Umsetzung Masterplan BMW-Werk: Sichtachse vom Ökumenischen Kirchenzentrum im Olympiadorf zur Kirche St. Georg in Milbertshofen prüfen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Dirk Höpner, Nicola Holtmann und Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/München-Liste) vom 16.1.2024
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr. (Univ. Florenz) Elisabeth Merk:
Nach §60 Abs.9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Mit Ihrem Antrag vom 16.1.2024 haben Sie das Referat für Stadtplanung und Bauordnung gebeten, „die städtebauliche Bedeutung der Sichtachse vom Vorplatz bzw. Haupteingang des Ökumenischen Kirchenzentrums im Olympischen Dorf (Helene-Mayer-Ring 23) zum Kirchturm der Kirche St. Georg in Milbertshofen (Milbertshofener Platz 2) zu prüfen und zu bewerten, da diese von den behördlichen Genehmigungen zur Umsetzung des aktuellen Masterplans für das BMW-Stammwerk tangiert sein könnte.“
Der Inhalt des Antrages betrifft eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art.37 Abs.1 GO und §22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 16.1.2024 teilt Ihnen das Referat für Stadtplanung und Bauordnung Folgendes mit:
Die Untere Denkmalschutzbehörde hat sich aufgrund des Antrags der ÖDP/München-Liste mit dem Ökumenischen Kirchenzentrum im Olympiadorf befasst. Es wurden die historischen Bauakten inkl. der damaligen Wettbewerbsauslobung sorgfältig gesichtet, ebenso wie alle verfügbaren relevanten Publikationen zum Kirchenzentrum.
Es konnten jedoch keinerlei Anhaltspunkte gefunden werden, dass von den Architekten des Kirchenzentrums Bernhard Christ und Josef Karg eine Sichtbeziehung zwischen dem Ökumenischen Kirchenzentrum im Olympiadorf und dem Kirchturm von St. Georg am Milbertshofener Platz intendiert war.
Auch fanden sich keine Hinweise darauf, dass „der Blick auf den Kirchturm von St. Georg mit seiner Kirchturmuhr und seinem herüberschallenden Gebetszeitläuten und Feiertagsläuten den fehlenden eigenen Kirchturm des Ökumenischen Kirchenzentrums substituieren“ sollte.
Der Standort des Kirchenzentrums war durch den städtebaulichen Entwurf des Olympischen Dorfs vorgegeben.
Die Sichtbeziehung zur Kirche St. Georg am Milbertshofener Platz ergibt sich durch die Lücke zwischen dem Hochhaus Helene-Mayer-Ring 14 und dem Terrassenhaus Straßberger Straße 2, da sich an dieser Stelle die nördliche Zufahrt in die Fahr- und Parkebene des Olympischen Dorfs befindet. Der Baukörper des ökumenischen Kirchenzentrums nimmt auf diese Lage jedoch keine besondere Rücksicht und ist rundum gleichwertig ausgebildet. Der Zugang zum katholischen Teil des Zentrums (Frieden Christi) orientiert sich zum südlichen Vorplatz. Von dort ist die Sichtbeziehung zur kath. Kirche St. Georg durch die Hochhausscheibe Helene-Mayer-Ring 10-14 verdeckt. Vom ökumenischen Eingang zum Kirchenzentrum an der Westseite ist zwar der Kirchturm von St. Georg zu sehen, jedoch greift der Entwurf dieses Thema nicht weiter auf. Bei einer bewusst geplanten Korrespondenz zum Turm von St. Georg wäre der Haupteingang und Kirchenvorplatz mit großer Wahrscheinlichkeit noch weiter nördlich, direkt am Beginn der Straßberger Straße eingeplant worden.
Die Sichtbeziehung ist nach Studium der Unterlagen und nach fachlicher Einschätzung der Unteren Denkmalschutzbehörde städtebaulich zwar vorteilhaft, aber dennoch zufällig entstanden, eine bewusste planerische Entscheidung dazu lässt sich weder anhand der ausgewerteten Unterlagen zum Kirchenzentrum noch anhand der Publikationen zum Olympischen Dorf begründen.
Daher wäre es rein aus Denkmalschutzgründen nicht möglich, die Freihaltung der Sichtachse zur Kirche St. Georg in Milbertshofen zu fordern. Sie ist kein Bestandteil des Baudenkmals.
Gleichwohl ist nach den uns vorliegenden aktuellen Unterlagen zum Masterplan des BMW Werks auch künftig keine Einschränkung der Blickbeziehung durch die Planung zu befürchten, da in dieser Achse keine hohen Gebäude eingeplant sind.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.