Beteiligungsgesellschaften – Kurzstreckenflüge nicht mehr genehmigen und Kompensation
Antrag Stadtrats-Mitglieder Marie Burneleit, Stefan Jagel, Thomas Lechner und Brigitte Wolf (DIE LINKE / Die PARTEI Stadtratsfraktion) vom 31.10.2024
Antwort Oberbürgermeister Dieter Reiter:
Vielen Dank für Ihren Antrag vom 31.10.2022. Die verspätete Beantwortung bitte ich zu entschuldigen.
Nach §60 Abs.9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Sie beantragen, dass sich die Beteiligungsgesellschaften der Stadt München verpflichten, bei Dienstreisen keine Genehmigung mehr für Kurzstreckenflüge auszusprechen, wenn die gleiche Reiseroute mittels Bahnverbindungen in fünf Stunden oder weniger zurückgelegt werden kann. Das Klima und Umweltreferat soll beauftragt werden, die Beteiligungsgesellschaften in den atmosfair Bericht aufzunehmen und entsprechend die Emissionen zu kompensieren.
Die Wahl der Verkehrsmittel für Dienstreisen in Beteiligungsgesellschaften betrifft die operative Verantwortung der jeweiligen Geschäftsführungen und entzieht sich daher dem unmittelbaren Einfluss der Stadt als Gesellschafterin. Eine beschlussmäßige Behandlung im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Wie Sie wissen, strebt die Stadtverwaltung mit ihren Beteiligungsgesellschaften bis 2030 das Ziel der Klimaneutralität an (Beschluss Nr. 14-20/V 16525 vom 18.12.2019). Die Gesellschaften sind verpflichtet, einen Klimafahrplan zu erarbeiten, der aufzeigt, wie die Gesellschaft bis 2030 das Ziel erreichen wird. Darin sind u.a. die Treibhausgas-Emissionen der Gesellschaft darzustellen und ein Minderungspfad einschließlich jährlicher Zwischenziele und konkreter Maßnahmen aufzuzeigen. Der Klimafahrplan bzw. das Umsetzungskonzept ist mit dem RKU abzustimmen. Im Rahmen der Julibeschlüsse, die als jährliches Controllinginstrument dem Stadtrat vorgelegt werden und in dem die Betreuungsreferate u.a. über die jeweilige Zielerreichung berichten, ist der Fortschritt zu dokumentieren. Diese strategischen Rahmenvorgaben, deren Umsetzung laufend überwacht werden, sind meines Erachtens eine geeignete und ausreichende Steuerung der operativen Maßnahmen der Gesellschaften in Richtung Klimaneutralität. Ich gehe davon aus, dass die Unternehmen ohne weitere (Selbst-)Verpflichtung ein Interesse daran haben, nicht zwingend notwendige Emissionen – wie z.B. durch leicht ersetzbare Kurzstreckenflüge – zu vermeiden. Nach meiner Kenntnis werden Kurzstreckenflüge im Sinne Ihres Antrags auch in den Beteiligungsgesellschaften kaum noch genutzt.
Von einer Einbeziehung der Flüge von Beschäftigten der Beteiligungsgesellschaften in die Kompensation durch das RKU möchte ich aufgrund der steuer- und beihilferechtlichen Relevanz dieser Zahlungen absehen. Die Betreuungsreferate werden aber gebeten, ggf. die Gesellschaften nochmals auf die Möglichkeit der atmosfair-Kompensation hinzuweisen.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.