen der Programmlinie Leonardo-da-Vinci im Lifelong Learning Programm (LLP) der Europäischen Kommission (Laufzeit 2007 - 2013) durchgeführt, welches das Vorgängerprogramm des Europäischen Bildungsprogramms Erasmus+ ist.
2. Aktuelle Sachlage in Bezug auf den vorliegenden Stadtratsantrag
Die Bildungsprogramme der Europäischen Union sind jeweils für eine Laufzeit von sieben Jahren angelegt. Das aktuelle Erasmus+ -Förderprogramm umfasst den Zeitraum 2021 - 2027. Wie oben dargelegt, werden im Rahmen der Bereiche Erasmus+ Schulbildung, Berufsbildung und (in Kooperation mit Hochschulen) Hochschulbildung EU-Fördermittel bereits genutzt. Der Bereich Erasmus+ Erwachsenenbildung sollte an dieser Stelle näher betrachtet werden. Im Wesentlichen werden Auslandsaufenthalte von Personen gefördert, die unmittelbar als Lehrende, aber auch mittelbar als Programmgestalter*innen prägende Wirkung auf die Erwachsenenbildung haben. Zudem können seit der neuen Programmgeneration (ab 2021) ebenfalls Lernende (mit zumeist geringeren Chancen) an Auslandsaufent-halten in dem genannten Bereich teilnehmen. Detaillierte Informationen zu dem im Rahmen der Erasmus+ Erwachsenenbildung förderwürdigen Personenkreis hält die Nationale Agentur beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NABIBB) bereit (https://www.na-bibb.de/erasmus-erwachsenenbildung/mobilitaet).
Die Antragsteller*innen streben EU-geförderte Auslandsaufenthalte für grundsätzlich alle Arbeitnehmer*innen an. Diese Möglichkeit war in der Programmlinie Leonardo-da-Vinci des o. g. Erasmus+ -Vorgängerprogramms vorgesehen. Zu prüfen wäre an dieser Stelle, inwiefern noch weitere Mitarbeitende der Stadt München in den Programmbereich Erasmus+ Erwachsenenbildung eingebunden werden könnten.
3. Erfahrungen des Referats für Arbeit und Wirtschaft mit dem Projekt „Europafit“
Dem Wunsch nach einer Öffnung des förderwürdigen Personenkreises ließe sich durch eine Neuauflage der damals im Rahmen des Erasmus+-Vorgängerprogramms in der Programmlinie Leonardo-da-Vinci enthaltenen Möglichkeit zur Durchführung des Projekts „Europafit“ oder eines hiermit vergleichbaren Angebotes begegnen. Der von den Antragsteller*innen gewünschte Einsatz des Oberbürgermeisters hierfür auf Europaebene könnte zur Verwirklichung dieses Ziels beitragen.
Vor diesem Hintergrund wurde das Referat für Arbeit und Wirtschaft um einen Bericht seiner Erfahrungen und Erkenntnisse aus der Durchführung des Projekts „Europafit“ gebeten. Darüber hinaus wurde das Referat für Arbeit und Wirtschaft gebeten, auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen einzuschätzen, ob und ggf. mit welchen Rahmenbedingungen ein erneutes Angebot des Erasmus+ -Vorgängerprogramms sowohl für die städtischen Beschäftigten als auch für die Stadt als Arbeitgeberin gewinnbringend wäre. Die wesentlichen Inhalte dieses Berichts werden im Folgenden dargelegt.
3.1 Anzahl der Teilnehmer*innen und besuchte Städte
Im Rahmen des vom Referat für Arbeit und Wirtschaft durchgeführten EU-Projekts „Europafit“ absolvierten in den Jahren 2011 bis 2013 insgesamt 24 städtische Beschäftigte Hospitationen in Edinburgh, Liverpool, Amsterdam und Ljubljana. Es fanden fünf Gegenbesuche aus dem Ausland statt. Teilnahmevoraussetzungen waren ein starker Dienstleistungscharakter der Tätigkeit sowie verstärkte Außenkontakte, insbesondere mit ausländischen Bürger*innen und Unternehmen und internationalen Institutionen. Die Aufenthalte der städtischen Beschäftigten dauerten zum Teil nur wenig Tage und dienten der Vorbereitung der Kooperation aufbestimmten Gebieten (Messe ExpoReal, EU-Projekt ASTUS). Es konnten aber auch Aufenthalte mit bis zu vier Wochen realisiert werden. Neben der fachlichen Vernetzung hatten die Aufenthalte die Vermittlung von interkulturellen Kompetenzen sowie die Verbesserung der Fremdsprachenkenntnisse zum Ziel.
3.2 Erfahrungen und Erkenntnisse
Die Durchführung des Projekts „Europafit“ brachte zwar zahlreiche positive Aspekte mit sich, konfrontierte die Beteiligten aber auch mit einer Reihe von Herausforderungen.
3.2.1 Positive Aspekte Motivation der Teilnehmer*innen
Die Teilnehmer*innen empfanden die Möglichkeit des Austauschs durchweg als motivierend, stimulierend und ermutigend.
Stärkung der persönlichen Kontakte und Vernetzung
Die Vorbereitung gemeinsamer Aktivitäten bewirkte eine Stärkung der persönlichen Kontakte und die beteiligten Städte konnten im Rahmen des Besuchs und des Gegenbesuchs voneinander lernen. Der durch den Austausch und die Zusammenarbeit mit anderen europäischen Städten realisierte Erfahrungsaustausch sowie der Vergleich mit Ansätzen europäischer Städte zur Umsetzung und Weiterentwicklung der städtischen Aktivitäten und der Politik war für beide Seiten gewinnbringend. Diese Erfahrungen machen beispielsweise auch Mitarbeitende der LHM in den verschiedenen Arbeitsgruppen des Städtenetzwerks Eurocities.
Förderung der interkulturellen Kompetenz
Das Kennenlernen der Lebens- und Arbeitsbedingungen von Menschen anderer europäischer Städte ermöglicht den „Blick über den Tellerrand“, stärkt das Verständnis und die Toleranz für Menschen anderer Kulturen sowie die Fremdsprachenkompetenz und dient nicht nur der Vernetzung auf beruflicher Ebene, sondern auch der individuellen Persönlichkeitsentwicklung. Das Angebot EU-geförderter Austausche ist daher grundsätzlich als gewinnbringende Personalentwicklungsmaßnahme zu betrachten.
Mitarbeiterbindung und Kompetenzerweiterung
Neben interkulturellen Kompetenzen wurden durch die Organisation, Durchführung und Nachbereitung des Austausches fachliche Kenntnisse wie analytische Fähigkeiten, ein ganzheitlicher Denkansatz, effiziente Problemlösungsstrategien, sowie auch grundlegende Projektmanagement-Methoden erweitert und vertieft. Durch die Eigenverantwortung und die entgegengebrachte Wertschätzung und das Vertrauen in die Mitarbeitenden, die LHM international zu repräsentieren und den Mehrwert der Arbeitgeberin reflektieren und ganzheitlich einordnen zu können, wird die Mitar-beitendenbindung nachhaltig gefördert und hebt die LHM im Vergleich zu anderen Bereichen im öffentlichen Dienst ab.
3.2.2 Herausforderungen Planung und Organisation
Die Planung und Organisation der Aufenthalte war mit Verwaltungsaufwand verbunden. Für die Wahrnehmung der nachstehenden wesentlichen Aufgaben war daher für die Laufzeit des Projekts „Europafit“ die Zuschaltung einer halben Vollzeitstelle erforderlich:
-Akquirierung geeigneter Partnerstädte
-Beratung von Dienststellen, Interessent*innen und Teilnehmer*innen -Organisation von Anreise, Unterbringung und Aufenthalt
-Organisation und Betreuung des Gegenbesuchs
-Information der Stadtverwaltung
-Beantragung der EU-Fördermittel und Erstellung des Erfahrungsaustausches
-Dokumentation und Evaluation der Erfahrungen
Auswirkungen auf die entsendenden Dienststellen
Da die Teilnehmer*innen während ihres Auslandsaufenthalts ihre originären Dienstaufgaben naturgemäß nicht wahrnehmen konnten, mussten die entsendenden Dienststellen deren Erledigung während der Abwesenheit entsprechend kompensieren. Dies hemmte teilweise die Bereitschaft der Dienststellen zur Unterstützung eines Austauschs. Die Aufenthalte wurden daher vorrangig genutzt, um die Kolleg*innen gezielt für neue Aufgaben zu qualifizieren.
Auswirkungen auf die aufnehmenden Dienststellen
Auch die Betreuung der Hospitant*innen aus dem Ausland erfordert personelle Ressourcen. Dies gilt sowohl für die Stadt München als auch für die europäische Partnerstadt. Für die Gewinnung einer gastgebenden europäischen Partnerstadt war das Angebot einer attraktiven Gegenbesuchsmöglichkeit seitens der Landeshauptstadt München daher fundamental. Die Betreuung des Gegenbesuchs aus dem Ausland und dessen Integration in die tägliche Arbeit mit dem Ziel, dem Gast vielfältige gewinnbringende Einblicke in die Arbeitsabläufe bei der Stadt München zu ermöglichen, stellte ebenfalls eine große Herausforderung dar. Grund hierfür war u. a. die teilweise nur rudimentär vorhandene deutsche Sprachkompetenz des Gastes, welcher den Inhalten von Besprechungen, Arbeitskreisen oder Veranstaltungen oft nur mit entsprechender Übersetzung folgen konnte.
4. Rahmenbedingungen für den Fall eines erneuten AustauschangebotesVor dem Hintergrund der o. g. Erfahrungen und Erkenntnisse aus dem Projekt „Europafit“ sind sowohl das Referat für Arbeit und Wirtschaft als auch das Personal- und Organisationsreferat einhellig der Auffassung, dass die Wiederholung eines Austauschangebots wie „Europafit“ nur unter den folgenden Rahmenbedingungen sinnvoll und zielführend wäre:
4.1 Zuschaltung von Personalressourcen
Wegen des mit der Durchführung verbundenen hohen organisatorischen Aufwands ist die Zuschaltung von Personalressourcen im Umfang von mindestens einer halben Vollzeitstelle für die Dauer der Programmlaufzeit erforderlich.
4.2 Begrenzung der Dauer des Aufenthalts
Da sich sowohl die Entsendung von städtischen Beschäftigten als auch die Aufnahme von ausländischen Gästen auf die Aufgabenerledigung an den Dienststellen auswirkt, setzt die Akzeptanz und Unterstützung des Austauschangebots seitens der Dienststellen voraus, dass die Dauer des Aufenthaltes begrenzt wird, z. B. auf jeweils eine Woche für den Besuch bzw. Gegenbesuch. Die Erfahrungen aus dem Bereich Erasmus+ Berufsbildung zeigen, dass auch kürzere Auslandsaufenthalte einen Mehrwert für Unternehmen und Mitarbeitende mit sich bringen.
4.3 Eingrenzung des teilnahmeberechtigten Personenkreises
Ein Austausch ist nur dann sinnvoll, wenn er sowohl für die Stadt München als auch für die teilnehmenden Dienstkräfte einen praktischen Nutzen mit sich bringt. Dies ist dann gewährleistet, wenn die während des Austauschs gewonnenen Erkenntnisse in der beruflichen Praxis auch tatsächlich umgesetzt werden können. Ein Europabezug der Tätigkeit sowie die notwendigen Fremdsprachenkenntnisse sollten bei den Teilnehmenden daher vorhanden sein. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass jeder „Blick über den Tellerrand“ einen Mehrwert mit sich bringt, der sowohl den Mitarbeitenden als auch dem Unternehmen zu Gute kommt. Zu beachten gilt auch, dass die strategischen Ziele der EU mit denen der Landeshauptstadt München kongruent sind.
4.4. Definition der Rahmenbedingungen und Öffentlichkeitsarbeit
Sowohl die rechtlichen als auch die organisatorischen Rahmenbedingungen (z. B. in Frage kommende Partnerstädte, Dauer von Besuch und Gegenbesuch, Teilnahmevoraussetzungen, Beantragung der Teilnahme, etc.) müssen im Vorfeld klar definiert und in geeigneter Form kommuniziert und bekannt gegeben werden.
4.5 Start mit einem Pilotprogramm
Sowohl aus der Sicht des Referates für Arbeit und Wirtschaft als auch aus der Sicht des Personal- und Organisationsreferates wäre die Durchführung eines Pilotprogramms mit zunächst einer ausgewählten Kommune sinnvoll. Dies ermöglicht einen raschen Erfahrungsgewinn sowie die entsprechende Anpassung und Weiterentwicklung des Angebots. Eine Zusam-
menarbeit mit den Partnerstädten Münchens oder den Mitgliedsstädten aus dem Eurocities Netzwerk könnte hierfür eine gute Basis bilden.
5. Erweiterung des förderwürdigen Personenkreises des Erasmus+
Programms
Unter Berücksichtigung vorstehend genannter Rahmenbedingungen halten sowohl das Referat für Arbeit und Wirtschaft als auch das Personal- und Organisationsreferat ein erneutes Angebot wie das des Vorgängerprogramms von Erasmus+, in dessen Rahmen auch das Projekt „Europafit“ umgesetzt wurde, für eine sinnvolle und zielführende Ergänzung der vorhandenen Personalentwicklungsmaßnahmen. Diese Auffassung wird auch von Herrn Oberbürgermeister geteilt. Entsprechend Ihrer Bitte hat sich der Oberbürgermeister daher mit dem in der Anlage zu Ihrer Kenntnisnahme beigefügten Schreiben an die bayerischen Abgeordneten des Europäischen Parlaments für eine Erweiterung des förderwürdigen Personenkreises bzw. für die Neuauflage des Erasmus+ -Vorgängerprogramms oder eines vergleichbaren Angebotes eingesetzt.
Sofern dieser Bitte entsprochen wird, konzipiert das Personal- und Organisationsreferat in Zusammenarbeit mit dem Referat für Arbeit und Wirtschaft sowie dem Referat für Bildung und Sport unter Beachtung der o. g. Rahmenbedingungen gerne ein entsprechendes Angebot. Das Personal- und Organisationsreferat wird sich hierbei mit den Bereichen der Stadtverwaltung abstimmen, die bereits Erfahrungen mit der Umsetzung von Erasmus+ -Förderprogrammen haben.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.
Die Anlage „Schreiben des Herrn Oberbürgermeisters an die bayerischen Europaabgeordneten“ kann unter dem Link https://risi.muenchen.de/risi/antrag/detail/7161465 abgerufen werden.