AWM unterstützt regelkonformes Parken und freie Wege zur Abfallentsorgung
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Dirk Höpner, Nicola Holtmann und Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/München-Liste) vom 27.11.2023
Antwort Kommunalreferat:
Mit Ihrem Antrag fordern Sie den Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM) auf, sich mit dem Kreisverwaltungsreferat (KVR), dem Mobilitätsreferat (MOR) und der Münchner Polizei abzusprechen, damit künftig die 60.000 Abfallbehälter täglich zuverlässiger geleert werden können und die Müllwerker*innen nicht ständig von Falschparkenden aufgehalten werden. Außerdem fordern Sie den AWM auf, sich an einer Öffentlichkeits-Kampagne zur Freihaltung von Gehwegen und ausreichend freier Fahrbahnbreite für Fahrzeuge der Daseinsvorsorge zu beteiligen oder eine eigene Kampagne zu konzipieren.
Sie begründen den Antrag damit, dass die immer weiter zunehmende Zahl an Autos in München zu beidseitigem illegalem Parken in schmalen Straßen und damit zu massiven Problemen bei der Durchfahrung für Fahrzeuge der Daseinsvorsorge (Müllautos, Krankenwägen und Feuerwehrlöschzügen) führe. Illegales Parken sei zwar mit einem Bußgeld belegt, werde aber insbesondere von der Polizei in den Mittel- und Außenbezirken Münchens nicht zuverlässig sanktioniert. Anstatt über kleinere Müllfahrzeuge oder temporäre Beschilderung nachzudenken, sei ein konsequentes, stadtweit einheitliches Vorgehen zu priorisieren. Eine konsequente Durchsetzung von geltendem Recht, wie auch begleitende kommunikative Aktivitäten könnten für dauerhaft freie Wege sorgen.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch ein laufendes Geschäft, dessen Besorgung nach Art. 88 Abs. 3 Satz 1 GO i.V.m. der Betriebssatzung des jeweiligen Eigenbetriebes dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 27.11.2023 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Es gibt im AWM bereits einen umfangreichen Maßnahmenkatalog, um Verparkungen entgegenzuwirken bzw. die Müllentsorgung trotz Verparkungen weitgehend sicherzustellen.Darunter fallen insbesondere:
- Anbringen von allgemeinen Infozetteln an falschgeparkten Fahrzeugen,
- Verteilen von individuellen Infozetteln oder Anschreiben,
- Veranlassung von Aushängen durch die Hausverwaltung,
- Durchführung von Kampagnen, Einsatz entsprechender Fahrzeugplakate,
- Bitte an die Polizei bzw. ans KVR um verstärkte Überwachung bei bereits bestehenden Halteverboten,
- Beantragen von Halteverboten, die auf die Leerungszeit des AWM beschränkt sind,
- enger Austausch mit den Sachbearbeiter*innen vom MOR, KVR und
der Polizei,
- Wahrnehmen von Vor-Ort-Terminen mit der Polizei, dem MOR und den Bezirksausschüssen,
- Erstatten von Anzeigen bei der Polizei in Extremfällen (z.B. bei dauerhaften Verparkungen),
- Anschreiben von Geschäftspartner*innen bzw. Kund*innen zur Beantragung einer Grenzmarkierung vor deren Grundstückszufahrt,
- ggf. direkte Ansprache von Falschparker*innen sowie
- Beantragen von Grenzmarkierungen beim MOR in Kurven zur Verdeutlichung des allgemeinen/bestehenden Halteverbots.
Maßnahmen, wie die Beantragung von Halteverboten oder Grenzmarkierungen haben aufgrund des hohen Parkdrucks oftmals nur wenig Aussicht auf Erfolg.
Das KVR äußert sich zu dem Antrag wie folgt:
„Den Wunsch nach regelkonformen Parken und freien Wegen können wir selbstverständlich sehr gut nachvollziehen. Dies schließt auch das Freihalten von Wegen für alle anderen Fahrzeuge der Daseinsvorsorge mit ein; so verbessert regelkonformes Parkverhalten im Straßenverkehr auch die Erreichbarkeit von Einsatzstellen für Feuerwehr und Rettungsdienst.
Die Meldungen über verparkte Straßen erreichen die Abteilung Einsatzvorbeugung der Branddirektion dabei auf verschiedenen Wegen. Hierzu zählen neben den Meldungen der Einsatzkräfte in den letzten Jahren auch vermehrt Anfragen seitens des Mobilitätsreferats, des Abfallwirtschaftsbetriebs und von Bürger*innen sowohl zum Problem des „Gehwegparkens“ als auch zu abgestellten Fahrzeugen in Kurven und Engstellen. In Abstimmung mit dem MOR, dem AWM und der Polizei wurden auch zahlreiche dauerhafte Verkehrsanordnungen in Form von Halteverboten umgesetzt.Die Branddirektion benötigt grundsätzlich eine Durchfahrtsbreite von mindestens 3 m, um das Befahren mit Einsatzfahrzeugen von Feuerwehr und Rettungsdienst zu ermöglichen. Nur damit kann die Einhaltung der gesetzlichen Hilfsfrist gewährleistet werden. Eine Kampagne zur Freihaltung von Gehwegen und ausreichender Fahrbahnbreite begrüßt die Branddirektion sehr. Diese kann sich sehr gut vorstellen, die Kampagne auch aktiv zu unterstützen.
Gerne unterstützt die Kommunale Verkehrsüberwachung (KVÜ) das Anliegen der freien Wege auch im Rahmen von Schwerpunkteinsätzen, soweit die zuständigen Stellen der KVÜ jene Örtlichkeiten mitteilen, die diesbezüglich auffällig sind.
Die Beschlussfassung zur Strategischen Weiterentwicklung der Kommunalen Verkehrsüberwachung vom 28.11.2023 sieht dabei vor, eine zentrale Meldestelle zu etablieren, um eine noch schnellere Reaktion der KVÜ auch in solchen Fällen zu ermöglichen. Meldungen über versperrte Wege für Fahrzeuge der Daseinsvorsorge könnten dafür ein gutes Beispiel sein.
Soweit bestimmte Örtlichkeiten nicht im Zuständigkeitsbereich der KVÜ liegen, können diese der Polizei gemeldet werden.“
Die Stellungnahme des MOR zu o.g. Antrag lautet folgendermaßen: „Das verbotswidrige Gehwegparken hat sich über Jahrzehnte in einer Vielzahl von Straßen in Wohngebieten in ganz München eingebürgert und wurde von den Ordnungskräften im Rahmen des Opportunitätsprinzips teilweise auch geduldet. Dadurch hat sich zwar eine überwiegende Toleranz der Bewohner*innen in den betroffenen Straßen eingestellt, dennoch stellt das ordnungswidrige Gehwegparken für manche Personen eine unüberwindbare Barriere dar. Diese ist vor allem dann gegeben, wenn Fußgänger*innen (inkl. Kinder, Senioren, Menschen mit Mobilitätseinschränkungen oder Behinderung, Personen mit Kinderwagen) auf die Fahrbahn ausweichen müssen oder Sichtbeziehungen an Grundstückszu- und ausfahrten beeinträchtigt werden.
Diese Thematik ist Teil einer Beschlussvorlage, die sich mit dem Management des öffentlichen Raums befasst und voraussichtlich im Laufe des Jahres 2024 dem Stadtrat der Landeshauptstadt München vorgelegt wird. In Vorbereitung dieser Beschlussvorlage ist das Mobilitätsreferat mit der Erarbeitung strategischer Möglichkeiten befasst, wie stadtweit mit dem Problem des rechtswidrigen Gehwegparkens unter Beachtung des in den einzelnen Vierteln vorherrschenden Parkdrucks umgegangen werden kann.Dies bedeutet u.a. auch, dass im Zuge der Umsetzung des oben genannten Stadtratsbeschlusses geprüft werden muss, ob die Gehwege zugunsten des Fußgängerverkehrs vollständig freigehalten werden müssen und/oder die Straßen zur Sicherstellung von Rettungswegen und der Passierbarkeit für Versorgungsfahrzeuge (z.B. Müllabfuhr) zukünftig z. B. nur noch einseitig beparkt werden dürfen. Hier sind die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer*innen, die für die Allgemeinheit essentiellen Belange von Rettungs-, Einsatz- und Versorgungsfahrzeugen mit den individuellen Interessen insb. der Anwohner*innen an eine ausreichende Anzahl an Parkmöglichkeiten auf öffentlichen Verkehrsgrund gegeneinander abzuwägen.“
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass im Bereich der zuständigen Referate bereits eine Vielzahl an Maßnahmen ergriffen werden, um das Problem der zugeparkten Gehwege bzw. der nicht ausreichenden Fahrbahnbreite für Fahrzeuge der Daseinsvorsorge anzugehen. Die Zusammenarbeit zwischen AWM und KVÜ in den Zuständigkeitsbereichen der KVÜ (Parklizenzgebiete, Altstadt und Riem) hat sich bewährt.
Vor allem im Hinblick auf die vom MOR erwähnte Beschlussvorlage, die sich genau mit dieser Thematik auseinandersetzt, wäre es aus Sicht des AWM zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht sinnvoll und zielführend, eine Kampagne mit annähernd gleicher Zielsetzung zu starten.
Darüber hinaus fällt die Durchführung einer generellen Kampagne zur Freihaltung von Gehwegen und Gewährleistung einer ausreichenden Fahrbahnbreite für sämtliche Fahrzeuge der Daseinsvorsorge nicht in den Aufgabenbereich des AWM (§1 Abs.3 der Betriebssatzung des AWM in Verbindung mit Art. 1 und Art. 2 des Bayerischen Abfallwirtschaftsgesetzes (BayAbfG)). Der AWM kann aus diesem Grund keine Finanzierung einer solchen Kampagne leisten.
KVR und MOR haben dieses Antwortschreiben mitgezeichnet.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.