Das Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) des Referats für Klima- und Umweltschutz hat ein klares Ziel: Den Wärmebedarf von Münchner Gebäuden möglichst weit zu senken und mit einem hohen Anteil an erneuerbaren Energien zu decken, um CO₂-Emissionen zu verringern. Nun hat das Referat für Klima- und Umweltschutz das Förderprogramm evaluiert. Das Ergebnis: Damit die Landeshauptstadt München ihre Klimaziele erreicht, sollen Fördermittel künftig noch gezielter eingesetzt werden. Auf Vorschlag des Referats für Klima- und Umweltschutz hat der Stadtrat gestern beschlossen, das Förderbudget so umzuschichten, dass ab sofort ausschließlich Maßnahmen gefördert werden, die möglichst viel CO₂ je eingesetztem Förder-Euro einsparen und dem gemeinnützigen Wohnungsbau zugutekommen.
Ab heute treten bei weniger effizienten Fördermaßnahmen deshalb folgende Änderungen in Kraft:
Der Antragstellerkreis für die Maßnahmen „Effizienzhaus im Neubau“ (FKG-Richtlinienheft Kapitel 4.1) und „Passivhaus im Neubau“ (FKG-Richtlinienheft Kapitel 4.2) wird ab dem 25. Juli eingeschränkt. Es werden nur noch Neubauten gefördert, die unter den „sozial geförderten Wohnungsbau“ fallen.
Als „sozial geförderter Wohnungsbau“ gelten im Sinne der FKG-Förderung all diejenigen Neubauten, deren Wohnfläche zu mindestens 50 Prozent nach den Kriterien EOF (Einkommensorientieren Förderung) oder MM (München Modell) aus dem wohnungspolitischen Handlungsprogramm „Wohnen in München“ errichtet wird.
Neuanträge, die ab dem 25. Juli nicht die Kriterien für sozial geförderten Wohnungsbau erfüllen, werden ausnahmslos abgelehnt. Förderanträge, die bis einschließlich 24. Juli gestellt wurden, behalten für alle Antragstellerkreise ihre Gültigkeit.
Durch die Beschränkung der Antragsberechtigung auf den geförderten Wohnungsbau werden im FKG finanzielle Mittel in der Größenordnung von jährlich 30 Millionen Euro frei, die im Sinne der Klimaziele innerhalb des FKG zielführender eingesetzt werden können.
Alle weiteren FKG-Fördergegenstände werden weiterhin wie bisher gefördert. Alle Infos zum FKG sowie die Förderrichtlinie sind unter http://www.muenchen.de/fkg erhältlich.