Wie kann die Stadt München den Bau bezahlbarer Wohnungen in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten weiter unterstützen? Mit dieser für die Stadtentwicklung essenziellen Fragestellung hat sich der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung des Stadtrats heute befasst. Um das Bauen auf städtischem Grund insbesondere für gemeinwohlorientierte Bauherrn wie die Genossenschaften wieder attraktiv zu machen, hat der Stadtrat heute die ersten Bausteine eines umfangreichen Maßnahmenpa- ketes beschlossen. Weitere Beschlüsse werden nach der Sommerpause folgen. Stadtbaurätin Prof. Dr. (Univ. Florenz) Elisabeth Merk hat hierfür bereits einen Vorschlag eingebracht.
Als wesentlicher Bestandteil der „Sofort-Hilfe“ wird es den Genossenschaften als langjährige Partnerinnen in der Wohnraumschaffung temporär wieder ermöglicht, städtische Wohnungsbau-Grundstücke von der Landeshauptstadt München auch zu kaufen, statt sie zwingend im Erbbaurecht zu übernehmen. Der genossenschaftliche Nutzungszweck der Flächen wird auch ohne Erbbaurecht dauerhaft gesichert, indem der Stadt für den Fall eines späteren Weiterverkaufs ein unbefristetes Vorkaufsrecht eingeräumt wird.
Die Möglichkeit des Grundstückserwerbs wird bereits bei den kommenden Konzeptausschreibungen für rund 525 Genossenschaftswohnungen in Freiham Nord sowie bei zwei kleineren städtischen Einzelflächen in den Stadtbezirken Moosach und Solln zur Anwendung kommen.
Darüber hinaus wurden die Erstvermietungsmieten und Grundstückswerte für den Mietwohnungsbau im Zuge einer Programmanpassung von „Wohnen in München VII“ fortgeschrieben sowie die Laufzeit des Teuerungsausgleichs für den Konzeptionellen Mietwohnungsbau (KMB) um ein Jahr verlängert. Im März 2023 eingeführt, erwies sich der Teuerungsausgleich als entscheidender Baustein, um den enormen Baukostensteigerungen entgegenzuwirken und die Wohnraumschaffung auch für Haushalte oberhalb der Einkommensgrenzen des geförderten Mietwohnungsbaus zu ermöglichen (zum Beispiel Erzieher*innen, Pfleger*innen, Trambahnfahrer*innen). In Anbetracht der weiterhin herausfordernden Bedingungen im Bausektor profitieren sämtliche Bauherren im KMB, KMB, darunter viele Genossenschaften, von der Verlängerung des Teuerungsausgleichs.
Oberbürgermeister Dieter Reiter: „Die heute beschlossenen Maßnahmen sind ein erster, wichtiger Baustein unseres Pakets zur Stärkung des Wohnungsbaus in Zeiten steigender Baukosten und Zinsen. Mitten in der Baukrise schaffen wir damit attraktive Rahmenbedingungen für den bezahlbaren Wohnungsbau. Im Interesse der Münchner Mieterinnen und Mieter hoffe ich auch für die weiteren, heute vom Stadtrat vertagten Maßnahmenvorschläge auf eine breite Mehrheit.“