Städtische Unterstützung der Fachinformationsstelle Rechtsextremismus II
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Daniel Stanke, Markus Walbrunn und Iris Wassill (AfD) vom 17.3.2023
Antwort Oberbürgermeister Dieter Reiter:
Am 17.3.2023 haben Sie folgende Anfrage gestellt:
„In der letzten Anfrage zur städtischen Unterstützung der Fachinformationsstelle Rechtsextremismus (FIRM) (Anfrage Nr. 20-26/F 00585), bestätigte die Landeshauptstadt München die FIRM in den vergangenen Jahren mit mehr als einer Million € unterstützt zu haben. Gleichzeitig antwortete der Oberbürgermeister (OB) auf die Frage: ‚In Anbetracht dessen, dass die firm mit Flugblättern und weiteren Publikationen in den vergangenen Jahren wiederholt und aktiv durch sogenanntes ‚Negative Campaigning‘ Stimmung gegen einzelne Parteien in die jeweiligen Wahlkämpfe gemacht hat, liegt im Fall solcher Unterstützungsleistungen nicht eine mit Steuergeldern finanzierte Beeinflussung der Wahlen zu Ungunsten der betroffenen Parteien vor?‘, äußerst schmallippig mit einem lapidaren ‚nein‘.
Die Stadtratsgruppe der AfD richtet daher folgende Fragen an den Oberbürgermeister:“
Zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Wie kommt der OB zu dieser Einschätzung?
Antwort:
Es liegen diesseits keine Erkenntnisse vor, dass in Publikationen der firm, die von der Landeshauptstadt München gefördert wurden, die allgemeinen Schranken für öffentlich geförderte Meinungsäußerungen – z.B. in Form von gezielter Wahlbeeinflussung – nicht beachtet wurden.
Frage 1.1:
Handelte es sich bei den Veröffentlichungen entsprechender Publikationen innerhalb von Wahljahren um „Negative Campaigning“ und falls dies geleugnet wird, warum nicht?
Antwort:
„Negative Campaigning“ bezeichnet eine Form der politischen Öffentlichkeitsarbeit, bei der versucht wird, politische Gegner*innen bzw. Konkur-rent*innen in ein schlechtes Licht zu rücken, um selbst Vorteile daraus zu ziehen und bei Wahlen besser abzuschneiden. Charakteristisch ist für „Negative Campaigning“, dass nicht die Auseinandersetzung in der Sache, sondern Angriffe auf die Person – oft auch unterhalb der Gürtellinie –, im Vordergrund steht. Die Publikationen der firm, in denen sich eine politisch unabhängige zivilgesellschaftliche Organisation fachlich-inhaltlich mit den Wahlprogrammen und Kandidat*innen einzelner Parteien auseinandersetzt, fallen offensichtlich nicht unter diese Definition.
Frage 1.2:
Sind die Verunglimpfung und Hetze durch die FIRM nicht auch der Landeshauptstadt zuzurechnen, insbesondere da erstere in den vergangenen Jahren mit über 1 Million € seitens der Stadt gefördert wurde? Falls dies verneint wird, warum nicht?
Antwort:
Es konnten in den Publikationen der firm keine Ausführungen festgestellt werden, die als „Verunglimpfung und Hetze“ bezeichnet werden könnten.
Frage 1.3:
Welche sonstigen Motive und Erwägungen bewogen OB Reiter zu seiner Einschätzung?
Antwort:
Die Erwägungen für die Einschätzung sind obenstehend umfassend erläutert.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.