Mehrwegförderung für kleine Betriebe: Ergänzung zur bundesweiten
Angebotspflicht
Antrag Stadtrats-Mitglieder Anja Berger, Beppo Brem, Mona Fuchs, Nimet Gökmenoglu, Judith Greif, Anna Hanusch, Dominik Krause, Angelika Pilz-Strasser, Julia Post, Dr. Florian Roth, Florian Schönemann, Bernd Schreyer, Christian Smolka, Sibylle Stöhr (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) und Anne Hübner, Lars Mentrup, Dr. Julia Schmitt-Thiel, Andreas Schuster, Felix Sproll (SPD/Volt-Fraktion) vom 30.5.2023
Antwort Referentin für Klima- und Umweltschutz, Christine Kugler:
Ich möchte mich zunächst für die gewährte Fristverlängerung bedanken und mich gleichzeitig für die verspätete Beantwortung Ihres Antrags entschuldigen.
Mit Ihrem Schreiben vom 30.5.2023 haben Sie Folgendes beantragt: „Das Referat für Klima- und Umweltschutz wird gebeten, ein befristetes Förderprogramm für Mehrweggeschirr aufzulegen für alle Betriebe, die Getränke und Speisen zum Mitnehmen anbieten und nicht von der seit 1. Januar 2023 bundesweit gültigen Mehrwegangebotspflicht betroffen sind.“
Zur Begründung haben Sie dazu Folgendes vorgetragen:
„Die bundesweite Mehrwegangebotspflicht gilt seit 1. Januar 2023 für Betriebe ab fünf Mitarbeitenden und einer Verkaufsfläche von 80 qm. Die Stadt München hat diese Betriebe bereits im vergangenen Jahr finanziell bei der Umstellung unterstützt und bietet auch weiterhin in Kooperation mit einem Verein eine Mehrwegberatung an.
Viele Betriebe beschäftigen sich durch die gesetzliche Pflicht nun mit der Thematik. Kleinere Betriebe stellen dabei fest, dass diese Pflicht für sie nicht gilt. Wer allerdings auch freiwillig bei Umweltschutz und Abfallvermeidung mitwirken will, den wollen wir für einen befristeten Zeitraum weiterhin dabei unterstützen.
Einwegverpackungen sind eine unnötige Ressourcenverschwendung, die mithilfe von Mehrweggeschirr leicht vermieden werden kann. Wir wollen die lokale Wirtschaft an dieser Stelle unterstützen und damit auch die Verbreitung von Mehrwegsystemen fördern. Denn je mehr Ausgabe- und Rückgabestellen es gibt, desto bequemer wird die Nutzung für die Verbraucher*innen.“
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlaube ich mir, Ihren Antrag als Brief zu beantworten, und teile Ihnen Folgendes mit: Mit dem Zuschussprogramm Mehrweggeschirr gab es im Jahr 2022, vor der Mehrwegangebotspflicht, bereits eine vergleichbare Mehrwegförderung, an der kleine wie große Gastronomiebetriebe teilnehmen konnten. Leider wurde dieses Zuschussprogramm von den Betrieben nicht gut angenommen. Die zur Verfügung stehenden 50.000 Euro wurden nicht ausgeschöpft, da die Nachfrage trotz intensiver Werbung sehr gering war. Von den 26 schriftlich eingegangenen Anträgen in dieser Förderrunde waren 23 Anträge förderfähig. Es wurden je 500 Euro ausbezahlt, insgesamt also 11.500 Euro der bereitgestellten 50.000 Euro.
Der hier behandelte Antrag beruft sich auf die seit dem 1. Januar 2023 geltende Mehrwegangebotspflicht und möchte die davon ausgenommenen kleinen Betriebe finanziell unterstützen und sie damit motivieren, ebenfalls Mehrweg anzubieten. Da diese kleinen Betriebe jedoch nicht unter die Mehrwegangebotspflicht fallen, haben sich für sie die Rahmenbedingungen im Vergleich zum Zuschussprogramm Mehrweggeschirr aus dem Jahr 2022 nicht geändert. Aus diesem Grund ist nicht davon auszugehen, dass eine Förderung von diesen kleinen, nicht-mehrwegpflichtigen Betrieben nun besser angenommen würde. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir das Angebot nicht wieder einführen.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.