Lösung der Grundwasserproblematik in den Häusern der Osterwaldstraße und Genter Straße
Antrag Stadtrats-Mitglieder Daniel Stanke, Markus Walbrunn und Iris Wassill (AfD) vom 29.1.2024
Antwort Christine Kugler, Referentin für Klima- und Umweltschutz:
Mit Schreiben vom 29.1.2024 haben Sie Folgendes beantragt:
Der Stadtrat möge unverzüglich die Vornahme von baulichen Veränderungen am Regenauslasskanal z.B. eine Erweiterung der Düker, zusätzliche Ventile Richtung Regenkanal oder eine Untergrabung unter dem Regenkanal beschließen, so dass das Grundwasser, das sich derzeit auf einer Seite des Kanals aufstaut, ablaufen kann.
Zur Begründung haben Sie dazu Folgendes vorgetragen:
„Die Häuser auf der einen Seite des Kanals stehen immer wieder unter Wasser. Ein Gutachten des Wasserwirtschaftsamts hat die Stauwirkung des 1987 gebauten Kanals bestätigt. Die vorhandenen Ablaufanlagen, die Düker, nehmen zu wenig Grundwasser auf, so dass es zur Aufstauung von der Fließrichtung des Grundwasserstroms her vor dem Kanal kommt. Ein ständiges Abpumpen ist nicht zielführend, da die Ursache nicht ausgeschaltet wird.“
Darüber hinaus trügen die Anwohner keine Schuld an der Situation. Es gebe Möglichkeiten der Abhilfe, die sofort zu veranlassen seien, bevor die Schneeschmelze einsetze.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Bauliche Maßnahmen im Grundwasserschwankungsbereich bedürfen einer wasserrechtlichen Genehmigung und betreffen somit den Vollzug des Wasserrechts.
Der Inhalt des Antrages betrifft damit eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich. Die Dringlichkeit wurde in der Vollversammlung des Stadtrats vom 31.1.2024 nicht zuerkannt.
Zu Ihrem Antrag vom 29.1.2024 teile ich Ihnen aber Folgendes mit:
Wir haben hierzu die Münchner Stadtentwässerung beteiligt, die Folgendes äußerte:„Mit dem Antrag vom 29.1.2024 der AfD werden unverzügliche bauliche Veränderungen am Regenauslasskanal gefordert. Jegliche Maßnahmen sind kurzfristig technisch nicht möglich, nicht zielführend im Hinblick auf die Lösung des Problems und aufgrund nicht vorhandener Rechtsgrundlage nicht durchführbar. Die im Antrag vorgeschlagenen Lösungsansätze wurden z.T. unter Beteiligung eines Expertengremiums und externer Ingenieurbüros bereits in ähnlicher Form geprüft. Hierzu wurde dem Stadtrat auch bereits berichtet (u.a. Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 02099 vom 8.12.2020).
Die in der Begründung des Antrags angeführte Behauptung, dass die Düker zu wenig Grundwasser aufnehmen, ist nicht zutreffend. Für Düker und Regenauslasskanal gibt es einen Wasserrechtsbescheid. Die Anlagen werden bescheidsgemäß betrieben. Die Ursache für die Grundwassereintritte ist die undichte Bauausführung von Bauten im natürlichen Grundwasserschwankungsbereich. Aktuell liegen die Grundwasserstände ca. 1,8 Meter unter dem für die Bauausführung der betroffenen Keller relevanten Wasserstand.“
Das Referat für Klima- und Umweltschutz hat dem nichts hinzuzufügen.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.