Kindern und Jugendlichen Antworten geben – aber nicht am St. Nimmerleinstag
Antrag Stadträtin Alexandra Gaßmann (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 21.12.2023
Antwort Oberbürgermeister Dieter Reiter:
Sie beantragen, dass die Landeshauptstadt München eine „Fast Lane“ für Kinder- und Jugendanträge beschließt. Anträge von Kindern und Jugendlichen sollen so schneller bearbeitet werden und verständliche Antworten enthalten.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt erlaube ich mir, Ihren Antrag vom 21.12.2023 als Brief zu beantworten und teile Ihnen auf diesem Wege Folgendes mit:
Die Fachstelle für Öffentlichkeitsbeteiligung und Partizipation im Direktorium bearbeitet Ihren Antrag im Rahmen der Erarbeitung des Rahmenkonzeptes für Kinder- und Jugendpartizipation. Die Fachstelle für Öffentlichkeitsbeteiligung und Partizipation wurde mit dem Beschluss „Partizipation 2.0 reloaded“ (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 05662) vom 1. März 2023 mit der Erarbeitung des Rahmen-konzepts für Kinder- und Jugendpartizipation vom Stadtrat beauftragt.
Analog zu Anträgen von Erwachsenen ist die Bearbeitungsdauer von Kinder- und Jugendanträgen abhängig von der Komplexität des jeweiligen Antrags. Ist für die Bearbeitung des Antrags ein hoher Abstimmungsbedarf notwendig, zum Beispiel wenn eine Spielplatzumgestaltung beantragt wird, ist mit einer längeren Bearbeitungsfrist zu rechnen. Andere Anträge, zum Beispiel das Aufstellen von Hochbeeten, können schneller bearbeitet werden.
Für einige Formate der Kinder- und Jugendbeteiligung ist die Bearbeitungsfrist für Anträge bereits durch bestehende Satzungen geregelt. Zum Beispiel gilt bei Anträgen, die im Rahmen von (Kinder- oder Jugend-)Einwohnerversammlungen mehrheitlich angenommen werden, eine Bearbeitungsfrist von drei Monaten (siehe § 6 ff. Bürger- und EinwohnerversammlungsS). Die meisten Formate der Kinder- und Jugendpartizipation werden jedoch nicht von dieser oder anderen Satzungen abgedeckt.
Mit dem Beschluss „Partizipation 2.0 reloaded“ (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 05662) vom 1. März 2023 wurde auch das Münchner Kinder- und Jugendrathaus initiiert. Das Kinder- und Jugendrathaus besteht aus zwei Säulen. Eine Säule ist bei der zuständigen Bürgermeisterin Verena Dietl angesiedelt, die andere bei der Fachstelle für Öffentlichkeitsbeteiligungund Partizipation im Direktorium. Das Kinder- und Jugendrathaus testet derzeit unterschiedliche Formate der Kinder- und Jugendpartizipation und die Umsetzbarkeit sehr kurzer Bearbeitungsfristen für Anträge von Kindern und Jugendlichen. Dabei ist das Kinder- und Jugendrathaus bemüht, auch zeitnah den Antragssteller*innen einen Zwischenstand weiterzugeben.
Mit dem vorgenannten Beschluss wurde das Direktorium zudem beauftragt, „das Rahmenkonzept in der aktuellen Legislaturperiode des Stadtrats dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen“ (Antragspunkt 12). Das Rahmenkonzept wird gemeinsam mit Jugendlichen, Freien Träger*innen der Kinder- und Jugendhilfe, städtischen Referaten und weiteren Akteur*innen der Kinder- und Jugendpartizipation sowie unter Einbeziehung der Bezirksausschüsse und des Stadtrats erarbeitet. Ziel des Rahmenkonzepts Kinder- und Jugendpartizipation sind unter anderem feste Strukturen innerhalb der Verwaltung und der Freien Träger*innen, die mit Rechten und Pflichten versehen sind. Ein wichtiger Teil des Rahmenkonzepts wird dabei sein, mehr Verbindlichkeit und Transparenz bei der Kinder- und Jugendpartizipation herzustellen. Ziel ist hier, Kindern und Jugendlichen schneller als bisher Antworten zu geben und diese kinder- bzw. jugendfreundlich zu formulieren.
Von den vorstehenden Ausführungen bitte ich Kenntnis zu nehmen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.