Schulturnhallen für Sportvereine – Hygienische Maßnahmen überprüfen
Anfrage Stadträtinnen Beatrix Burkhardt und Ulrike Grimm (CSU-Fraktion) vom 27.7.2020
Antwort Stadtschulrat Florian Kraus:
Sie haben Ihrer Anfrage folgenden Text vorausgeschickt:
„Die Münchner Breitensportvereine haben im großen Maße Schwierigkeiten mit der Öffnung der Schulturnhallen und den damit verbundenen Hygienemaßnahmen. Die jüngsten Lockerungen bezüglich der Teilnehmerzahl sind positiv, erfordern von den Vereinen aber verstärkte hygienische Maßnahmen, die sowohl organisatorisch als auch finanziell kaum zu stemmen sind.“
Für die gewährte Fristverlängerung bedanke ich mich.
Zu den von Ihnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Mit welchen Erleichterungen kann den Vereinen entgegengekommen werden und wie schnell sind diese umsetzbar?
Antwort:
Das Referat für Bildung und Sport (RBS) war hinsichtlich der Auflagen zur Ausübung von Hallensport an die jeweils gültige Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) gebunden. Die nicht immer eindeutig formulierten Regelungen der BayIfSMV wurden vom RBS stets so weit als möglich zu Gunsten des Sportbetriebes interpretiert. Dies geschah in Abstimmung mit dem Bayerischen Landessportverband sowie anderen Bayerischen Kommunen. Es sollte vermieden werden, dass regional Unterschiede in der zulässigen Sportausübung durch unterschiedlich strenge Auflagen entstehen. Sobald die BayIfSMV eine Lockerung der Auflagen für die Sportausübung zugelassen hat, wurde dies auch stets in den Münchner Schulsporthallen unverzüglich umgesetzt.
Frage 2:
Hat das Referat für Bildung und Sport tatsächlich strengere Vorgaben, als es die 6.BayIfSMV verlangt?
Antwort:
Das RBS hat für die Ausübung des Hallensports keine strengeren Auflagen erlassen, als die jeweils gültige BayIfSMV vorgesehen hat.
Frage 3:
Welche Unterstützung erfahren Vereine, die durch Austritte und höhere Auflagen in finanzielle Schwierigkeiten kommen?
Antwort:
Der Geschäftsbereich Sport hat die Sportbetriebs- und Unterhaltspauschalen an die Sportvereine vorzeitig ausgezahlt, um die Liquidität der Vereine zu sichern. Zudem wurde die Frist für die Antragstellung entsprechend verlängert (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 18395). Eine darüberhinausgehende finanzielle Unterstützung durch die Landeshauptstadt München war nicht erforderlich.
Ich bitte um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist