Städtische Personalgewinnung durch Wohnungskontingente
Antrag Stadträte Andreas Babor, Winfried Kaum, Hans-Peter Mehling und Manuel Pretzl (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 18.7.2023
Antwort Personalreferent Andreas Mickisch:
Nach §60 Abs.9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Sie beantragen, dass „die Landeshauptstadt München (…) mit den beiden städtischen Wohnungsbaugesellschaften, GEWOFAG und GWG, vereinbart, dass aus deren frei vermietbaren Wohnungsbestand diese erst der Landeshauptstadt München als Werkswohnungen angeboten werden. (…)“ Es soll ferner „ein Leitfaden zur Vergabe dieser Wohnungen entwickelt (werden), um auch in Mangelberufen neues Personal für den städtischen Dienst gewinnen zu können.“
Der Inhalt Ihres Antrags betrifft eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art.37 Abs.1 GO und §22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 18.7.2023 teilen wir Ihnen Folgendes mit:
Die jährlich freiwerdenden Wohnungen aus den Belegungsbindungsverträgen (BBV) mit den beiden städtischen Wohnungsbaugesellschaften/der Münchner Wohnen werden durch das Sozialreferat/Wohnungsamt nach einem bestimmten Schlüssel vergeben, wie nachfolgend dargestellt (siehe auch Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 04588 vom 9.12.2021, in Kraft getreten zum 1.1.2023):
- 45% städtische Dienstkräfte
- 30% wohnungslose oder drohend wohnungslose Haushalte
- 15% allgemein beim Wohnungsamt registrierte, wohnungssuchende
Haushalte
- 10% Eigenvergabe durch die beiden städtischen Wohnungsbaugesellschaften
Die Vergabequote an Beschäftigte der Landeshauptstadt München im Verhältnis zu allen Vergaben von Belegungsbindungsvertrags-Wohnungen seit 2019 stellt sich wie folgt dar:
Während die GEWOFAG bislang ihr Eigenvergabekontingent regelmäßig aufgebraucht hat, hat die GWG einen deutlich kleineren Teil der Wohnungen selbst vergeben. Der weitaus größere Anteil der GWG-Wohnungen wurde dem Wohnungsamt zur Vergabe über SOWON respektive MiWON nach den oben genannten Verteilquoten gemeldet.
Die Vergabe an städtische Dienstkräfte erfolgt gemäß den Richtlinien über die Vergabe von Wohnraum im Rahmen der Wohnungsvermittlung für städtische Dienstkräfte (R-WV). Die bereits bestehenden Regelungen in den Richtlinien sind ausreichend, um neu gewonnenes Personal der Landeshauptstadt München, das von weiter entfernt zuzieht, zuverlässig und auch angemessen schnell mit Wohnraum zu versorgen. Durch die Vergabe von Fokuspunkten für bestimmte Berufsgruppen, unter anderem Erziehungsberufe, werden „Mangelberufe“ besonders berücksichtigt.
Eine Erhöhung der Kontingente für städtische Beschäftigte ginge zu Lasten der anderen Kontingente, für die ebenfalls Wohnraum benötigt wird. Im Übrigen bedarf es angesichts stetig steigender Mieten und dem anhaltenden Bevölkerungswachstum mehr denn je des Zusammenhalts aller Beteiligten unserer Stadtgesellschaft. Dieser Verantwortung werden wir weiterhin nachkommen.
Im Übrigen muss auch die neue Wohnungsbaugesellschaft Münchner Wohnen die Möglichkeit haben, einen bestimmten, ohnehin geringen, Anteil an Wohnungen frei an Münchner Haushalte wie die eigenen Beschäftigten zu vergeben. Nur auf diese Weise kann die Münchner Wohnen Dank der Fachexpertise ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über eine sozial orientierte Steuerung der Wohnungsvergaben zur sogenannten Münchner Mischung beitragen sowie eigenes, dringend benötigtes Personal mit Wohnraum versorgen.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Die lange Bearbeitungszeit bitte ich zu entschuldigen. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.