Brunnenoffensive für München II – Trinkbrunnen im Olympiapark
Antrag Stadtrats-Mitglieder Kathrin Abele, Nikolaus Gradl, Roland Hefter, Anne Hübner, Barbara Likus, Lars Mentrup, Lena Odell, Klaus Peter Rupp, Dr. Julia Schmitt-Thiel, Julia Schönfeld-Knor, Felix Sproll, Christian Vorländer und Micky Wenngatz (SPD/Volt-Fraktion) vom 5.10.2023
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
Beim Thema Einrichtung von kostenlosen Trinkwasserbrunnen im Olympiapark handelt es sich um eine laufende Angelegenheit der Verwaltung (Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO, § 22 GeschO), die nicht gemäß § 60 Abs. 9 GeschO im Stadtrat zu behandeln ist. Ihr Einverständnis vorausgesetzt erlaube ich mir, Ihren Antrag anstelle einer Stadtratsvorlage als Brief zu beantworten.
Die Angelegenheit fällt jedoch nicht in die originäre Zuständigkeit des Oberbürgermeisters, sondern in die operativen Geschäftsbereiche von der Olympiapark München GmbH (OMG) und SWM Services GmbH (SWMS) sowie des Baureferates (BAU).
Auf Basis der Mitteilungen von der SWMS als Erbbauberechtigter und der OMG als Betreiberin des Olympiaparks sowie des BAU kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Aktuell wird im Bereich des Olympiaparks vom Baureferat ein Trinkbrunnen an der Skateanlage am Brundageplatz betrieben.
Der Stadtrat hat das Baureferat mit Beschluss des Bauausschusses vom 4.7.2023 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 09782) beauftragt, insgesamt 100 Trinkbrunnen bedarfsgerecht stadtweit in Abstimmung mit den jeweiligen Bezirksausschüssen, auf öffentlichen Flächen im Zuständigkeitsbereich des Baureferats, zu realisieren.
Bisher ist vom Bezirksausschuss 11 die Errichtung von 5 weiteren Trinkbrunnen in dessen Stadtbezirk gemeldet worden. Davon wurden 2 im Olympiapark, ohne konkreten Standort, vorgeschlagen.
Die SWMS wird auf Grund Ihres Antrags im Bereich des Olympiaparks einen weiteren Trinkwasserbrunnen aufstellen.
Aus wirtschaftlichen Gründen wird die SWMS den Brunnen vom BAU erwerben und entsprechend den Vorgaben des Denkmalschutzes gestalten und aufstellen.
Die restlichen Tätigkeiten, wie Errichtung und Instandhaltung, werden auch aus wirtschaftlichen Gründen von der SWMS erledigt.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen, und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.