Regulierungskostenprüfung
Antrag Stadträte Leo Agerer, Hans-Peter Mehling und Manuel Pretzl vom 25.1.2024 (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER)
Antwort Stadtkämmerer Christoph Frey:
Mit dem o.g. Antrag beauftragen sie die Stadtverwaltung, eine Anweisung zu erstellen, dass bei Vorschriften in eigener Entscheidungshoheit, die neu eingeführt werden, die daraus resultierenden Kosten für die Verwaltung, aber auch für die davon Betroffenen zu prüfen sind.
Der Antrag wurde der Stadtkämmerei von Herrn Oberbürgermeister zur Bearbeitung zugewiesen.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlaube ich mir, Ihren Antrag als Brief zu beantworten.
Zu Ihrem Antrag vom 25.1.2024 teilt Ihnen die Stadtkämmerei Folgendes mit:
Die Landeshauptstadt München (LHM) kann (Rechts-) Vorschriften in eigener Entscheidungshoheit in Form von Satzungen (Art. 23 S. 1 GO) erlassen. Eine weitere Rechtssetzung im übertragenen Wirkungskreis (Satzungen, bewehrte Satzungen und Verordnungen) ist nur in den gesetzlich bestimmten Fällen zulässig (Art. 23 S. 2 GO).
Durch die Satzungen im eigenen Wirkungskreis werden örtliche Angelegenheiten der Kommune geregelt. Diese richten sich an die Gemeindeeinwohner*innen als natürliche Personen, die örtlichen Unternehmen/ Behörden als juristische Personen, aber auch z.B. an Personen, die sich im Gemeindegebiet aufhalten (z.B. Besucher*innen) oder Bezug zum Gemeindegebiet haben.
Für den Erlass der Satzungen ist nach Art. 29, Art. 30 Abs. 2, Art. 32 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GO, § 2 Nr. 14 GeschO StR der Stadtrat der LHM zuständig (Vollversammlung).
Der Stadtrat entscheidet in Form von Beschlussvorlagen, deren allgemeiner Inhalt in den verfahrensmäßigen Regelungen für die Sitzungsunterlagen (Ziffer 5.6 und auch 5.7 Allgemeine Geschäftsanweisung der Landeshauptstadt München (AGAM)*1) festgelegt ist.In Vorlagefällen, die die Zuständigkeiten der gesamten Stadtverwaltung berühren, sind die sog. Querschnittsreferate verwaltungsseitig für eine entsprechende Erarbeitung von Vorgaben zuständig.
In allen Fällen, die finanzielle Belange berühren (Ziffer 5.6.3 Abs. 2 AGAM), ist dies Aufgabe der Stadtkämmerei.
Hier wurde die Pflicht zur Darstellung finanzieller und damit verbundener weiterer Auswirkungen bereits ausgestaltet und auch weiter verfeinert.
In der Richtlinie zum Vollzug des Haushalts der LHM*2 sind zahlreiche Vorgaben zur Darstellung eines Mehraufwands/ -auszahlungen bzw. haushaltsmäßiger Veränderungen enthalten. Zudem wurden hierzu Musterfinanzierungsbeschlussvorlagen veröffentlicht.
Mit diesen Mustervorlagen wird exakt dem Antrag entsprochen, die Kosten für die Verwaltung explizit darzustellen.
In jeder Beschlussvorlage mit finanziellen Auswirkungen sind sehr detailliert Kosten/Auszahlungen und die Erlöse/Einzahlungen bzw. Einsparungen zu nennen. Diese Vorgabe geht damit deutlich über die geforderte Darstellung der Kosten bei einer Rechtssetzung in eigenen Entscheidungshoheit durch die LHM hinaus.
Die Verwaltung stellt dem Stadtrat in den Vorlagen fundiert dar, welche Auswirkungen sich intern (Personal-/Sachmittelbedarf mit finanziellen Auswirkungen, Mehrungen/Minderungen Ein-/Auszahlungen etc.) ergeben.
Zudem schreiben die Mustervorlagen vor, die Messung des nicht monetären Nutzens durch Kennzahlen bzw. Indikatoren aufzuführen und damit auch die externe Sicht darzustellen.
Durch die Darstellung dieser Kenngrößen kann der Stadtrat vor der Beschlussfassung die Mengen bzw. Wirkungen bewerten und seine Ent-
scheidung ausrichten.
Konkret würde dies am Beispiel einer Satzung bedeuten, dass dargestellt wird (falls benötigt)
interne Personalbedarfe,
interne Sachmittel z.B. für eine IT-Anpassung,
extern erwartete Einzahlungsmehrungen durch neue/veränderte Gebührensätze/Bewehrung,
Erwartungen/Anpassungen zu/bei quantitativen/qualitativen Fallzahlen.
Als Beispiel ist hier die Beschlussvorlage „Einführung einer Übernachtungssteuer bei der LHM; Grundsatzbeschluss bzw. Satzung“ (Sitzungs-vorlage Nr. 20-26/V 08022, VV vom 30.11.2022 und vom 1.3.2023) zu nennen.
Die Auswirkungen auf die externen Betroffenen (Gemeindeangehörige, Unternehmen, Behörden bzw. weitere Tangierte) lassen sich den Beschlussvorlagen bereits entnehmen.
Z.B. werden bei der Übernachtungssteuer die betroffenen Beherbergungsbetriebe (ca. 500 in München), die Art der Erhebung (5% des Übernachtungspreises), die erwarteten Einnahmen und der betroffene Personenkreis (alle Übernachtungsgäste in den genannten Betrieben) dargestellt. Auch die internen Anforderungen (Personal, IT-Umsetzung) wurden konkret dargestellt.
Weitere denkbare Auswirkungen sind für die LHM oft schwer darzustellen. Z.B. lässt sich ein IT-Umstellungsaufwand bei extern betroffenen Unternehmen kaum darstellen und beziffern, da dieser in jedem Einzelfall von unterschiedlichsten Faktoren abhängig sein kann (z.B. Art und Alter eines Programms, Fachkenntnisse innerhalb des eigenen Unternehmens, Vergabeerfordernis an einen Dienstleister, Umfang und Aufwand einer Anpassung, Programmkomponente an einem anderen Standort vorhanden etc.). Seriöse, belastbare Angaben sind daher kaum bis nicht möglich.
Bei der Rechtsetzung durch den Bund oder den Freistaat Bayern werden bei Gesetzesvorhaben der Erfüllungsaufwand (Darstellung beim Bund, „für Bürger*innen, für die Wirtschaft, für die Verwaltung“) bzw. die Kosten (Darstellung beim Freistaat Bayern, „für Staat und Kommunen, für Bürger und Wirtschaft“) dargestellt.
Wenn Summen genannt sind, sind diese inhaltlich kaum nachvollziehbar, da sich Zusammensetzung und Berechnung nicht ergeben oder mit Pauschalwerten gearbeitet wird. Ganz häufig wird angeführt, dass sich Aufwand bzw. Kosten derzeit oder nicht exakt beziffern lassen.
Vor diesem Hintergrund ist eine Erweiterung der bisherigen Vorgaben in Beschlussvorlagen nicht zielführend.
Zudem ist anzumerken, dass die Anzahl der neu zu erlassenden Vorschriften in eigener Entscheidungshoheit bei der LHM überschaubar ist.
Fazit:
Ihr Anliegen ist größtenteils bereits umgesetzt. Die Stadtkämmerei wird jedoch verwaltungsintern darauf achten, dass in den Vorlagen die entspre-chenden Angaben – wenn vorhanden und ermittelbar – auch eingetragen sind.
Ich möchte Sie um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen bitten und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.
*1 https://wilma.muenchen.de/pages/landeshauptstadt-muenchen/apps/wiki/vorschriften-a-z/list/view/676a0519-2ff5-46f5-b2f5-490e1c4c2e93?currentLanguage=NONE
*2 https://wilma.muenchen.de/pages/haushalt/apps/wiki/haushaltsvollzug/list/view/acbd4141-55be-48bc-9055-613cd411915c