Frauen stärken: Stadtbund Münchner Frauenverbände und frau-kunst-politik e.V. fördern
Antrag Stadtrats-Mitglieder Roland Hefter, Anne Hübner, Christian Köning, Barbara Likus, Christian Müller, Cumali Naz, Lena Odell (SPD/Volt-Fraktion) und Nimet Gökmenoglu, Sofie Langmeier, Marion Lüttig, Clara Nitsche, Sebastian Weisenburger (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) vom 30.8.2023
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
Zu Ihrem Antrag vom 30.8.2023 teile ich Ihnen, Ihr Einverständnis vorausgesetzt, Folgendes mit:
In der öffentlichen Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses gemeinsam mit dem Sozialausschuss am 5.12.2023 wurde durch den Änderungs-/Ergänzungsantrag zur Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 11261 Ihr oben genanntes Anliegen beschlossen.
Für den Stadtbund Münchner Frauenverbände wurden dauerhaft ab 2024 zusätzliche Mittel i.H.v. jährlich 50.000 Euro beschlossen. Für frau-kunst-politik e.V. werden dauerhaft ab 2024 Mittel i.H.v. maximal 129.000 Euro zur Verfügung gestellt.
Aus Sicht des Sozialreferats ist eine weitere Beschlusserstellung durch die Verwaltung und entsprechende Befassung des Fachausschusses und der Vollversammlung des Stadtrats nicht mehr erforderlich. Der grundsätzlichen Bezuschussung von frau-kunst-politik e.V. sowie dem Ausbau für den Stadtbund Münchner Frauenverbände wurde durch den Beschluss des Fachausschusses vom 5.12.2023 und vom 20.12.2023 zugestimmt.
Der Beschluss vom 5.12.2023 beinhaltet keine Entscheidung, welche genauen Kosten und Leistungen gefördert werden, da sich dieser allein auf Mitteleinstellung in den Haushalt bezieht.
Aktuell befindet sich die Verwaltung in der Prüfung und Abstimmung mit den beiden Trägern. Eine Förderung/Bezuschussung kann nur im Rahmen der gültigen Zuschussrichtlinien des Sozialreferats erfolgen. Im Rahmen der Antrags- und Verwendungsnachweisprüfung sind seitens der Verwaltung die förderfähigen Kosten unter Einbezug weiterer zur Verfügung stehender Finanzierungsmittel und die damit verbundene Förderung/Bezuschussung festzustellen. Die Prüfung des Förderantrages und Zuschussausreichung obliegt der Verwaltung und wird im Laufe des Jahres 2024 umgesetzt.Zur Sicherstellung des laufenden Betriebs von frau-kunst-politik e.V. wurden Abschlagszahlungen ab Januar 2024 i.H.v. 2.000 Euro monatlich angeordnet. Darüber hinaus ist bereits ein Gesprächstermin der Verwaltung mit frau-kunst-politik e.V. im 2. Quartal 2024 vereinbart.
Die Förderung des Stadtbunds Münchner Frauenverbände ist vertraglich geregelt, so dass die Ausweitung ab 2024 mit der noch abzuschließenden Finanzierungsvereinbarung für die Jahre 2024 bis 2026 geregelt wird. Die Bezuschussung von frau-kunst-politik e.V. erfolgt im Rahmen einer bescheidgeförderten Bezuschussung.
Ich hoffe, auf Ihr Anliegen hinreichend eingegangen zu sein. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.