Anerkennung für den Wachtag auf den Feuerwachen
Antrag Stadträte Michael Dzeba, Fabian Ewald, Jens Luther und Rudolf Schabl (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 23.1.2024
Antwort Kreisverwaltungsreferentin Dr. Hanna Sammüller-Gradl:
Vielen Dank für Ihren Antrag vom 23.1.2024. Darin fordern Sie die Vergabe von Gutscheinen als Anerkennung für die ehrenamtlich geleistete Unterstützung der Freiwilligen Feuerwehr München zur Besetzung einzelner Funktionen in den Feuerwachen der Berufsfeuerwehr.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weshalb eine beschlussmäßige Behandlung im Stadtrat rechtlich nicht möglich ist.
Zu Ihrem Antrag teile ich Ihnen Folgendes mit:
Die Stadtbrandinspektion und die Branddirektion des Kreisverwaltungsreferates haben sich darüber verständigt, Funktionsträger*innen der Freiwilligen Feuerwehr zu Ausbildungszwecken an bestimmten Tagen in Funktionen des Feuerwehreinsatzdienstes der Berufsfeuerwehr einzusetzen. Die Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr stellen insoweit eine ergänzende bzw. zusätzliche Besetzung der Wachdienstfunktionen dar; sie sind kein Ausgleich für fehlende Kräfte der Berufsfeuerwehr.
Hintergrund hierfür war die Verbesserung der Zusammenarbeit im Einsatz durch Hospitationen.
Vor diesem Hintergrund war es der Stadtbrandinspektion besonders wichtig, den Ehrenamts-Charakter dieser besonderen Leistung zu wahren und nicht in Konkurrenz zu dem bestehenden System der Aufwandsentschädigungen zu treten, das für ehrenamtliche Einsatzkräfte aufgebaut wurde, die regelmäßig über das übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten.
Ein Gutscheinsystem, wie es von Ihnen vorgeschlagen wird, wäre auch aus Sicht der Stadtbrandinspektion ein geeignetes Mittel, die gebührende Anerkennung für diese Unterstützungsleistung auszusprechen und das zusätzliche Engagement der betroffenen Ehrenamtsträger*innen wertzuschätzen. Zwischenzeitlich konnten auch kurzfristig aufgekommene steuer- und vergaberechtliche Sachverhalte zur grundsätzlichen Überlegung, solche Gutscheine auszureichen, geklärt werden.
Die Stadtbrandinspektion der Freiwilligen Feuerwehr München und die Branddirektion des Kreisverwaltungsreferates sind aktuell dabei, eine Systematik zur Ausreichung der Gutscheine zu entwickeln, die zum einen dem Ansatz gerecht wird, den ehrenamtlichen Charakter dieses Engagements zu bewahren, und zum anderen das städtische Budget nicht zusätzlich belastet, aber dennoch als Würdigung der besonderen Leistung empfunden werden kann.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.