Wird Diesel-Fahrverbot für Erweiterung und Verbesserung von Carsharing-Angeboten genutzt?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Dirk Höpner, Nicola Holtmann und Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/München-Liste) vom 3.5.2023
Antwort Mobilitätsreferent Georg Dunkel:
Zunächst möchten wir um Entschuldigung bitten, dass Sie bisher noch keine Rückmeldung von uns erhalten haben.
In Ihrer Anfrage vom 3.5.2023 legen Sie folgenden Sachverhalt zu Grunde: „Am 1. Februar 2023 ist die Münchner Umweltzone auf den Mittleren Ring erweitert worden und die erste Stufe eines Diesel-Fahrverbots in Kraft getreten. Das Diesel-Fahrverbot folgt einem Stufenplan, der sich am 1. Oktober 2023 (Stufe 2) bzw. 1. April 2024 (Stufe 3) verschärft, wenn der Stickstoffdioxid-Jahresmittelgrenzwert durch diese Maßnahmen nicht eingehalten werden kann. In der Stufe 3 würden die generellen Ausnahmen für Anwohner und Lieferverkehr entfallen.
Die LH München hat ein hohes Interesse daran, den betroffenen Bürgern und Gewerbetreibenden alternative Lösungen ohne hohe Investitionskosten anzubieten.
Das Dieselfahrverbot kann Auslöser für Fahrzeug-Neuanschaffungen oder für eine Umstellung des Mobilitätsverhaltens sein. Ziel der LH München sollte sein, durch positive Anreize eine Senkung der Fahrzeugbesitzquote zu bewirken. Dies würde sich positiv auf die Feinstaub- und Lärmemissionen sowie den Ressourcenverbrauch pro Einwohner auswirken. Außerdem muss die LH München mit Klagen rechnen, sollte die Stufe 3 in Kraft treten. Ein zügiger Ausbau attraktiver und niedrigschwelliger Carsharing Angebote ist daher ein wichtiges Signal an die Bürger der Stadt.“
Herr Oberbürgermeister Reiter hat mir Ihre Anfrage zur Beantwortung zugeleitet: die darin aufgeworfenen Fragen beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
In welchen Stadtgebieten, in denen Shared Mobility einen „verkehrlichen Mehrwert erzielen kann“ (Mobilitätsstrategie 2035, Einstieg in die Teilstrategie Shared Mobility, S. 16) wurden Anbieter von der LH München bereits unterstützt? (Bitte nach stationär und freefloating unterteilen.)
Frage 2:
Welche Art der Unterstützung (z.B. räumliche, funktionale Privilegien, Park-Vergünstigungen, Ausgleich von Kostendefiziten etc.) wurde für welche Anbieter in welchen Stadtgebieten gewährt?
Antwort zu Frage 1 und 2:
Die Landeshauptstadt München unterstützt die Anbieter durch das zeitlich unbefristete Parken auf allen öffentlichen bewirtschafteten Parkplätzen. Hierfür schließt die Stadt München mit den Anbietern öffentlich-rechtliche Verträge, die eigene Konditionen für die Parkgebühren enthalten (siehe Sitzungsvorlage Nr. 14-20/ V 0488).
Demnach zahlen Anbieter, die Fahrzeuge in einem bestimmten Parklizenzgebiet anbieten, 10 Euro pro Monat zzgl. einer einmaligen Ausstellungsgebühr in Höhe von 30 Euro. Anbieter, die ihre Fahrzeuge in allen Parklizenzgebieten zur Verfügung stellen, zahlen je Fahrzeug 75 Euro pro Monat zzgl. der Ausstellungsgebühr. Die Gebühren sind auf insgesamt 600 Fahrzeuge begrenzt, jedes weitere ist von der monatlichen Gebühr befreit. E-Fahrzeuge sind generell von den monatlichen Kosten befreit.
Diese Konditionen werden aktuell von Carvia, Flinkster, Miles, Scouter, ShareNow, Sixt share, Stattauto in Anspruch genommen. Dies ist anhand einer Vignette in der Windschutzscheibe erkenntlich.
Im Juli 2023 hat der Stadtrat ein neues Gebührenmodell verabschiedet. In diesem variieren die Kosten je nach Größe des Geschäftsgebiets zwischen 0 und 100 Euro pro Fahrzeug (siehe Sitzungsvorlagen Nr. 20 - 26/V 09363). Dieses soll Mitte 2024 in Anwendung gebracht werden.
In dem genannten Beschluss wurde zudem die Vergabe des stationären Carsharings beschlossen, welche in den kommenden Wochen veröffentlicht werden soll. Dementsprechend sind zum jetzigen Zeitpunkt keine stationären Carsharing-Stellplätze im öffentlichen Raum vorhanden. Insgesamt wurden bis April 2024 52 Mobilitätspunkte und 312 Carsharing-Stellplätze errichtet. Diese befinden sich in den Bezirken 1, 2, 5, 6, 8, 9, 12, 15 und 22.
Zur Inbetriebnahme der Mobilitätspunkte werden Flyer an die Anwohnenden verschickt, die über die Angebote informieren. Zudem wird die Möglichkeit für eine kostenfreie Mobilitätsberatung und ein Schnupperpaket für Shared Mobility angeboten.
Des Weiteren stellt das Mobilitätsreferat bei verschiedenen Veranstaltungen die Mobilitätspunkte und die Angebote vor und unterstützt Bürger*innen gezielt bei allen Fragen zur Shared Mobility.
Frage 3:
Liegen Anträge zur Unterstützung vor, die noch in Bearbeitung sind?
Antwort:
Es liegen keine unbearbeiteten Anträge bzgl. einer Unterstützung vor. Das Mobilitätsreferat steht sowohl mit Expert*innen als auch mit den Anbietern im engen Kontakt, um laufend Möglichkeiten für die Unterstützung zu eruieren.
Frage 4:
Wie sieht die aktuelle Karte der Geschäftsgebiete und Stationen der Carsharing Anbieter aus?
Frage 5:
Ist der LH München der Auslastungsgrad der Carsharing Angebote in den jeweiligen Stadtteilen bekannt?
Antwort zu Frage 4 und 5:
Wir können leider derzeit keine Karte zur Verfügung stellen, in denen die Geschäftsgebiete und Stationen aller Anbieter aufgezeigt sind. Dies liegt unter anderem daran, dass sich die Geschäftsgebiete aktuell laufend verändern, insbesondere durch die neuen Mobilitätspunkte und Stellflächen. Die Geschäftsgebiete einzelner Anbieter können jederzeit in den jeweiligen Apps eingesehen werden. Zeitgleich arbeiten wir im Rahmen der Teilstrategie Digitalisierung (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 11247) an der Integration aller Anbieter in ein Dashboard, welches die Abfrage aktueller Geschäftsgebiete und Auslastungszahlen ermöglicht. Zudem befindet sich die Vergabe einer begleitenden stadtweiten Evaluation in Vorbereitung, die die Entwicklung und Maßnahmen langfristig analysiert.
Frage 6:
Wurden bereits Parkplätze, die vorher privaten PKW zur Verfügung standen, in Shared Mobility Parkplätze umgewandelt. Wenn ja, wie viele für stationäres und Free-Floating Carsharing und wo?
Frage 7:
Wie viele der 200 geplanten Mobilitätsstationen mit Carsharing Plätzen sind umgesetzt und wie viele werden bis 2026 realisiert?
Antwort zu Frage 6 und 7:
Es wurden bereits 312 Stellplätze, die bisher allen PKW zur Verfügung standen, für Carsharing umgewidmet (Stand April 2024). Bis 2026 sollen 1.600 Stellplätze für Carsharing zur Verfügung stehen. Diese werden zum Teil an den 200 Mobilitätspunkten errichtet, wovon derzeit 52 umgesetzt sind. Eine Übersicht aller Mobilitätspunkte finden Sie auf https://muenchenunterwegs.de/mp.
Frage 8:
Wie ist der aktuelle Stand des Handlungs- und Kommunikationskonzeptes, das Anfang 2022 erarbeitet werden sollte?
Antwort:
Das Handlungs- und Kommunikationskonzept konnte erst 2023 ausgeschrieben werden.
Grund hierfür sind Verzögerungen der Ausschreibung durch die Gründung des Mobilitätsreferats und umfangreiche Abstimmungsprozesse. Der Zuschlag wurde an eine Bietergemeinschaft erteilt und diese arbeitet seit Oktober 2023 mit dem Mobilitätsreferat zusammen. Es wurde bereits der erste Entwurf des Konzepts erarbeitet und konkrete Maßnahmen für 2024 festgelegt. Der erste Auftritt der Shared Mobility erfolgt im Juni 2024.
Frage 9:
Ist geplant, die Autohalter, die von dem Fahrverbot betroffen sind, explizit über Carsharing und weitere Mobility Sharing Angebote zu informieren?
Antwort:
Für die Einführung des Fahrverbots wurden alle betroffenen Fahrzeughalter*innen eines in München zugelassenen Dieselfahrzeuges der Schadstoffklasse Euro 4 und 5, bzw. schlechter, mit einem Anschreiben informiert. Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird von weiteren Anschreiben abgesehen. Fahrzeughalter*innen finden alle relevanten Informationen auf der Themenseite zur Umweltzone.
Das Mobilitätsreferat informiert über verschiedene Kanäle und insbesondere über „München Unterwegs“ über Shared Mobility Angebote. Zudem versenden wir, wie bereits erwähnt, Sendungen an die Haushalte, die über die Angebote informieren.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.