Ladesäuleninfrastruktur endlich ausbauen
Antrag Stadträte Andreas Babor und Hans-Peter Mehling (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 19.8.2022
Antwort Christine Kugler, Referentin für Klima- und Umweltschutz:
Mit oben bezeichnetem Antrag fordern Sie die Verwaltung der Landeshauptstadt München dazu auf, „privaten Anbietern von Ladeinfrastruktur, die keine Zuschüsse von der Landeshauptstadt fordern“, zu gestatten, „diese im öffentlichen Straßenraum aufzustellen und auf eigene Kosten zu betreiben. Die Verwaltung wird angewiesen entsprechende Vereinbarungen zu verhandeln und abzuschließen. Hierbei zu erhebende Gebühren (bauliche Vorrichtungen, Mieten etc.) sind im Interesse des Klimaschutzes so niedrig wie laut Gemeindeordnung möglich anzusetzen“.
Sie begründen Ihren Antrag mit der steigenden Zahl der Elektroautos und verweisen auf die AFIR Vorlage der EU-Kommission.
Ihr Antrag wird zuständigkeitshalber vom Referat für Klima- und Umweltschutz beantwortet. Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlauben wir uns, Ihren Antrag als Brief zu beantworten.
Für den Aufbau zukünftiger Ladeinfrastruktur im Stadtgebiet München führt das Referat für Klima- und Umweltschutz eine Ausschreibung durch. Die Teilnahme an der Ausschreibung stand allen Betreibenden von Ladeinfrastruktur offen. Der reguläre Aufbau und Betrieb von Ladeinfrastruktur durch weitere Private, neben dem zukünftigen Konzessionär, ist – sofern nicht entgegen der Ansicht des RKU gerichtlich die Rechtswidrigkeit der Regelung zum Exklusivrecht festgestellt werden sollte – gemäß des Vertrages über die Errichtung und den Betrieb von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge nur möglich, wenn der Konzessionär die Umsetzung eines konkreten Standortes ablehnt und das Recht auf Exklusivität abgibt. Eine Vergabe mit Einräumung eines Exklusivrechts vermeidet insbesondere Nutzungskonflikte im begrenzten öffentlichen Raum im Bereich Ladeinfrastruktur.
Es steht jedem Betreiber von Ladeinfrastruktur darüber hinaus frei, diese auch auf Privatgrund zu errichten.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.