Aufstellungsbeschlüsse für Wohnungsbau
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Heike Kainz, Winfried Kaum und Alexander Reissl (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 12.1.2024
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr. (Univ. Florenz) Elisabeth Merk:
Mit Schreiben vom 12.1.2024 haben Sie gemäß § 68 GeschO folgende Anfrage an Herrn Oberbürgermeister gestellt, die vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung wie folgt beantwortet wird.
In Ihrer Anfrage führen Sie Folgendes aus:
„Eines der wohnungsbaupolitischen Ziele der Stadt – vom Stadtrat beschlossen – ist die Schaffung von Baurecht durch Bauleitplanung für 4.000 Wohnungen pro Jahr. Das setzt voraus, dass Jahr für Jahr Aufstellungsbeschlüsse gefasst werden für die Schaffung von Baurecht von mindestens 4.000 Wohnungen. Im Juli 2021 hat der Stadtrat entgegen fachlichem Rat eine neue, verschärfte Sozialgerechte Bodennutzung beschlossen. Entsprechend dem beschlossenen Ziel hätten von Juli 2021 bis Ende 2023 Aufstellungsbeschlüsse für die Baurechtsschaffungen von gut 10.000 Wohnungen gefasst werden müssen.“
Einführend ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei der Zielzahl zur Baurechtsschaffung im Sinne der Ziffer 3. des Stadtratsbeschlusses zum Wohnungspolitischen Handlungsprogramm „Wohnen in München VII“ vom 21.12.2022, Vorlage Nr. 20-26/V 07705 um eine Größe handelt, die erreicht werden sollte. Die Zielzahl von rund 27.000 Wohneinheiten im Programmzeitraum 2023-2028 ergeben heruntergerechnet einen Durchschnittswert von rund 4.500 Wohneinheiten pro Jahr. Hierbei handelt es sich um einen jährlichen Mittelwert. In der Realität schwankt die jährliche Anzahl der Wohneinheiten mehr oder weniger stark. Dies ist insbesondere darin begründet, dass es sich um große, mittlere und kleine Verfahren handelt. Die Zahlen in der Anlage zeigen deutlich auf, dass die Stadtplanung viele wichtige Themenbereiche – wie Klimaschutz, verkehrliche Infrastrukturversorgung etc. – im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung bedient und gestaltet. Die Wohnbaurechtschaffung hat sicherlich eine herausgestellte Priorität, jedoch haben immer weitere Anforderungen und begleitende Planungskomponenten auch Wechselwirkungen zu den Wohnungsbauzahlen.
Frage 1:
Für wie viele Wohnungen hat der Stadtrat von Juli 2021 bis Ende 2023 Aufstellungsbeschlüsse gefasst?
Antwort:
Insgesamt wurden im abgefragten Zeitraum 27 Aufstellungsbeschlüsse gefasst; davon 9 Aufstellungsbeschlüsse mit geplanter Wohnbaurechtschaffung. Rechnerisch ergibt sich über die geplante Wohn-Geschossfläche ein Potential für 6.725 Wohneinheiten. Die Aufstellungsbeschlüsse sind der beiliegende Anlage „Aufstellungsbeschlüsse Bebauungsplanverfahren 2021/2022/2023“ zu entnehmen.
Hinzu kommen 7 Aufstellungsbeschlüsse für die sog. sektoralen Bebauungspläne.
Frage 2:
Wie viele davon nach SoBoN 2017, wie viele nach SoBoN 2021?
Antwort:
Im abgefragten Zeitraum wurden von den 9 Aufstellungsbeschlüssen mit geplanter Wohnbaurechtschaffung (vgl. Frage 1)
0 Verfahren mit den Regularien nach der SoBoN 2017,
2 Verfahren mit den Regularien nach der SoBoN 2017 PLUS,
7 Verfahren mit den Regularien nach der SoBoN 2021
gefasst.
Frage 3:
Wann hat der Stadtrat den letzten Aufstellungsbeschluss für Wohnungsbaurechte gefasst?
Antwort:
Der Stadtrat hat den letzten Aufstellungsbeschluss für Wohnungsbaurechte am 1.10.2023 gefasst (Rupert-Mayer-Straße B-Plan Nr. 2192, SoBoN 2021, rechnerisch ergeben sich über die geplante Wohn-Geschossfläche 365 Wohneinheiten).