Einführung von Bezahlkarten für Asylbewerber
Stadtrats-Mitglieder Daniel Stanke, Markus Walbrunn und Iris Wassill (AfD) vom 29.1.2024
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Sie beantragen, die Landeshauptstadt München soll umgehend Bezahlkarten für Asylbewerber einführen, um Zuzugsanreize zu verringern, den Missbrauch von Sozialleistungen und die Finanzierung der Schlepperkriminalität zu bekämpfen.
Bei der Gewährung von Leistungen nach dem AsylbLG hat der Gesetzgeber gem. § 3 Abs. AsylbLG die Möglichkeit der Leistungsgewährung mittels Bezahlkarte eingeräumt. Der Inhalt des Antrages betrifft deshalb eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 5.3.2024 teile ich Ihnen aber Folgendes mit:
Das Sozialreferat, Amt für Wohnen und Migration, führt im Vollzug des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) die vom Freistaat Bayern beschlossene Bezahlkarte ein. Mit der Ausgabe der Bezahlkarte wird im Juni 2024 begonnen, die Einführung erfolgt schrittweise. Zur Einführung der Bezahlkarte erfolgte in der Sitzung des Sozialausschusses am 20.6.2024 eine Bekanntgabe.
Ich hoffe, auf Ihr Anliegen hinreichend eingegangen zu sein. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.