Das Verwaltungsgericht München hat dem Eilantrag zum Stopp der neuen Münchner Kitaförderung (MKF) wie erwartet nicht stattgegeben. Der Antrag von vier gewerblichen Trägern von Kindertageseinrichtungen, die Anwendung der Förderrichtlinie „Münchner Kitaförderung“ vorläufig zu unterlassen, wurde mit Beschluss vom 18. Juni vom Verwaltungsgericht München abgelehnt.
In seiner Urteilsbegründung führt das Gericht aus, dass die Kläger keinen Grund glaubhaft gemacht hätten, der ein Eilverfahren rechtfertige. Ein solches Eilverfahren kommt nur in Betracht, wenn ein Erfolg im Hauptverfahren sehr wahrscheinlich ist und der Antragsteller ohne die einstweilige Anordnung unzumutbaren Nachteilen ausgesetzt wäre.
Der Behauptung der gewerblichen Träger, dass die Umsetzung der Münchner Kitaförderung für gewerbliche Träger finanzielle Schwierigkeiten hervorrufe und sie einer erheblichen Insolvenzgefahr aussetze, folgte das Gericht nicht. Die Richter argumentierten, dass die gewerblichen Träger immerhin die staatliche Förderung nach dem BayKiBiG erhielten und insofern eine wirtschaftlich zwingend erforderliche Erhöhung der Elternentgelte nicht in einem Umfang nötig sei, der tatsächlich zu erheblichen Belegungsproblemen bei den angebotenen Betreuungsplätzen führen könnte. Hinzu käme, dass Eltern, die sich die Entgelte nicht leisten können, mit der Wirtschaftlichen Jugendhilfe einen Anspruch auf Übernahme der Entgelte hätten. Gleichzeitig ist nach Ansicht des Gerichts zu berücksichtigen, dass ein überwiegendes öffentliches Interesse daran bestehe, dass die Münchner Kitaförderung wie angekündigt zum 1. September als Ersatz für die Münchner Förderformel zur Anwendung komme, die mangels Rechtsgrundlage nicht mehr weiter angewendet werden darf.
Die neue Münchner Kitaförderung für Kindertageseinrichtungen freigemeinnütziger und sonstiger Träger startet damit wie geplant zum 1. September 2024. Oberstes Ziel der Münchner Kitaförderung ist die passgenaue Förderung von Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit, verbunden mit der finanziellen Entlastung der Familien in München. Bei dem geplanten Defizitausgleichsverfahren müssen Träger einer Einrichtung darlegen, welche Ausgaben (Personalkosten, Verwaltungskosten, Miete/Instandhaltung, Sachkosten) sie haben, um Kinder zu betreuen. Dem gegen-über werden die Einnahmen gestellt, also gesetzliche Förderungen nach dem BayKiBiG, Elternbeitragszuschüsse durch den Freistaat, Elternentgelte und sonstige Einnahmen. Die Landeshauptstadt füllt dann die finanzielle Lücke, sodass den teilnehmenden Träger ein entstehendes Defizit ausgeglichen wird.
Bürgermeisterin Verena Dietl: „Ein guter Tag für die Münchner Familien. Das neue, immerhin 170 Millionen Euro umfassende Fördermodell kann nun wie geplant am 1. September starten, die Eltern können sich mit dem freiwilligen Zuschuss auf die Kitaversorgung verlassen. Die Kläger sollten endlich einsehen, dass die Stadt keine Gewinne von privaten Unternehmen finanzieren darf. Ich hoffe, dass sich durch die vielen Gespräche, die wir nach wie vor führen, noch mehr Träger der Förderung anschließen und damit möglichst viele Münchner Familien entlastet werden.“ Stadtschulrat Florian Kraus: „Ich freue mich, dass das Verwaltungsgericht bestätigt hat, dass die Münchner Kitaförderung wie geplant starten kann. Das neue Fördersystem übernimmt wichtige Errungenschaften der Münchner Förderformel und sorgt so für mehr Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit in der Landeshauptstadt. Daher werben wir weiterhin bei den Trägern dafür, sich mit ihren Einrichtungen auch der neuen Münchner Kitaförderung anzuschließen, so wie es laut einer unverbindlichen Trägerabfrage aus dem März 2024 ein Großteil auch beabsichtigt.“