Wer sein eigenes Grundstück einfrieden möchte, kann dies in München mit einer Hecke oder mit einem Zaun tun. Regelungen zu Einfriedungen trifft die sogenannte Einfriedungssatzung. Diese schreibt beispielsweise vor, dass Einfriedungen wie Zäune „offen“ hergestellt werden müssen und eine Höhe von 1,50 Meter nicht überschreiten dürfen. Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung des Stadtrats hat nun beschlossen, diese Einfriedungssatzung anzupassen.
Künftig sind Einfriedungen nur noch ohne durchgehenden Sockel zulässig. Dies trägt zum Eindruck der Offenheit bei Einfriedungen im Stadtgebiet und insbesondere zu einer aufgelockerten Gestaltung bei. Zugleich wirkt sich der Verzicht auf Sockel positiv auf in der Stadt lebende Wildtiere wie Igel aus, die leichter zwischen einzelnen Grundstücken wechseln und so ihren Lebensraum erweitern können. Die Änderungen treten am 1. Januar 2025 in Kraft. Für bestehende Einfriedungen ändert sich nichts. Auch Hecken fallen nicht unter die Einfriedungssatzung, sie dürfen höher als 1,50 Meter wachsen.
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung erarbeitet zusammen mit dem Referat für Klima- und Umweltschutz nun eine Veröffentlichung mit positiven Gestaltungsbeispielen.