Ehrenamtliche Richter*innen beim Bayerischen Verwaltungsgericht München stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichter*innen und sind ebenso unabhängig. Sie üben das Richteramt in vollem Umfang und mit dem gleichen Stimmrecht wie die an der Verhandlung teilnehmenden Berufsrichter*innen aus.
Wer in der neuen Amtsperiode (1. April 2025 bis 31. März 2030) seine Erfahrung und sein Wissen in diesem wichtigen Ehrenamt einbringen will, kann sich ab sofort für das Amt der ehrenamtlichen Verwaltungsrichter*innen bewerben. Bewerbungsende ist der 9. August.
Das Münchner Kreisverwaltungsreferat kann 226 Bürger*innen vorschlagen. Die endgültige Auswahl trifft der Wahlausschuss beim Bayerischen Verwaltungsgericht München. Erforderlich für die Ausübung des Ehrenamts ist der Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft und ein Haupt- oder Nebenwohnsitz in München. Zudem müssen Bewerber*innen am 1. April 2025 mindestens 25 Jahre alt sein.
Die Internetseite www.muenchen.de bietet nach Eingabe des Stichwortes „Verwaltungsrichter“ die notwendigen Formulare zum Ausdrucken an. Dort finden sich zudem weitere Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Interessent*innen können sich zudem direkt beim Kreisverwaltungsreferat melden. Es genügt eine formlose Mitteilung (telefonisch, per Brief) mit folgenden Angaben: Name, Vorname, Geburtsdatum, aktuelle Adresse in München. Die entsprechenden Formulare werden dann zugesandt. Die Kontaktdaten: Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat, Hauptabteilung II – Bürgerangelegenheiten, Bürgerbüro, KVR II/212 – Auskünfte und Sperren, Ruppertstraße 19, 80337 München, Telefon 233-44566, E-Mail verwaltungsrichter.kvr@muenchen.de.