Alte Akademie – Öffentliche Nutzung des Gebäudes soll angestrebt werden!
Antrag Stadträte Dirk Höpner und Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/München-Liste) vom 19.6.2024
Antwort Stadtkämmerer Christoph Frey:
In Ihrem Antrag führen Sie Folgendes aus:
„Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, sich als Vorsitzender des Verwaltungsrats der Stadtsparkasse München (SSKM) dafür einzusetzen, dass die Alte Akademie in der Neuhauser Straße einer öffentlichen Nutzung zugeführt wird, wenn die SSKM und die BayernLB tatsächlich das Gebäude übernehmen können.“
Zu Ihrem Antrag kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Die Mitglieder des Verwaltungsrats haben sich bei ihrer Tätigkeit vom Wohl der Sparkasse und der Erfüllung der gesetzlichen Sparkassenaufgaben leiten zu lassen. Sie sind in der Ausübung ihres Amtes unabhängig. Entsprechend sind Aufträge und Weisungen des Sparkassenträgers rechtlich nicht zulässig. Es soll daher keine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat erfolgen.
Die Stadtsparkasse München teilt Folgendes mit:
„Finanzinstitute unterliegen dem Bankgeheimnis und den Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes.
Demnach ist es nicht möglich, Dritten gegenüber Informationen zu möglichen Kunden- oder Geschäftsbeziehungen zu geben.
Jeder Kunde und jede Kundin eines Finanzinstituts vertrauen zu Recht darauf, dass seine bzw. ihre Daten vertraulich behandelt werden.“
Ich möchte Sie um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen bitten und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.