Sofortmaßnahmen zur Halbierung des Stromverbrauchs bei den
Stadtratssitzungen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Dirk Höpner, Nicola Holtmann und Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/München-Liste) vom 4.10.2022
Antwort Oberbürgermeister Dieter Reiter:
Sie haben am 4.10.2022 Folgendes beantragt:
„Der Stadtrat geht in der aktuellen Energiekrise mit gutem Beispiel voran und setzt im direkten Einflussbereich seiner Sitzungen (zusätzlich zur gesetzlich vorgeschriebenen Reduzierung der Raumheizung auf 19 Grad Celsius) folgende Energiesparmaßnahmen mit sofortiger Wirkung um: 1. 50% der zahlreichen Leuchtmittel im Großen Sitzungssaal und in den angrenzenden Räumen werden deaktiviert.
2. Einer der beiden Getränke-Kühlschränke wird vom Stromnetz genommen und enthält künftig ungekühlte Getränke.
3. Beamer und Leinwand werden nur aktiviert, wenn vor der Sitzung beim Sitzungsdienst ein Bedarf angemeldet wurde.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weshalb eine beschlussmäßige Behandlung im Stadtrat rechtlich nicht möglich ist.
Zum Höhepunkt der Energiekrise wurde Ihr Antrag zu 100% umgesetzt. Aufgrund eines Verwaltungsversehens wurde leider versäumt, Ihnen dies unmittelbar im Anschluss mitzuteilen.
Zudem ist es bereits gängige Praxis, dass Energie gespart wird. Leuchtmittel werden nur bei Bedarf eingesetzt und stets wieder ausgeschaltet. Vielerorts wird mit Bewegungsmeldern (z.B. Toiletten) das Licht ein- und ausgeschaltet. Beamer, Laptop etc. werden nur bei Bedarf aktiviert und nach Gebrauch auch wieder deaktiviert. Die Kühlschränke wurden durch drei neue Energiespar-Kühlschränke ersetzt. In Planung ist auch ein fest installierter Trinkbrunnen im Ausschusszimmer, wodurch dann ein bis zwei Kühlschränke eingespart werden könnten.
Die Sitzungssäle werden über eine Lüftungsanlage geheizt, die sich im „Erhaltungsmodus“ befindet und somit eine Raumtemperatur von ca. 19 bis 20 Grad vorgibt. Da die Wände eine enorme Speicherleistung haben, ist dies die energiesparsamste Methode. Die Heizkörper in den Sälen sindnicht für die Heizlast der Raumgrößen ausgelegt und fungieren gegen eine Kondensationsbildung an den Fensterscheiben.
Von den vorstehenden Ausführungen bitte ich Kenntnis zu nehmen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.