Internationaler Mädchen*Tag: Mädchen*-Arbeit in München stärken
Antrag Stadtrats-Mitglieder Anja Berger, Nimet Gökmenoglu, Judith Greif, Marion Lüttig, Clara Nitsche und Sebastian Weisenburger (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) vom 11.10.2023
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
Nach §60 Abs.9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Sie beantragen,
„1. die spezifischen Leitlinien für die Arbeit mit Mädchen und jungen Frauen – Kommunaler Kinder- und Jugendhilfeplan der Landeshauptstadt München, Stadtratsbeschluss 22.9.1998 – in Zusammenarbeit mit einschlägigen Expert*innen-Netzwerken, insbesondere unter Einbezug des Münchner Fachforums für Mädchen*Arbeit, zu aktualisieren. Diese Leitlinie muss für sich in spezifischer fachlicher Tiefe erstellt sein, damit sie ausreichend differenziert und verbindlich eingesetzt werden kann.
2. den Runden Tisch zu Lebenslagen von Mädchen* und jungen Frauen* im ersten Halbjahr 2024 wieder einzuberufen und als Gremium der Kinder- und Jugendhilfeplanung regelmäßig 4 Mal pro Jahr durchzuführen.
3. die für 2024 geplante Mädchen*Konferenz im Sinne einer gelebten Kinder- und Jugendpartizipation aktiv zu begleiten und die, bei der Konferenz erarbeiteten, Themen der Beteiligten in den jeweils zuständigen Dienststellen des Stadtjugendamtes zu bearbeiten.“
Der Inhalt des Antrages betrifft deshalb eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art.37 Abs.1 GO und §22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Dafür, dass die Fristen aufgrund stadtinterner Abstimmungszeiten nicht eingehalten werden konnten, entschuldige ich mich herzlich.
Zu Ihrem Antrag vom 11.10.2023 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Antwort zu Punkt 1:
Den Antragsteller*innen ist neben der Einbeziehung der genannten Expert*innen die fachliche Tiefe der überarbeiteten Leitlinien für die Arbeit mit Mädchen* und jungen Frauen* wichtig. In Übereinstimmung mit der Positionierung der Gleichstellungsstelle für Frauen im Treffen der Fachstellen in den städtischen Referaten vom 8.2.2024 schließt dieser Ansatz auchfür die Fachstelle für Querschnittaufgaben im Stadtjugendamt den intersektionalen Aspekt mit ein. Inhaltlich verweisen die teilweise über zwanzig Jahre alten Leitlinien aufeinander und müssen unter Einbezug der jeweiligen Expert*innen parallel weiterentwickelt werden. Für die gegenseitige Verschränkung ist ein gemeinsamer struktureller Rahmen unerlässlich. Notwendige Voraussetzung hierfür sind die Nachbesetzungen der derzeit offenen Stellen der Mädchen*beauftragten, des Jungen*beauftragten und der LGBTIQ*-Beauftragung der Fachstelle im Stadtjugendamt; die drei Ausschreibungsverfahren sind eingeleitet.
Antwort zu Punkt 2:
Auch aufgrund der Tätigkeit der Fachstelle für Querschnittaufgaben für die erweiterte Leitstelle für Inobhutnahmen des Stadtjugendamtes (siehe Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 10772 vom 19.9.2023) in der Zeit vom 1.9.2023 bis zum 31.1.2024 konnte die Einladung zum Runden Tisch zu Lebenslagen von Mädchen* und jungen Frauen* leider nicht wie bisher erfolgen. Künftig wird der Runde Tisch zu Lebenslagen von Mädchen* und jungen Frauen* von der Jugendhilfeplanung des Stadtjugendamtes federgeführt. Eine Einladung zum Runden Tisch wurde Anfang März 2024 durch die Jugendhilfeplanung mittels einer onlinebasierten Terminabfrage vorbereitet.
Antwort zu Punkt 3:
Aufgrund der erwähnten Tätigkeit im Rahmen der erweiterten Leitstelle für Inobhutnahmen konnte die Fachstelle für Querschnittaufgaben nicht frühzeitig gemeinsam mit anderen Expert*innen in die Vorbereitungen der für 2024 geplanten Mädchen*Konferenz einsteigen. Eine Teilnahme an der Vorbereitungsgruppe ist zudem aufgrund der o.g. vakanten Stellen leider nur bedingt möglich. Dennoch tauscht sich die Fachstelle mit den Organisator*innen über Unterstützungsmöglichkeiten im Rahmen einer finanziellen Förderung des Fachtages aus. Ergänzend unterstützt das Stadtjugendamt bei Bedarf durch Erfahrungen aus vorangegangenen Hearings. Um Parallelstrukturen zu vermeiden (Partizipation war und ist beim Internationalen Mädchen*tag eingebettet – auch um Partizipation allen Teilnehmenden zu ermöglichen) sollen nach Absprache mit in die Vorbereitung verantwortlich involvierten Personen im Anschluss an die Konferenz die im Rahmen der Partizipation generierten Themen gemeinsam den jeweils federführenden Stellen zugeordnet und begleitet werden.
Die Gleichstellungsstelle für Frauen (GSt), der dieses Schreiben zur Mitzeichnung zugegangen ist, merkt an:
Zu Punkt 1:
Die Gleichstellungsstelle von Frauen weist im Rahmen der Beantwortung auf den letzten Satz aus Punkt 1) des Antrags hin: „Diese Leitlinie muss für sich in spezifischer fachlicher Tiefe erstellt sein, damit sie ausreichend differenziert und verbindlich eingesetzt werden kann.“ Aus Sicht der GSt kann daher mit der Bearbeitung der Leitlinie begonnen werden, sobald die Stelle der Mädchenbeauftragten besetzt ist, auch wenn sich ggf. andere Stellenbesetzungen noch hinziehen würden. Jenseits der Verschränkungsthemen können bereits ein dezidierter Bearbeitungsplan inklusive der Befassung der einschlägigen Expertinnen*-Netzwerke, insbesondere des Münchner Fachforums für Mädchen*arbeit und der Einrichtungen der Mädchen*arbeit, gestaltet werden. Hintergrund der Ausführung ist, dass bereits seit langen Jahren diese Überarbeitung, inklusive der nachgehend zu aktualisierenden Indikatoren, ins Auge gefasst ist, aber bisher nicht umgesetzt wurde/z.T. werden konnte. Zur inhaltlichen und budgetbezogenen Steuerung in der Kinder- und Jugendhilfe/ -arbeit sind dies grundlegende und verbindlich einzusetzende Arbeitsmittel, deren effektiver Einsatz bisher nicht erfolgt, und damit die sehr wesentliche qualitative und wirtschaftliche Steuerung in Bezug auf geschlechtergerechte Pädagogik und Gleichstellungsarbeit ausschließlich im Rahmen persönlichen Engagements einzelner Kolleg*innen erfolgen kann, nicht aber verbindlich gefasst ist.
Anmerkung des Stadtjugendamtes: Das Stadtjugendamt sieht, ähnlich wie die GSt, dass die zunehmend veraltete Struktur der 1998 verabschiedeten Leitlinien ihre effektive Umsetzung im Handlungsbereich mehr und mehr erschwert.
Die Anregung der Gleichstellungsstelle für Frauen aufgreifend, wird bereits zeitnah mit der Überarbeitung der Leitlinien für Kinder mit und ohne Behinderung sowie der Leitlinien für eine interkulturell orientierte Kinder- und Jugendhilfe begonnen werden; die Bearbeitung der weiteren Leitlinien erfolgt in der Reihenfolge der Stellenbesetzungen.
Zu Punkt 2 und 3:
Die GSt begrüßt die Wiederaufnahme des benannten Runden Tisches und seine Anbindung an die Kinder- und Jugendhilfeplanung.
Ferner begrüßt sie die Ausführung des Stadtjugendamts, dass die sich aus dem Beteiligungsformat „Mädchenkonferenz“ ergebenden Anträge, die in Federführung des Stadtjugendamts liegen, stringent in der jeweiligen Fachzuständigkeit bearbeitet werden und referatsübergreifende Themen effektiv und lösungsorientiert seitens des STJAs begleitet werden.
Ich hoffe, auf Ihr Anliegen hinreichend eingegangen zu sein. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.