Personaluntergrenzen für Pflegepersonal im Zuständigkeitsbereich der München Klinken
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Daniel Stanke, Markus Walbrunn und Iris Wassill (AfD) vom 23.4.2024
Antwort Gesundheitsreferentin Beatrix Zurek:
Ihrer Anfrage liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:
„Gemäß den Vorgaben des Bundesgesundheitsministeriums sind in den einzelnen klinischen Fachbereichen Personaluntergrenzen für Pflegepersonal vorgegeben. Allerdings zeigt die Praxis, dass vorgegebene Personaluntergrenzen z.B. auf kardiologischen Stationen (Nachtdienst mit einer Pflegekraft für 22 Patienten) oft über die Grenzen der der physischen und psychischen Belastbarkeit des Personals hinausgehen. So finden sich dort häufig postoperative, überwachungspflichtige, demente oder moribunde Patienten auf einer Station gemeinsam wieder. Insgesamt gefährdet dies die Sicherheit der Patientenversorgung und führt zudem zu einer psychischen und physischen Überlastung des Pflegepersonals.“
Herr Oberbürgermeister Reiter hat mir Ihre Anfrage zur Beantwortung zugeleitet. Ich beziehe die Fragen auf die Beteiligungsgesellschaft München Klinik gGmbH. Die in der Anfrage gestellten Fragen betreffen das operative Geschäft der München Klinik. Daher beantworte ich die Fragen unter Berücksichtigung der Stellungnahme der München Klinik gGmbH wie folgt:
Frage 1:
Wo liegen die dokumentierten Durchschnittswerte der einzelnen Stationen bzgl. der jeweiligen Personaluntergrenzen?
Antwort:
Erzielte Durchschnittswerte der Stationen für Monat März 2024:
- Monatsdurchschnitt Tagesschichten zwischen 1,033 und 9,093 Vollzeitkräfte (VK)
- Monatsdurchschnitt für Nachtschichten zwischen 1,235 und 20,086 VK
Der Monatsdurchschnitt bildet alle Stationen ab. Die einzelnen Stationen zeichnen sich durch unterschiedliche Stationsgrößen, Fachrichtungen und Bedarf an Fachpflege aus. Die Vorgaben der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) werden eingehalten. Der Anspruch der München Klinik ist, pflegebedarfsgerecht Fachpflege einzusetzen.
Frage 2:
Haben die Wirtschaftsprüfer diese Werte für die Jahre 2021 bis 2023 zertifiziert?
Antwort:
Die Bescheinigungen der Wirtschaftsprüfer*innen über den Nachweis zum jährlichen Erfüllungsgrad der Pflegepersonaluntergrenzen gem. §137i SGB V liegen für die Jahre 2021 bis 2023 vor.
Frage 3:
In welcher Höhe gab es Vergütungsabschläge aus Nichteinhalten von Personaluntergrenzen in den Jahren 2021 bis 2023?
Antwort:
Für das Jahr 2021 betrugen die Sanktionszahlungen 107.517 Euro, für das Jahr 2022 131.947 Euro. Für das Jahr 2023 kann noch kein Betrag genannt werden, die Zahlen werden derzeit ermittelt.
Frage 4:
Gibt es ein Personalkontingent („Springer“) für Notfälle?
Antwort:
Es gibt seit vielen Jahren ein Personalkonzept, welches den „Springer“-Gedanken verfolgt und als „Flexpool“ in der München Klinik etabliert ist. Dieses Konzept ist vorrangig auf längerfristigen Personalausfall ausgelegt, wird aber auch für kurzfristige Ausfälle genutzt.
Frage 5:
Inwieweit werden Pflegehelfer und/oder Reinigungskräfte zur Unterstützung der Vollzeitpflegekräfte eingesetzt?
Antwort:
In der München Klinik werden zur Unterstützung der Fachpflege (Pflegefachkräfte mit dreijähriger Ausbildung) bei Patient*innennahen Tätigkeiten rechtskonform einjährig examinierte Pflegefachhelfer*innen eingesetzt, die in der Grundpflege hervorragend unterstützen und zur Verbesserung der Pflegequalität beitragen können. Für pflegefremde Tätigkeiten werden je nach Aufgabe und mit teilweise stationsübergreifenden Zuständigkeiten unterstützende Tätigkeitsprofile wie Servicekräfte, Versorgungsassistent*innen und Stationsassistent*innen am Versorgungsprozess beteiligt. Reinigungskräfte werden entsprechend der Leistungsbeschreibung für Reinigungsarbeiten eingesetzt.
Frage 6:
Wäre es nicht sinnvoller, zusätzliche Gelder für die Erhöhung der Patientensicherheit freizumachen, z.B. durch Streichung…:
- der „Fachstelle für Demokratie“?
- der Mittel für das „a.i.d.a.-Archiv“?
- der Mittel für das „Demokratiemobil“?
- weiterer Maßnahmen und Projekte dieser Art?
Antwort:
Für die MüK steht die Qualität und die Patient*innensicherheit an oberster Stelle. Die finanziellen Unterstützungsleistungen durch die Trägerin sichern Qualität- und Patient*innensicherheit umfänglich.
Maßnahmen, wie z.B. die „Fachstelle für Demokratie“, das „a.i.d.a.-Archiv“ und das „Demokratiemobil“ erfüllen wichtige Bedarfe, die mittelbar zur Patient*innensicherheit beitragen.