Der Freistaat schlägt vor, die staatlich angeordnete Kinderspielplatzpflicht künftig nicht mehr auf Landesebene, sondern über die Kommunen zu regeln. Dadurch könnten weniger Spielplätze entstehen, weil im Entwurf der Bayerischen Bauordnung vorgesehen ist, dass die Einrichtung eines Spielplatzes nicht mehr ab drei, sondern erst ab fünf neu zu schaffenden Wohneinheiten verpflichtend ist und die Stadt dies nicht ändern kann. Auch die Lage des Spielplatzes wäre für die Stadt nicht mehr so regelbar, dass ein Spielplatz im Innenhof gut einsehbar ist.
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Bürgermeisterin Verena Dietl und Maria Deingruber, Leiterin des Kinder- und Jugendrathauses der Landeshauptstadt München, im Gespräch mit Kindern. (Foto: LHM)
Bürgermeisterin Verena Dietl: „Die Bayerische Staatsregierung möchte die Bayerische Bauordnung ändern – und gefährdet damit die Qualität privater Kinderspielplätze. Das ist keine Entbürokratisierung, sondern ein Sparprogramm für Bauherren zu Lasten unserer Kinder und der Kommunen.“
Maria Deingruber, Leiterin des Kinder- und Jugendrathauses der Landeshauptstadt München: „Kinder können dank Spielplätzen im Innenhof frei spielen, der Weg in die Wohnung ist kurz. Diese Vorteile privater Spielplätze möchte der Freistaat nun ohne Not aushebeln. Kinder haben ein Recht auf Spiel – der Freistaat darf sich hier nicht aus der Verantwortung ziehen.“ Auch der Bayerische Gemeindetag und der Bayerische Städtetag haben sich zur Novelle der Bayerischen Bauordnung im Rahmen des Entwurfs des Ersten Modernisierungsgesetzes der Bayerischen Staatskanzlei kritisch geäußert.