KITA-Verpflegung: Erzieherinnen sollen mitessen dürfen!
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Dirk Höpner, Nicola Holtmann und Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/München-Liste) vom 30.10.2023
Antwort Stadtschulrat Florian Kraus:
In Ihrem Antrag vom 30.10.2023 beantragten Sie Folgendes:
„Erzieherinnen und Erzieher, Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger, Praktikantinnen und Praktikanten und weiteres pädagogisches Personal in städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen sollen bei den Mahlzeiten der Kinder mitessen dürfen – jede/r eine Erwachsenenportion vom gleichen Menü, wie es die Kinder bekommen. Portionen, die von den Kindern nicht konsumiert werden, z.B. wegen Erkrankung und nicht rechtzeitig erfolgter Abmeldung bei der Küche, sollen vom Personal gegessen werden dürfen, anstatt weggeworfen zu werden.“
Für die gewährte Fristverlängerung bedanke ich mich.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, teile ich Ihnen auf diesem Wege zu Ihrem Antrag Folgendes mit:
Die derzeitige Regelung stellt sich wie folgt dar: Das pädagogische und hauswirtschaftliche Personal in Kindertageseinrichtungen der Landeshauptstadt München kann zu einem sehr moderaten Preis mit taggenauer Abrechnung am Mittagessen teilnehmen und erhält in diesem Fall eine Erwachsenenportion zum Verzehr entweder mit den Kindern zusammen oder in der eigenen Pause.
Optional können Mitarbeiter*innen, die die Kinder beim Mittagessen pädagogisch begleiten und unterstützen, aus betrieblichem Interesse den sogenannten pädagogischen Happen zu sich nehmen. Dies ist eine kostenlose halbe Kinderportion.
Entsprechend der Kindertageseinrichtungsgebührensatzung kann das von den Personensorgeberechtigten zu zahlende Verpflegungsgeld gemindert werden, wenn ein Kind nicht am Essen teilnimmt und das Essen rechtzeitig abbestellt wurde. Somit ist in der Einrichtung weitestgehend bekannt, wie viel Kinder am Essen teilnehmen. Da auch bekannt ist, wie viel Personal am Essen (kostenpflichtig oder kostenlos) teilnimmt, bleiben bei entsprechender Kalkulation nahezu keine Essensreste übrig, die weggeworfen werden müssten, und es besteht daher keine Veranlassung, diese Reste an das pädagogische Personal zu verteilen.Der Stellenwert des gemeinsamen Essens als pädagogisch wertvolle Zeit ist in den „Basisstandards zur inklusiven Bildung, Erziehung und Betreuung in den städtischen Häusern für Kinder, Kindergärten und Horten“ wie folgt verankert: „Mahlzeiten sind fester Bestandteil des Tagesablaufs und tragen wesentlich zur Gesundheit und zum Wohlbefinden der Kinder bei. Die Kinder nehmen die Mahlzeiten gemeinsam mit dem pädagogischen Personal in entspannter und kommunikativer Atmosphäre ein. Die Kinder erleben beim Essen Vorbilder.“
Das gemeinsame Essen wird in den Kindertageseinrichtungen als pädagogische Aufgabe mit entsprechender Verantwortung gesehen, bei der Gesundheit und Bildung eng miteinander verknüpft sind.
Ich bitte um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen und gehe davon aus, dass Ihr Antrag damit beantwortet ist.