Wohngeldnovelle
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Professor Dr. Jörg Hoffmann, Gabriele Neff, Richard Progl und Fritz Roth (FDP BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion) vom 8.12.2023
Antwort Sozialreferat:
In Ihrer Anfrage vom 8.12.2023 führen Sie Folgendes aus:
„Am 6.12.2022 wurde die Wohngeldreform in der Süddeutschen Zeitung als ‚Bürokratiemonster‘ bezeichnet. Seit dem 1. Januar 2023 ist die Reform nun in Kraft getreten. Seitdem haben weit mehr Menschen als bisher ein Anrecht auf den staatlichen Zuschuss zur Miete. Allein in der Stadt München hat sich der Kreis der Berechtigten somit verdreifacht. Bis zum Ende des Jahres 2023 rechnet man aktuell mit bis zu 25.000 eingereichten Anträgen.“
Zu Ihrer Anfrage vom 8.12.2023 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Wie sieht die aktuelle Situation bei der Besetzung der Stellen für die Gruppenleitungen in der Wohngeldstelle aus, nachdem bei der letzten Ausschreibung durch Mangel an Bewerbungen diese unbesetzt blieben?
Antwort:
Zum 2.1.2024 konnte eine offene Stelle mit einer Kollegin besetzt werden, die wieder zur Landeshauptstadt München zurückkehrt. Eine weitere Ausschreibung, die bis zum 5.1.2024 lief, wird derzeit ausgewertet. Nach Vorliegen der Auswertungen durch das Personal- und Organisationsreferat werden die ggf. nötigen Vorstellungsrunden durchgeführt.
Frage 2:
Wie viele Anträge pro Mitarbeiter pro Tag werden mit den 56,67 VZÄ (aktuell) + 20 zusätzlichen VZÄ (so von Grün-Rot-CSU beschlossen) bearbeitet?
Antwort:
Mit der Besetzung der im Dezember 2022 genehmigten Stellen wurde im Januar 2023 begonnen. Um die Einarbeitung und die daraus resultierenden Belastungen bewältigen zu können wurde ein gestuftes Verfahren zur Stellenbesetzung gewählt. Bei Einstellungen von Extern ist mit längeren Wartezeiten bis zum Dienstantritt bei der Landeshauptstadt durch die Einhaltung von Kündigungsfristen zu rechnen. Durch die laufenden Ausschreibungen und Priorisierung unseres Bereiches bei der Stellenbesetzung konnten im Jahr 2023 insgesamt 21 Personen (mit unterschiedlichen Arbeitszeiten) für die Sachbearbeitung über das Jahr verteilt gewonnen werden. Die personelle Situation im Fachbereich ist leider auch durch Fluktuation geprägt. Im Jahr 2023 haben insgesamt zehn Sachbearbeitungen und eine Gruppenleitung den Bereich aus unterschiedlichen Gründen verlassen. Aufgrund der Komplexität des Wohngeldrechtes ist die Einarbeitung entsprechend lang.
Nach Abschluss der Einarbeitung, wird als Grundlage für den Stellenbedarf von einer durchschnittlichen Erledigung von 2,5 Fällen (Bescheiden) pro Arbeitstag, pro Person ausgegangen.
Frage 3:
Wie wirkt sich die von OB Reiter angekündigte Vereinfachung des Antragsverfahrens auf die Arbeitsbelastung pro Mitarbeiter pro Tag aus?
Antwort:
Nachdem die Zustimmung zur Nutzung des vereinfachten Wohngeldantrages durch Herrn Bernreiter, zuständiger Minister des Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr seit kurzem vorliegt, wurde mit der Umsetzung begonnen. Seit 18.3.2024 sind die Anträge in den Sozialbürgerhäusern, der Stadtinformation, dem Amt für Wohnen und Migration erhältlich und im Internetauftritt verfügbar.
Der vereinfachte Antrag darf bis Ende des Jahres genutzt werden und der Fachbereich wird einen Erfahrungsbericht erstellen und an das Ministerium weitergeben.
Frage 4:
Was ist der aktuelle Stand zum Softwareupdate, welches die Antragsbearbeitung erleichtern soll?
Antwort:
Die für die Wohngeld-Plus-Reform nötigen Softwareanpassungen und die nötigen Updates sind vom Hersteller ausgeliefert und bereits seit Anfang letzten Jahres im Einsatz. Ein Update, welches die Bearbeitung erleichtern soll, gibt es nicht und wurde auch nie angekündigt.
Das Fachverfahren wird mit den anderen Kunden und dem Anbieter laufend weiterentwickelt, um Verbesserungen zu schaffen.