Die Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung (bisher Ausländerbehörde) München verzeichnet seit Inkrafttreten des neuen Einbürgerungsgesetzes einen Anstieg der Einbürgerungsanträge. Um die Bearbeitung effizienter zu gestalten, bittet sie Antragssteller*innen, folgende Hinweise zu beachten.
- Interessierte Personen sollten vor der Antragsstellung den QuickCheck der Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung nutzen. Der Quick-Check hilft dabei, alle erforderlichen Dokumente und Angaben zu überprüfen, bevor der Antrag eingereicht wird. Ein vollständiger und korrekt ausgefüllter Antrag beschleunigt das Verfahren erheblich und führt zu kürzeren Wartezeiten. Der QuickCheck sowie eine Liste der erforderlichen Unterlagen ist auf www.muenchen.de/einbuergerung zu finden.
- Nach erfolgreichem QuickCheck können Einbürgerungsanträge sowohl online als auch in Papierform eingereicht werden. Der Online-Antrag mit der BayernID bietet den Vorteil einer schnelleren Bearbeitung und reduziert den Aufwand. Die Einreichung in Papierform ist jedoch weiterhin möglich.
- Bei Fragen steht das Team der Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung gerne zur Verfügung, entweder telefonisch unter 233-96010 oder per Kontaktformular auf www.muenchen.de/einbuergerung. Weitere Informationen sind ebenfalls auf dieser Webseite zu finden.
Dr. Eva Kaster-Müller, Leiterin der Einbürgerungsstelle: „Wir tun alles, um die Anträge schnellstmöglich zu bearbeiten. Helfen Sie mit, indem Sie vollständige Anträge abgeben. Nutzen Sie unsere vielen Online-Tools, um den Prozess zu beschleunigen.“