Diskriminierungsfälle aufgrund der Nichtverwendung von Gender-Sprache
Anfrage Stadträte Hans Hammer, Winfried Kaum und Hans-Peter Mehling (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 30.4.2024
Antwort Personalreferent Andreas Mickisch:
Auf Ihre Anfrage vom 30.4.2024 nehme ich Bezug. Sie haben folgenden Sachverhalt vorausgeschickt:
„In den letzten Jahren hat die Diskussion um die Verwendung der Gender-Sprache in öffentlichen Verwaltungen und deren Gesellschaften zunehmend an Bedeutung gewonnen. Die Implementierung einer solchen sprachlichen Praxis soll zu einer inklusiveren Gesellschaft beitragen. Die Durchsetzung dieser Praxis soll allerdings in einigen Fällen zu internen Konflikten und sogar zu disziplinarischen Maßnahmen gegen Mitarbeiter geführt haben, die sich gegen eine Anwendung der Gender-Sprache aussprechen oder diese nicht konsequent nutzen.
Wir sind überzeugt, dass eine transparente Aufklärung über diese Thematik zur Versachlichung der Debatte beitragen und das gegenseitige Verständnis fördern kann.
Vor diesem Hintergrund und im Interesse einer transparenten und fairen Verwaltungspraxis bitten wir um Beantwortung der folgenden Fragen:“
Zu den im Einzelnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Wie viele Fälle von disziplinarischen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Nichtverwendung der Gender-Sprache innerhalb der städtischen Verwaltung und ihrer Gesellschaften wurden seit der Einführung der entsprechenden Richtlinien verzeichnet?
Antwort:
Es wurden innerhalb der städtischen Verwaltung bisher keine disziplinarischen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Nichtverwendung der gendergerechten Sprache ergriffen. Es laufen derzeit auch keine Ermittlungen oder Ähnliches in eine solche Richtung.
Die Gesellschaften regeln arbeitsrechtliche Angelegenheiten in eigener Zuständigkeit.
Frage 2:
Welche Art von disziplinarischen Maßnahmen wurden in diesen Fällen ergriffen und wie werden solche Entscheidungen begründet?
Antwort:
Es gab bislang keine disziplinarischen Maßnahmen.
Frage 3:
Wie werden innerhalb der Verwaltung Dialog und Austausch zwischen Befürwortern und Kritikern der Gender-Sprache gefördert, um ein gemeinsames Verständnis und eine inklusive Arbeitsatmosphäre zu schaffen?
Antwort:
Inkludierende Sprache und sprachliche Sensibilität sind Querschnittsthemen, die Bestandteil von unterschiedlichen städtischen Fortbildungen und der Personalentwicklung sind. Hier werden unter anderem Hintergründe zur gendergerechten Sprache erläutert, die Anwendungsbeispiele besprochen, die dazu erlassenen städtischen Regelungen und Vorgaben erläutert sowie auch Diskussionen darüber ermöglicht.
Es ist nicht das Ziel der LHM disziplinarisch zu regulieren, sondern Verständnis für Gleichstellung und die Bedarfe unterschiedlicher Geschlechter zu erzeugen und Akzeptanz zu fördern. Die Landeshauptstadt München setzt auf Sensibilisierung der Belegschaft.
Frage 4:
Gibt es Überlegungen oder Pläne, die aktuelle Praxis der Anwendung und Durchsetzung von gendergerechter Sprache zu evaluieren und gegebenenfalls anzupassen, um Konflikte und disziplinarische Maßnahmen in Zukunft zu vermeiden?
Antwort:
Da es in Bezug auf gendergerechte Sprache innerhalb der Stadtverwaltung keine disziplinarischen Maßnahmen gegeben hat, ist eine grundlegend neue Haltung zu den geltenden städtischen Regelungen bezüglich gendergerechter Sprache derzeit kein Thema.
Es wird um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen gebeten, die mit der Gleichstellungsstelle für Frauen und der Koordinierungsstelle zur Gleichstellung von LGBTIQ* abgestimmt sind. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.