Statistiken für alle veröffentlichen I
Antrag Stadträte Hans Hammer und Hans-Peter Mehling (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 19.3.2024
Antwort IT-Referentin Dr. Laura Dornheim:
Nach §60 Abs.9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. In Ihrem Antrag bitten Sie, alle mit öffentlichen Mitteln erstellten Statistiken der Öffentlichkeit barrierefrei, zentral und ohne weitere Kosten über einen gemeinsamen Onlinezugang zugänglich zu machen („Public Money – Public Statistics“), sofern keine datenschutzrechtlichen Gründe entgegenstehen.
Idealerweise bietet sich hierfür die Homepage der Stadt („muenchen.de“) an.
Dies betrifft damit eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art.37 Abs.1 GO und §22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 19.3.2024 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Statistische Daten der Landeshauptstadt München sind umfänglich, zentral, kostenlos und einfach zugänglich auf muenchen.de für alle Menschen verfügbar.
Unter „München im Porträt“ (https://stadt.muenchen.de/rathaus/daten-fakten.html) sind „Statistiken und Registerdaten“ für alle Bürger*innen frei zugänglich. Nicht nur die zahlreichen Daten des Statistischen Amts sind dort abrufbar, sondern auch aufbereitete, aggregierte Daten anderer Fachdienststellen, wie die Gesundheitsberichterstattung des Gesundheitsreferates, Bevölkerungsprognosen des Planungsreferats, Boden- und Flächennutzungskarten des Referates für Umwelt- und Klimaschutz sowie Statistiken zu Bildung und Sport bis hin zum Münchner Armutsbericht des Sozialreferats, um nur einige wichtige zu nennen.
Zudem stehen diese Informationen dort (muenchen.de) auch kostenlos zur Verfügung. Lediglich für spezielle Zusammenstellungen der statistischen Daten in Jahrbuch, Taschenbuch und für die Schriftenreihe Münchner Statistik erhebt das Statistische Amt eine Schutzgebühr. Dies erfolgt aufgrund eines Beschlusses der Vollversammlung des Stadtrates vom 18.12.2002, „Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen des Statistischen Amtes der LHM“ (Sitzungsvorlage 02-08/V 01278).Die statistischen Informationen sind, soweit es möglich ist, auch digital barrierefrei verfügbar. Statistische Tabellen und Grafiken sind allerdings fachlich oft so komplex, dass eine vollkommene digitale Barrierefreiheit nicht immer erreichbar ist. Mit speziellen Techniken und Anpassungen wird die barrierefreie digitale Zugänglichkeit statistischer Daten in Zusammenarbeit mit dem Statistische Amt jedoch permanent optimiert. In diesem Zuge konnte beispielsweise die Schriftenreihe „Münchner Statistik“ bereits komplett digital barrierefrei umgesetzt werden. Für alle Informationen, die digital nicht vollkommen barrierefrei dargestellt werden können, bietet das Statistische Amt eine Alternative an. Alle statistischen Daten sind direkt beim Statistischen Auskunftsbüro der Stadt erhältlich. So wird gewährleistet, dass allen Menschen der Zugang zu statistischen Daten der Landeshauptstadt München möglich ist.
Das Antwortschreiben wurde von der behördlichen Datenschutzbeauftragten der LHM und vom Statistischen Amt mitgezeichnet.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.