Förderung internationaler Kulturprojekte der freien Szene Münchens Residenzprogramm für geflüchtete bildende Künstler*innen
Anträge Stadtrats-Mitglieder Marie Burneleit, Stefan Jagel, Thomas Lechner und Brigitte Wolf (DIE LINKE / Die PARTEI Stadtratsfraktion) vom 6.11.2023
Antwort Kulturreferent Anton Biebl:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Sie beantragen, die stärkere Förderung internationaler Kulturprojekte der freien Szene Münchens sowie die notwendige Förderung des Residenzprogramms für geflüchtete bildende Künstler*innen, wie am 26.7.2023 in der Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 09452 beschrieben, zu finanzieren. Der Inhalt des Antrages betrifft damit eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt.
Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihren Anträgen vom 6.11.2023 teilen wir Ihnen aber Folgendes mit:
Inhaltlich teile ich Ihre Einschätzung, weshalb beide Positionen auch vom Kulturreferat zum Eckdatenbeschluss 2024 angemeldet worden waren. Im Kulturausschuss von 7.12.2023, bestätigt durch Beschluss der Vollversammlung des Stadtrats vom 20.12.2023 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/ V11775), wurde allerdings der Haushalt 2024 abschließend verabschiedet. Dies beinhaltet auch eine Entscheidung über die Förderung bzw. finanzielle Ausstattung der oben genannten Bereiche. Aus Gründen des zeitlichen Ablaufs war es leider nicht möglich, die oben genannten Anträge in den entsprechenden Beschlussvorlagen formal zu behandeln. Nachdem die Entscheidung in der Sache aber getroffen wurde, hoffe ich, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.