Dicke Luft in München 1 – Was sind die Konsequenzen der neuen EU-Schadstoffgrenzwerte?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Dirk Höpner, Nicola Holtmann und Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/München-Liste) vom 22.2.2024
Antwort Christine Kugler, Referentin für Klima- und Umweltschutz:
Herr Oberbürgermeister Reiter hat mir Ihre Anfrage zur Beantwortung zugeleitet.
Ihre Anfrage haben Sie wie folgt begründet:
„In München herrscht noch immer dicke Luft: Die Landshuter Allee ist auch im neuen Jahreskurzbericht des Landesamts für Umwelt (LFU) die ‚dreckigste‘ Straße Deutschlands. Noch immer wird an der Messstelle der Grenzwert für das gesundheitsschädliche Reizgas Stickstoffdioxid (NO2) deutlich gerissen. Die Belastung liegt demnach bei 45 μg/m³, also zwölfeinhalb Prozent über dem zulässigen Wert.
Stickstoffdioxid führt zu Atemnot, Husten, Bronchitis, die bei wiederholtem Auftreten zu chronischen Atemwegs- und Lungenerkrankungen sowie zu einer Lungenfunktionsminderung führen können. Durch derart angegriffene und empfindlichere Atemwege steigt auch das Risiko für Allergien. Durch eine hohe die NO2-Belastung kommt es außerdem zu schweren Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems (z.B. Herzinfarkte und Schlaganfälle), was sich auch in einer Zunahme der Sterblichkeit zeigt. Berechnungen sagen, dass fast 800.000 Europäer pro Jahr vorzeitig an Krankheiten sterben, die durch Luftverschmutzung verursacht wurden.
Die EU-Mitgliedsstaaten und das EU-Parlament haben sich gestern auf neue Luftschutzziele ab dem Jahr 2030 geeinigt. Die Jahresgrenzwerte für Feinstaub (PM 2,5) sollen von 25 μg/m³ auf 10 μg/m³ herabgesetzt werden. Die Stickstoffdioxid-Werte sollen von 40 μg/m³ auf 20 μg/m³ reduziert werden.
Zu bedenken ist auch, dass es keinen Schadstoffwert gibt, der unbedenklich ist: Die gesundheitsschädlichen Auswirkungen treten auch schon bei den niedrigsten gemessenen Konzentrationen auf. Daher hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) schon im September 2021 aktualisierte globale Luftqualitätsleitlinien mit einem empfohlenen Grenzwert von 10 μg/m³ vorgestellt. Die Europäische Union hat im September 2023 angekündigt, ab 2035 die Grenzwerte der WHO übernehmen zu wollen. Trotzdem verließ man sich bei der Landeshauptstadt München auf vage Prognosen und sah von einer Verschärfung von Maßnahmen zur Luftreinhaltung ab. Wie erwartet, waren die städtischen Prognosen viel zu optimistisch und die Maßnahmen nicht ausreichend, um selbst die sehr hoch angesetzten Grenzwerte einzuhalten.“Die darin aufgeworfenen Fragen beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
Sind der Stadtspitze die Gesundheitsrisiken von hohen Schadstoffwerten in der Luft bekannt?
Antwort:
Die gesundheitlichen Auswirkungen von hohen Luftschadstoffkonzentrationen wie auch die vorgesehene Novellierung der EU-Luftqualitätsrichtlinie sind der Stadtspitze bekannt. Die neu geforderten Grenzwerte stellen für München in der Tat eine große Herausforderung dar.
Um die für das Jahr 2030 vorgeschlagenen Richtwerte einhalten zu können, reichen die kommunalen Werkzeuge zur Luftreinhaltung, die lediglich lokale Emissionsquellen regulieren können, nicht aus. Hier müssen EU, Bund und Länder in die Verantwortung genommen werden, um die Hintergrundbelastung zu reduzieren und neue Möglichkeiten für kommunale Maßnahmen zu schaffen. Gemäß der EU-Richtlinie ist bis Oktober 2028 von allen Mitgliedsstaaten eine „Air Quality Roadmap“ zu erstellen, die Kurzzeit- und Langzeit-Maßnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte ab 2030 enthält. Es bleibt abzuwarten, wie der Bundesgesetzgeber die Richtlinie in nationales Recht überführt und welche Maßnahmen für Kommunen ermöglicht werden.
Frage 2:
Welche Konsequenzen werden aus dem vorläufigen Jahresbericht des LFU gezogen?
Antwort:
Das Monitoring der Stufe 1 kommt zu dem Ergebnis, dass die Maßnahmen aus der 8. Fortschreibung des Luftreinhalteplans an allen Hotspots zu einer Verbesserung geführt haben. An der LÜB-Station Landshuter Allee hat die Stufe 1 inklusive Busspur und Einsatz von E-Bussen im Jahr 2023 zu einer Reduzierung der Stickstoffdioxid-Immissionen in Höhe von 4 µg/ m³ gegenüber dem Messwert des Vorjahres geführt.
Mit Beschluss vom 26.7.2023 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 10515) hat der Münchner Stadtrat die folgenden Entscheidungen getroffen:
- Aufhebung der Maßnahmenstufe 3 des Dieselfahrverbots und entsprechende Anpassung des Ausnahmekonzepts
- Aussetzung des Starts der Maßnahmenstufe 2
- Entscheidung über die Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der Maßnahmenstufe 2 auf Basis der gemessenen Jahresmittelwerte 2023 und des umfassenden fachgutachterlichen Gutachtens mit belastbarenPrognosewerten für die Jahre 2024 bis 2026 voraussichtlich im Mai 2024
Nach Auswertung der fachgutachterlichen Untersuchungen sowie gemäß dem Urteil des BayVGH vom 21.3.2024 sind weitere Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des Stickstoffdioxid-Grenzwertes nötig. Am 24.4.24 hat die Vollversammlung des Münchner Stadtrates eine Umsetzung von Tempo 30 auf der Landshuter Allee zwischen Dachauer Straße/ Parkharfe Olympiapark und Arnulfstraße/Donnersbergerbrücke beschlossen.
Frage 3:
Wird die Methodik der städtischen Prognosen zu den erwarteten Luftschadstoffwerten angepasst? Wenn ja, wie?
Antwort:
Die modelltechnische Untersuchung der Luftqualität unterliegt den gesetzlichen Anforderungen der 39. BImSchV und wird durch ein akkreditiertes Ingenieurbüro im Auftrag des Landesamtes für Umwelt Bayern durchgeführt.
Wie und in welchem Maße Änderungen der modelltechnischen Methoden im Rahmen der Novellierung der EU-Luftqualitätsrichtlinie umzusetzen sind, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar und bleibt daher abzuwarten.
Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass aufgrund von numerischen Abweichungen und Unsicherheiten von angesetzten Eingangsparametern sowie der Einflüsse der Meteorologie, Unterschiede zwischen Rechenergebnissen und Messwerten festgestellt werden können. Hierzu ist in der Gesetzesgrundlage ein genehmigter Rahmen an Abweichungen festgelegt.
Frage 4:
Gewichtet der Oberbürgermeister die Interessen lauter Autolobby-Vereine höher als den Gesundheitsschutz der Anwohner:innen am Mittleren Ring?
Antwort:
Unabhängig von Interessenvertretungen ist das Ziel, den Gesundheitsschutz aller Mitbürger*innen zu gewährleisten und entsprechende Maßnahmen umzusetzen. Dabei müssen die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden. Insbesondere ist darauf zu achten, dass die Umsetzung der Maßnahmen verhältnismäßig erfolgt und die Schaffung neuer lufthygienischer Hot-Spots durch Verkehrsverlagerungen vermieden wird.