(25.5.2023 – teilweise voraus) Die Landeshauptstadt München hat nach der Zustellung des Ablehnungsbescheides durch die Regierung von
Oberbayern Klage beim Verwaltungsgericht gegen das Verbot einer Übernachtungssteuer eingereicht. Aus Sicht der Stadt stellt das Verbot einen schwerwiegenden Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung dar und entzieht dem städtischen Haushalt eine bedeutende Finanzierungsmöglichkeit. Weitere juristische Schritte wie eine Popularklage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof behält sich die Stadt vor.
Einnahmepotentiale für städtischen Haushalt
Der Stadtrat hatte in der Vergangenheit alle städtischen Referate gebeten, Einnahmemöglichkeiten für den städtischen Haushalt zu identifizieren. Auch die Regierung von Oberbayern hatte in ihren Genehmigungsschreiben zum städtischen Haushalt die Stadt aufgefordert, nach weiteren Einnahmemöglichkeiten zu suchen. Damit soll den finanziellen Herausforderungen, die sich der Stadt aktuell und perspektivisch stellen, Rechnung getragen werden. In diesem Zusammenhang war es unter anderem zu Anpassungen bei städtischen Gebühren gekommen und die Stadtkämmerei wurde beauftragt, die Einnahmepotentiale einer Übernachtungssteuer zu prüfen und eine mögliche Satzung zu erstellen. Andere touristische Ziele in Deutschland erheben eine solche Steuer seit Jahren. Die Stadtkämmerei rechnet bei einer Übernachtungssteuer nach dem Vorbild anderer deutscher Städte, und einem Steuersatz von fünf Prozent, mit jährlichen Einnahmen von 60 bis 80 Millionen Euro.
Erholung bei Übernachtungszahlen
Die Übernachtungszahlen in München erreichen seit April 2022 fast wieder das vorpandemische Niveau. Im August und September lagen die Werte sogar über dem Vergleichszeitraum aus dem Jahr 2019. In den gewerblichen Übernachtungsbetrieben mit zehn und mehr Betten wurden 16 Millionen Übernachtungen registriert. Eine Vielzahl hochkarätiger Veranstaltungen, wie Großkonzerte, die European Championships, Messen oder das Oktoberfest, lockte Gäste nach München. Im August wurde mit 1,8 Millionen Übernachtungen das beste Ergebnis für einen August seit Beginn der Datenerfassung erreicht (2019: 1,7 Millionen).
Der Stadtrat hatte eine Satzung für eine Übernachtungssteuer in seiner Sitzung vom ersten März beschlossen. Die Regierung von Oberbayern hat auf Grundlage des vom Bayerischen Landtag am 10. März geänderten Kommunalabgabengesetzes dieser Satzung die Genehmigung versagt, wogegen die Landeshauptstadt nun Rechtsmittel einlegt.
Oberbürgermeister Dieter Reiter: „Das Verbot ist ein erheblicher Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung, das will ich so nicht hinnehmen. Wir hatten angekündigt, dass wir gegen ein Verbot klagen werden, und das tun wir jetzt auch. Es ist im Übrigen absolut widersinnig, wenn uns die Regierung von Oberbayern bei der Genehmigung des Haushalts dringend bittet, unsere Einnahmesituation zu verbessern, der Freistaat uns das aber im gleichen Atemzug genau das verwehrt.“
Stadtkämmerer Christoph Frey: „Die Stadt nimmt regelmäßig erhebliche Summen in die Hand um auch als touristisches Ziel attraktiv zu sein. European Championships, NFL, im nächsten Jahr die Fußball EM der Herren, um nur einige Beispiele zu nennen. Unsere Theater und Museen, ein starker ÖPNV, alles Dinge, die München auch für Gäste attraktiv machen. Ob der Gesetzgeber der Stadt München mir nichts, dir nichts eine Möglichkeit, diese Ausgaben wenigstens zu einem kleinen Teil refinanzieren zu können, aus der Hand nehmen kann, lassen wir jetzt juristisch prüfen.“