Fragen zu den Sprachkenntnissen und Migrationshintergründen der Eingeschulten in München
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Daniel Stanke, Markus Walbrunn und Iris Wassill (AfD) vom 30.6.2022
Antwort Stadtschulrat Florian Kraus:
Auf Ihre o.g. Anfrage vom 30.6.2022 nehme ich Bezug.
Sie haben Ihrer Anfrage folgenden Text vorausgeschickt:
„Laut Auskunft der Staatsregierung auf die Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Uli Henkel (AfD-Fraktion) vom 2.3.2022 (‚Sprachkenntnisse eingeschulter Kinder 2019 bis 2022‘), war Deutsch im Schuljahr 2020/2021 bei 51,7% aller in München eingeschulten Kinder nicht mehr die Mutter- sprache. Gleichzeitig wurde der Ausländeranteil unter den Eingeschulten jedoch mit ‚nur‘ 18,9% ausgewiesen. Bayernweit zeigte sich die Diskrepanz zwischen Muttersprache und Auslän- dischen Staatsbürgerschaften, ebenfalls auf signifikantem Niveau (27,8% zu 12,2%), nirgends jedoch derart extrem wie in München. Parallel zur steigenden Anzahl nicht-deutscher Muttersprachler nimmt die Anzahl der jährlichen Zurückstellungen von Einschulungen kontinuierlich zu und liegt mittlerweile bei etwa 7%.“
Zu den von Ihnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1.1:
Worin liegt die Ursache des erheblichen Auseinanderklaffens zwischen der gesprochenen Muttersprache der Kinder und ihrer Staatsbürgerschaft?
Antwort:
Seit mehr als 20 Jahren erhalten in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn ihre Eltern mindestens acht Jahre mit einem Aufenthaltsstatus in Deutschland leben. Einhergehend mit dieser Änderung des Staatsbürgerschaftsrechts werden diese seit dem 1.1.2000 geborenen Kinder als deutsche Staatsbürger*innen mit nichtdeutscher Muttersprache erfasst. Bei der Erfassung in der Schulstatistik wird bei der Muttersprache allerdings lediglich zwischen „deutsch“ und „nichtdeutsch“ unterschieden. Nachdem nicht erhoben wird, ob es sich hierbei um eine „gesprochene Muttersprache“ handelt, kann mit den vorhandenen Daten keine Aussage darüber getroffen werden, welche Sprache das jeweilige Kind tatsächlich spricht. Somit ist ein Rückschlussauf die Deutschkenntnisse der Kinder sowie eine etwaige Divergenz zur Staatsangehörigkeit nicht möglich.
Frage 1.2:
Warum ist diese Divergenz besonders in München besonders extrem ausgeprägt?
Antwort:
Wie in der Antwort zu Frage 1.1 bereits ausgeführt, kann eine etwaige Divergenz zwischen Staatsbürgerschaft und Deutschkenntnissen mit der vorhandenen Datenlage nicht bestätigt werden.
Frage 1.3:
Welche Maßnahmen ergreift die Landeshauptstadt um den Gebrauch der deutschen Sprache in migrantischen Gemeinden zu fördern?
Antwort:
Die Landeshauptstadt München bietet Deutschkurse beispielsweise über die Münchner Volkshochschule (DAF-Kurse) an. Adressat*innen sind Personen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, unabhängig davon, welche Nationalität sie haben.
Frage 2.1:
Liegen der Stadtregierung Informationen vor, in welchem Rahmen mangelhafte Deutschkenntnisse im vergangenen Schuljahr zu Zurückstellungen von Einschulungen führten?
Antwort:
Dem Staatlichen Schulamt liegen lediglich Zahlen zur Zurückstellung generell vor, jedoch werden keine Gründe für die Zurückstellung abgefragt. Aufgrund des Angebots der Deutsch-Vorkurse in den Kindertagesstätten und Grundschulen ist die Zahl derjenigen Vorschulkinder, die aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse nicht eingeschult werden, sehr gering.
Frage 2.2:
Falls 2.1 zu bejahen ist, wie lauten diese?
Antwort:
Nachdem Frage 2.1 nicht bejaht wird, wird auf die Antwort zu Frage 2.3 verwiesen.
Frage 2.3:
Falls 2.1 verneint wird, warum hält man es nicht für nötig diese Zahlen für städtische Schulen zu erheben, um auf ein ggf. zunehmendes Problem, rechtzeitig reagieren zu können?
Antwort:
Da die Zahl sehr gering ist, ist der Verwaltungsaufwand für die Schulen durch eine umfangreiche Datenerfassung nicht gerechtfertigt.
Frage 3.1:
Wie viele, in den Schuljahren 2019/2020, 2020/2021 und 2021/2022, an städtischen Schulen der jeweiligen Münchner Stadtbezirke eingeschulten Kinder hatten mindestens eine ausländische Staatsbürgerschaft? (Bitte ge- trennt nach Schuljahr und Stadtbezirk ausweisen.)
Antwort:
Eine Auswertung nach Stadtbezirken liegt dem Staatlichen Schulamt nicht vor, ebenfalls wird keine Auswertung im Hinblick auf den Migrationsanteil von Erstklässer*innen erstellt.
Frage 3.2:
Bei wie vielen Kindern, die in den Schuljahren 2019/2020, 2020/2021 und 2021/2022 an städtischen Schulen in München eingeschult wurden, war Deutsch nicht die Muttersprache? (Bitte getrennt nach Schuljahr und Stadtbezirk ausweisen.)
Antwort:
Es liegen lediglich Gesamtschülerzahlen vor. Durch den Zuzug der Schüler*innen aus der Ukraine hat sich der Anteil der Schüler*innen ohne deutsche Muttersprache erhöht.
Frage 3.3:
Bei wie vielen Kindern wurde in München, im Zeitraum vom 1.1.2019 bis zum 31.12.2021, die Einschulung zurückgestellt? (Bitte getrennt nach Schuljahr und Stadtbezirk ausweisen.)
Antwort:
Der Landeshauptstadt München liegen hierzu keine Zahlen vor.
Frage 4.1:
Liegen der Stadtregierung Erkenntnisse vor, die darauf hindeuten, dass Eltern Schulen mit einem hohen Migrationsanteil in der Schülerschaft meiden und versuchen ihre Kinder andernorts beschulen zu lassen?
Antwort:
Nein.
Frage 4.2:
Wie viele Gastschulanträge wurden in den Schuljahren 2019/2020, 2020/2021 und 2021/2022 in den Münchner Schulsprengeln gestellt? (Bitte getrennt nach Schuljahr und Sprengel ausweisen.)
Antwort:
Die genauen Angaben entnehmen Sie der Anlage.
Die Anlage zu den Gastschulanträgen im Bereich der staatlichen Grundschulen in München kann unter dem Link https://risi.muenchen.de/risi/antrag/detail/7231469 abgerufen werden.