Kooperiert die Münchenstift gGmbH mit einer verfassungsfeindlichen Organisation?
Anfrage Stadtrat Manuel Pretzl (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄH-LER) vom 26.2.2024
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
In Ihrer Anfrage vom 26.2.2024 führen Sie folgenden gekürzten Sachverhalt aus:
„Auf den einschlägigen Facebook-Accounts der Münchenstift gGmbH und der UID Women Bayern (Union Internationaler Demokraten) findet man die Berichterstattung zu einer Veranstaltung der UID im Hans-Sieber-Haus der Münchenstift gGmbH im Rahmen der Ausstellung ‚Islam in Europa – Bilder des Zenith Fotopreises 2017‘ am 29.9.2021. Eine weitere Veranstaltung fand im Rahmen eines Ramadan-Festesssens am 5. Mai 2022 in der gleichen Einrichtung der Münchenstift gGmbH statt. Die bisher letzte bekannte Veranstaltung fand am 25.12.2023 statt, (…). Das deutsche Bundesamt für Verfassungsschutz schätzt Ziele und Tun der UID seit 2017 als unvereinbar mit der freiheitlich-demokratischen Ordnung ein. Die Organisation wird deshalb beobachtet, (...). Die oben genannten Facebook-Berichte sowie weiteren Quellen und Auszüge aus dem Verfassungsschutzbericht des Bundes und des Freistaats Bayern liegen der Fraktion vor.“
Zu der vor diesem Hintergrund gestellten schriftlichen Anfrage vom 26.2.2024 mit vierzehn Fragen nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Die MÜNCHENSTIFT GmbH führt hierzu als Einleitung Folgendes aus: „Das MÜNCHENSTIFT-Haus Hans Sieber in Allach ist Modellstandort für pflegebedürftige muslimische Münchner*innen.
Vor allem in der Begleitung der letzten Lebensphase bedarf es oft seelsorgerischer Unterstützung, dies gilt auch für die muslimischen Bewohner*innen. Im Hans-Sieber-Haus in Allach schafft die MÜNCHENSTIFT GmbH daher Möglichkeiten, islamische Gebote zu praktizieren. In Folge verfügt das Haus neben der Möglichkeit zur Halal-Verpflegung auch über einen Gebetsraum.
Die MÜNCHENSTIFT GmbH ist ein offenes Haus der Altenpflege, ein Begegnungsort, der Gäste grundsätzlich willkommen heißt. Soziale sowie kulturelle Teilhabe muss auch für die Bewohner*innen möglich sein, die die Häuser aufgrund ihrer Einschränkungen teilweise nicht mehr verlassen können.Wie schwierig es ist, die jeweiligen Hintergründe und Motivationen muslimischer Organisationen in ihrer Komplexität zu durchdringen, hat auch Bayerns Ministerpräsident M. Söder erfahren, der 2023 im Vorfeld der Wahlen in der Türkei mit Vertreter*innen der UID am gemeinsamen Fastenbrechen in der Nürnberger DITIB-Moschee teilnahm (vgl. Söders CSU auf Tuchfühlung mit AKP-Lobby? Fachmann spricht von ‚Schützenhilfe‘ für Erdogan, https://www.fr.de/politik/tuerkei-wahl-csu-erdogan-akp-soeder-nuernberg-islam-wahlkampf-bayern-news-92249943.html, Aufruf: 3.5.2024).“
Frage 1:
Trifft es zu, dass die vom Verfassungsschutz beobachtete Union Internationaler Demokraten als politische Vorfeldorganisation der türkischen Partei AKP Veranstaltungen auf Einladung der Münchenstift gGmbH in der genannten Einrichtung durchgeführt hat?
Antwort:
Es wurden zu keinem Zeitpunkt Veranstaltungen der Union Internationaler Demokraten in den Häusern der MÜNCHENSTIFT GmbH durchgeführt. Vertreter*innen der UID Women waren zu Gast im Hans-Sieber-Haus. Die Fastenzeit wird, wenn es Bewohner*innen wünschen und ihr Gesundheitszustand es erlaubt, selbstverständlich unterstützt. Das Ende des Ramadans wird gemeinsam mit Gästen gefeiert. Auch sonst pflegt das Hans-Sieber-Haus Kontakte mit Vertreter*innen muslimischer Organisationen. In diesem Zusammenhang kam es auch zu den erwähnten Besuchen von Vertreter*innen der UID Women, es wurde z.B. zu Tee und Baklava eingeladen. Sie brachten auch kleine Geschenke (z.B. Masken) mit. Bei diesen Gelegenheiten kam es zur Interaktion mit Bewohner*innen, diese waren stets betreut und begleitet durch Mitarbeitende.
Frage 2:
Gab es weitere Veranstaltungen mit dieser oder einer anderen vom Bundesamt für Verfassungsschutz oder eines Landesamtes für Verfassungsschutz beobachteten Organisation in einer Einrichtung des Münchenstifts oder einer anderen städtischen Einrichtung?
Antwort:
Es wurden zu keinem Zeitpunkt Veranstaltungen einer vom Bundesamt für Verfassungsschutz oder einer vom Landesamt für Verfassungsschutz beobachteten Organisation in den Häusern der MÜNCHENSTIFT GmbH durchgeführt.Der MÜNCHENSTIFT GmbH sind keine weiteren Besuche von Vertreter*innen einer anderen Organisation bekannt, die im Verfassungsschutzbericht erwähnt werden.
Die MÜNCHENSTIFT GmbH hat sich im Februar 2024 an die städtische Fachstelle für Demokratie gewandt, um sich hinsichtlich bestehender und zukünftiger Kontakte beraten zu lassen.
Eine Erhebung zu anderen städtischen Einrichtungen kann in diesem Rahmen nicht erfolgen, da sich das Informationsrecht nach §68 GeschO auf Auskünfte beschränkt, die abrufbar sind.
Frage 3:
Zu welchem Zeitpunkt war der Münchenstift gGmbH bekannt, dass die UID vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet wird?
Antwort:
Der MÜNCHENSTIFT GmbH wurde im Februar 2024 bekannt, dass die UID im Verfassungsschutzbericht erwähnt wird. Selbstverständlich wird die UID nicht mehr bei der MÜNCHENSTIFT GmbH zu Gast sein. Dies hat die Geschäftsführung der MÜNCHENSTIFT GmbH den Vertreter*innen der UID Anfang März 2024 schriftlich mitgeteilt.
Davon unbenommen bleibt die MÜNCHENSTIFT GmbH ein offenes Haus der Altenpflege, das Gäste grundsätzlich willkommen heißt und die privaten Kontakte der Bewohnerinnen und Bewohner nicht kontrolliert.
Frage 4:
Ist es üblich, dass politische Vorfeldorganisationen ausländischer Parteien zu Veranstaltungen in städtischen Tochterunternehmen eingeladen werden?
Antwort:
Nein. Seitens der MÜNCHENSTIFT GmbH ist eine Einladung dieser Gruppierungen nicht üblich und findet auch nicht statt. Es wird hier auch auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen.
Frage 5:
Erfolgten die Veranstaltungen mit Kenntnis oder Duldung des Aufsichtsrates?
Antwort:
Es erfolgte seitens der Geschäftsführung der MÜNCHENSTIFT GmbH keine Information an den Aufsichtsrat über die Veranstaltungen; überdies ist nicht bekannt, ob bzw. von welchen alltäglichen und ständig stattfindenden Veranstaltungen für die Bewohner*innen Aufsichtsratsmitglieder ggf. über andere Wege Kenntnis erlangen und diese dulden. Selbstverständlich sind Aufsichtsratsmitglieder in den Häusern der MÜNCHENSTIFT GmbH jederzeit herzlich willkommen.
Frage 6:
Erfolgten die Veranstaltungen mit Kenntnis oder Duldung der Stadtspitze oder der Leitung des Betreuungsreferates?
Antwort:
Es erfolgte seitens der Geschäftsführung der MÜNCHENSTIFT GmbH keine Information über die Veranstaltungen an die Stadtspitze oder Leitung des Betreuungsreferates; überdies ist nicht bekannt, ob bzw. von welchen alltäglichen und ständig stattfindenden Veranstaltungen für die Bewohner*innen ggf. über andere Wege Kenntnis erlangt wird und diese geduldet werden. Selbstverständlich sind die Stadtspitze und die Leitung des Betreuungsreferates in den Häusern der MÜNCHENSTIFT GmbH jederzeit herzlich willkommen.
Frage 7:
Erfolgten die Veranstaltungen mit Kenntnis und Duldung der damaligen und heutigen Geschäftsführung?
Antwort:
Da es der MÜNCHENSTIFT GmbH nicht bekannt war, dass die UID im Verfassungsschutzbericht erwähnt wird, hat die Geschäftsführung aus den oben genannten Gründen die Besuche bis zum Bekanntwerden dieser Tatsache geduldet.
Frage 8:
Hat die damalige oder die heutige Geschäftsführung an der Organisation der Veranstaltungen mitgewirkt?
Antwort:
Eine Mitwirkung ist nicht erfolgt.
Frage 9:
Hält der Oberbürgermeister die Veranstaltungen hinsichtlich der vulnerablen Personengruppe in den Einrichtungen der Münchenstift für unbedenklich?
Antwort:
Wie unter 6. dargestellt erfolgte seitens der MÜNCHENSTIFT GmbH keine Information an die Stadtspitze.
Frage 10:
Wurden seitens der Münchenstift im Vorfeld der Veranstaltungen allen Bewohnerinnen und Bewohnern des Hans-Sieber-Hauses Informationen zum Hintergrund der UID zur Verfügung gestellt?
Antwort:
Nein
Frage 11:
Wie verhält es sich mit dem politischen Neutralitätsgebot des Münchenstifts?
Antwort:
Die MÜNCHENSTIFT GmbH unterliegt wie alle städtischen Tochterunternehmen dem parteipolitischen Neutralitätsgebot.
Frage 12:
Hätte eine einfache Google/Wiki-Recherche ausgereicht, um sich ein grundlegendes Bild vom Hintergrund dieser Organisation zu verschaffen?
Antwort:
Die MÜNCHENSTIFT GmbH ist ein offenes Haus, das Menschen grundsätzlich willkommen heißt. Daher unterzieht die MÜNCHENSTIFT GmbH ihre Gäste, Bewohner*innen und deren Angehörige keiner standardmäßigen Internetrecherche.
Frage 13:
Werden die Einrichtungen jetzt für alle politischen Vorfeldorganisationen jeglicher Couleur geöffnet?
Antwort:
Die MÜNCHENSTIFT GmbH lässt grundsätzlich nur Veranstaltungen von nicht vom Verfassungsschutz beobachteten Organisationen zu und lässt sich dazu künftig auch von der Fachstelle für Demokratie beraten.
Darüber hinaus ist die MÜNCHENSTIFT GmbH als kommunales Unternehmen eng mit der Münchner Stadtgesellschaft vernetzt und kooperiert z.B. mit der LGBTIQ*-Community und mit Organisationen von Migrant*innen.Im Rahmen der Öffnung der Einrichtungen der MÜNCHENSTIFT GmbH in und für den Stadtteil haben diese Einrichtungen Kontakte zu verschiedenen Organisationen, Institutionen und Vereinen in der Nachbarschaft.
Frage 14:
Sind aktuell weitere Veranstaltungen mit dieser oder anderen politischen Organisationen geplant?
Antwort:
Es sind keine weiteren Veranstaltungen mit dieser oder anderen politischen Organisationen geplant.
Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist, und bedanke mich für die gewährte Fristverlängerung.